Hetze gegen Sachsen gilt nicht als Hatespeech Unfassbare Selbstentlarvung bei der Meldestelle gegen Hetze

Von Kai Rebmann

Die von den jeweiligen Landesregierungen unterhaltenen und vom Steuerzahler finanzierten Meldestellen gegen Hetze wollen laut Selbstdefinition ein wichtiges Instrument im Kampf gegen Hatespeech sein. Tatsächlich machen sich diese Zensurbehörden jedoch zum Erfüllungsgehilfen all derer, die die Meinungsfreiheit in Deutschland eingrenzen wollen. Unbequeme Ansichten werden kurzerhand zu Hatespeech erklärt und die Grenzen des Sagbaren durch die nicht selten grünrot durchsetzten Meldestellen vorgegeben. Ein besonderes Augenmerk haben die Hüter politisch und ideologisch korrekter Sprache auf die sozialen Medien, da sich wie auch immer geartete Meinungen auf Twitter, Facebook und Co naturgemäß besonders schnell verbreiten.

Man stelle sich vor, ein AfD-Politiker würde sich auf Twitter wünschen, dass eine bestimmte Stadt oder sogar ein ganzes Bundesland abgebrannt werden sollte, etwa weil dort die Ausländerkriminalität besonders hoch wäre. Hausdurchsuchungen und Anzeigen wegen diverser Straftaten wären die sichere und durchaus auch berechtigte Folge. Nun wurde ein solcher Vorschlag auf Twitter tatsächlich unterbreitet, allerdings nicht von einem Mitglied der AfD, sondern von einem Grünen-Politiker. Robert Schlick, der bis zu seinem Wegzug im August 2021 dem Stadtrat von Dresden angehörte, postete am 30. Juli 2022 folgenden Tweet: „Vielleicht sollte man Sachsen einfach kontrolliert abbrennen lassen.“ Anlass für diese unfassbare Entgleisung war, dass Fans von Dynamo Dresden während der „Klimaschutz-Minute“ vor dem DFB-Pokalspiel ihrer Mannschaft gepfiffen und Pyrotechnik abgefackelt und damit ihren Unmut über die umstrittene Aktion zum Ausdruck gebracht hatten.

Meldestelle in Hessen weist Hatespeech-Vorwurf zurück

Einem Bürger aus Hessen stieß dieser Tweet so sauer auf, dass er sich an die Meldestelle wandte, die in seinem Bundesland unter der Bezeichnung „Hessen gegen Hetze“ firmiert. Die Junge Freiheit zitiert aus dem Antwortschreiben der Behörde wie folgt: „Wir haben den von Ihnen beobachteten Inhalt und den damit im Zusammenhang stehenden Kontext dokumentiert und im Ergebnis nicht als Hatespeech eingestuft.“ Und weiter: „Nach unserer Bewertung besteht kein begründeter Verdacht auf eine konkrete Gefährdung, Bedrohung oder auf strafbare oder extremistische Inhalte.“ Als es den Ex-Stadtrat im vergangenen Jahr von Dresden nach Hamburg gezogen hatte, wurde Schlick von seinen Parteifreunden für dessen angeblich „stets besonnene und ruhige Art“ gelobt, wie die JF weiter berichtet.

Dabei ist Robert Schlick alles andere als ein unbeschriebenes Blatt, wenn es um Hetze gegen Andersdenkende geht. Im Frühjahr 2020 forderte der Grüne, dass „die Wirtschaft jetzt mal gegen die Wand“ gefahren werden und man „TUI und Co absaufen“ lassen müsse, um endlich „was Neues auszuprobieren“. Weder damals noch heute sah Twitter einen Grund zur Löschung dieser überaus fragwürdigen Beiträge. Im aktuellen Fall sah sich der Brandstifter selbst zur Löschung seines Tweets gezwungen, nachdem dieser heftige Empörung ausgelöst hatte. Als Entschuldigung wollte Schlick das aber ausdrücklich nicht verstanden wissen, da es sich ja nur um „Satire“ gehandelt habe. Stattdessen tat er das, was Grüne immer gerne tun, wenn sie mit Kritik konfrontiert werden, und schlüpfte in die Opferrolle. Am 2. August 2022 twitterte Schlick: „Ein Tweet erhitzt die Gemüter mehr als ein Großbrand im eigenen Vorgarten. Die Empörung sollte dem Klimawandel und seinen Folgen gelten, der Politik, die nicht handelt, und jenen, die Wissenschaft leugnen und unachtsam mit unserem Planeten umgehen.“ Dass es trotz aller Indoktrinierung immer noch Menschen zu geben scheint, für die der Klimawandel eben nicht die größte Sorge ist, ist für den Grünen offenbar nur ganz schwer zu verkraften.

Tarnung als Humor oder Ironie

Aber was ist denn nun Hatespeech und wann handelt es sich um eine freie und vor allem auch erlaubte Meinungsäußerung? Wie wir inzwischen gelernt haben, hängt es vor allem davon ab, WER etwas sagt und gegen WEN oder WAS sich das Gesagte richtet. Hatespeech ist also nicht gleich Hatespeech, da würden wir es uns ja viel zu einfach machen, wenn für jeden das gleiche Recht gelten würde.

Zum Glück gibt es aber auch einige offizielle Stellen, die objektiv sind oder selbiges zumindest vorgeben, so wie eben auch die Meldestelle „Hessen gegen Hetze“. Auf dem VHS-Ehrenamtsportal werden „Typische Verhaltensmuster und Beispiele von Hatespeech“ beschrieben. Ein wichtiges Merkmal von Hassrede sei demnach die „Tarnung als Humor oder Ironie“. Wir erinnern uns: Schlick wollte seinen gegen alle Sachsen gerichteten Tweet als „Satire“ verstanden wissen. Dumm nur, dass niemand gelacht hat.

Wir hangeln uns weiter zum nächsten Ideologie-Portal und landen beim Landesmedienzentrum Baden-Württemberg (LMZ). Auch dort will man die Leser für Hatespeech im Alltag sensibilisieren und liefert einige anschauliche Beispiele. Laut LMZ seien Aussagen wie „Die sollte man verbrennen“ sehr deutlich als volksverhetzend einzustufen, da sie Aufrufe zur Gewalt beinhalteten. Und auch bei dieser Definition braucht es schon eine blühende Fantasie, um den Schlick-Tweet nicht in diese Kategorie einzuordnen – Fantasie, die die Mitarbeiter in der Meldestelle „Hessen gegen Hetze“ allem Anschein nach reichlich haben.

Diejenigen, die selbst wenig haben, bitte ich ausdrücklich darum, das Wenige zu behalten. Umso mehr freut mich Unterstützung von allen, denen sie nicht weh tut!

Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben immer die Meinung des Autors wieder, nicht meine. Ich schätze meine Leser als erwachsene Menschen und will ihnen unterschiedliche Blickwinkel bieten, damit sie sich selbst eine Meinung bilden können.

Kai Rebmann ist Publizist und Verleger. Er leitet einen Verlag und betreibt einen eigenen Blog.

Bild: Shutterstock
Text: kr

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