Game over? Macht Scholz jetzt den Söder? Beschlussvorlage demontiert Lauterbach

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder ist für seine Wendigkeit bekannt und für sein Gespür für Stimmungen – wenn auch kein untrügliches. Als die von Medien und Politik gesteuerte Corona-Panik in Deutschland groß war, gab sich der CSU-Chef als Hardliner und Corona-Sheriff. Als sich erste Anzeichen für einen Stimmungsumschwung zeigten, war Söder der Erste in der großen Politik, der eine 180-Grad-Wende hinlegte. Plötzlich brachte er Lockerungen ins Spiel. Mehr noch: Er kündigte an, die Impfpflicht für medizinisches Personal in Bayern nicht umzusetzen. Damit brachte er die „Corona-Heulboje“ (Oskar Lafontaine) im Amt des Gesundheitsministers, Karl Lauterbach, an den Rand der Weißglut.

Und jetzt das. Offenbar will nun auch Bundeskanzler Olaf Scholz (ja, wir haben immer noch einen Bundeskanzler, auch wenn er allzu oft auf Tauchstation zu sein scheint) auf Söders Spuren wandeln. Die Beschlussvorlage seiner SPD für den Corona-Gipfel von Bund und Ländern am Mittwoch ist schwerer Tobak für die Vertreter einer harten Corona-Politik wie Lauterbach.

Sie sieht unter anderem vor, dass am 20. März die 2G- und 3G-Regeln im Einzelhandel und in der gesamten Gastronomie enden. Einzig und allein die Maskenpflicht würde dort dann noch an Corona erinnern. In einem ersten Schritt sieht das Papier vor, die Zugangsbeschränkungen im Einzelhandel abzuschaffen: ab 4. März gäbe es dann in der Gastronomie nur noch 3G, ab dem 20. März gar keine Zugangsbeschränkung mehr.

Ganz umschwenken auf den Kurs von Nachbarländern mit ihren „Freedom Days“ würde Deutschland auch mit dem SPD-Plan nicht. Denn es ist in ihm festgeschrieben, dass nur auf der Grundlage einer hohen Impfquote ein längerfristiger Verzicht auf die Maßnahmen möglich sei.

Auch auf die Impfpflicht will Scholz offenbar nicht verzichten. Zumindest dem Papier nach zu urteilen. Denn da steht: „Vor diesem Hintergrund (der angeblich nötigen hohen Impfquote) bekräftigen der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder die Notwendigkeit der Einführung einer allgemeinen Impfpflicht.“

Eine Fast-Kehrwende gibt es dagegen bei der einrichtungsbezogenen Impfpflicht. Zu deren Umsetzung steht im Papier, dass sich „der Gesundheitsminister des Bundes und der Länder in einem intensiven Abstimmungsprozess“ befinden. Dann ist da weiter zu lesen: „Die Gesundheitsämter haben ein Ermessen bei der Umsetzung der Maßnahmen. Ein Betretungsverbot stellt die letzte Stufe dar. Daher wird es nicht sofort flächendeckend automatisch zu derartigen Betretungsverboten kommen.“ Mit anderen Worten: Die Bundesländer entscheiden selbst über die Umsetzung der Maßnahmen. Das ist genau das, was Lauterbach mit aller Kraft verhindern wollte.

Das ist nicht die einzige Ohrfeige für den Minister in dem Papier. Dort steht: „Bei der vom Bundesminister der Gesundheit angestoßenen Überarbeitung der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmen-Verordnung (SchAusnahmV) entfällt in Hinblick auf die Festlegungen zum Geimpften- und Genesenenstatus die Delegation auf das Paul-Ehrlich-Institut und Robert Koch-Institut (RKI).“ Damit wird der Sozialdemokrat in einer für ihn peinlichen Art und Weise zurückgepfiffen. Ja geradezu demontiert.

Bild: Alexandros Michailidis/Shutterstock
Text: br

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