Der Staat entscheidet jetzt doch wieder, wer eine Frau ist Das Selbstbestimmungsgesetz frisst seine Kinder

Da nimmt man sich vor, endlich kürzer zu treten und nur noch dann zu schreiben, wenn es einem wichtig ist – und dann schlägt die Realität so heftig zu, dass man doch gleich wieder in die Tasten greift. Weil man den Irrsinn sozusagen aus sich herausschreien will. Im vorliegenden Fall hat das etwas Befreiendes – weil sich das neue Selbstbestimmungsgesetz, das einmal jährlich den freien Wechsel des Geschlechts ermöglicht, quasi selbst ad absurdum führt.

Worum geht es? Sven Liebich alias Marla-Svenja Liebich, den die großen Medien als Rechtsextremen bezeichnen, hat mit seinem Geschlechtswechsel vor dem Standesamt bereits die rot-grünen Macher der neuen Regelung vorgeführt (siehe den Beitrag von Vera Lengsfeld „Warum wir Marla Svenja Liebich dankbar sein können – Selbstbestimmungsgesetz in seiner vollen Pracht“).

Ohne sich der unfreiwilligen Komik bewusst zu sein, verstärkt der deutsche Amtsschimmel nun noch die Entlarvung, die Liebich beabsichtigt. Wie erst jetzt bekannt wurde, hat das Landratsamt Merseburg schon im Dezember 2025 ein Verfahren am Amtsgericht Halle eingeleitet – „in enger Abstimmung und Zusammenwirkung mit dem Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt“, wie eine Sprecherin des Kreises mitteilte (siehe hier).

Wer „delegitimiert“ hier wen?

Warum? Jetzt setzen Sie sich bitte hin! Der Saalekreis bezweifle den Angaben zufolge, dass Liebich sich selbst nicht mehr als männlich identifiziere. Laut internen Dokumenten des Landratsamts, die angeblich dem MDR vorliegen, gehen die Beamten davon aus, dass Liebich den Staat vorführen, das Selbstbestimmungsgesetz „delegitimieren“ (sic!) und Transmenschen diffamieren wolle. So als ob Liebich das bestreiten würde!

 Wie die Behörden Liebich, der 2023 wegen Volksverhetzung zu 18 Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt wurde und sich dem Haftantritt durch Flucht ins Ausland entzog, auf den Leim gehen, ist Realsatire. Die Kernparadoxie: Das ganze unsägliche Selbstbestimmungsgesetz beruht auf dem Prinzip, dass niemand von außen beurteilen darf, ob jemand die „richtige“ Geschlechtsidentität hat – genau das ist der rot-grüne Kern des Gesetzes.

Und dank Liebichs Provokationen tut der Staat nun genau das, was das Gesetz nach dem Willen seiner Väter eigentlich verhindern soll: Er prüft, ob Liebichs Geschlechtsidentität „echt“ ist. Damit sägt der Staat an dem Ast, auf dem das gesamte Gesetz sitzt. Ohne das zu bemerken – offenbar macht Ideologie im Endstadium wirklich blind.

Die juristische Schizophrenie: Entweder ist Selbstbestimmung ein Recht – dann gilt es auch für Missbraucher. Oder es ist an Bedingungen geknüpft – dann war das Gesetz von Anfang an falsch benannt. Beides ist für seine Verteidiger unbequem.
Das Absurdeste daran: Liebich hat das Gesetz nicht gebrochen, sondern beim Wort genommen. Die Empörung gilt dem, der den Spiegel hinhält – nicht dem Spiegelbild.

Am Ende bleibt die Frage, wer hier eigentlich der Clown ist: Liebich, der das Spiel treibt – oder der Staat, der mitspielt. Fakt ist: Ein Gesetz, das seinen eigenen Grundsatz aufgibt, sobald es unbequem wird, war nie ein Grundsatz. Es war eine Kulisse. Für Ideologie.

Und Liebich sitzt irgendwo im Ausland und lacht. Vermutlich nicht als Frau.

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