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Manchmal sind die Neuigkeiten, die sich zwischen den Zeilen verstecken, fast noch spannender als die großen Nachrichten. So geschehen im Falle einer Pressemitteilung der AfD-Bundestagsabgeordneten Beatrix von Storch.
Die teilte heute mit, dass sie vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ziehen will. Wegen des Erhalts zweier Ordnungsrufe und einer Geldbuße durch Bundestagsvizepräsidentin Petra Pau aufgrund angeblicher Verstöße „gegen die Würde des Hauses“ in der Debatte zum sogenannten „Selbstbestimmungsgesetz“.
Von Storch sagte dabei wörtlich: „Weil Sie die Wirklichkeit nicht akzeptieren, wollen Sie diese verbieten. Wer in Zukunft Markus Ganserer ‚Herrn Ganserer‘ nennt, soll dafür 10.000 Euro Strafe zahlen – für die Wahrheit. So steht es im Gesetz.“
Diese Aussage brachte ihr den ersten Ordnungsruf ein. Der weitere und die Geldstrafe folgten, weil sie gegen den ersten Ordnungsruf und die Versammlungsleitung von Petra Pau protestierte. Die Bundestags-Vizepräsidentin von der „Linken“ war noch 1983 in die Diktaturpartei SED eingetreten und stand anfangs sogar noch als Bundestagsabgeordnete unter Beobachtung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz.
Von Storch hat mit ihrer Aussage nichts mehr und nichts weniger getan, als Fakten konstatiert und die Realität beim Namen genannt: Sie bezeichnete Tessa Ganserer mit dem bürgerlichen Namen, mit dem Ganserer auch auf dem Wahlzettel stand: als Markus Ganserer. Ganserer ist nicht nur dem Pass nach ein Mann, sondern auch biologisch. Ganserer hat sich auch nie einer Geschlechtsumwandlung unterzogen. (Details siehe hier).
Dass Rot-Grün dagegen Sturm läuft und schon die Reaktionen im Bundestag auf die Fakten-Benennung der AfD-Abgeordneten geradezu hysterisch war, ist nicht wirklich eine Überraschung und war leider erwartbar. Die Transgender-Ideologie hat für viele rot-grüne den Charakter einer Ersatzreligion – wie etwa auch die Klimapolitik.
Von Parteien wie der FDP sowie der CDU und der CSU, die einst als bürgerlich bis konservativ galten, hätte man hingegen erwartet, dass sie bei diesem Gender-Gaga nicht mitmachen und ihn zumindest nicht unterstützten.
Genau das haben FDP, CDU und CSU aber im Bundestag gemacht – wie jetzt aus der Pressemitteilung der Abgeordneten von Storch hervorgeht. Ihrem Einspruch gegen das Ordnungsgeld und die Ordnungsrufe wurde ihrem Einspruch nicht abgeholfen, heißt es da – „und die Strafmaßnahmen sodann von allen Fraktionen außer der AfD bestätigt“.
Mit anderen Worten: FDP, CDU und CSU agieren als Hilfs-Sheriffs für Rot-Grün und die Genderideologie. Statt sich gegen die unerträgliche Einschränkung der Meinungsfreiheit im Parlament zu stemmen – denn Petra Pau hat hier die Würde des Parlaments verletzt und nicht Beatrix von Storch – agieren sie wie Erfüllungsgehilfen der rot-grünen Ideologen.
Altgediente Liberale und Konservative müssten sich spätestens hier mit Grauen von ihren rot-grün-lamettierten Partei-Erben lossagen.
Hier geht es zu meinem Video zum Thema – mit der Original-Szene aus dem Bundestag.
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