Grundrechte zerbrechen an Corona-Politik Das fatale Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Von Prof. Dr. Thomas Rießinger

Das Bundesverfassungsgericht, einst ein hochgeachtetes Organ der deutschen Justiz, das sich seiner Kontrollfunktion gegenüber Gesetzgeber und Regierungen stets bewusst war, hat am 30.11.2021 über die Verfassungsmäßigkeit der sogenannten Bundesnotbremse entschieden. Wie die Entscheidung ausfallen würde, war von Anfang an klar, denn wozu hat die kreative Kanzlerin zur rechten Zeit mit Stefan Harbarth einen ihrer treuesten Anhänger zum Vorsitzenden des ersten Senats und Präsidenten des Gerichts wählen lassen? Bisher hat er ihre Erwartungen nicht enttäuscht, und auch im neuesten Urteil bleibt er sich treu.

Nun könnte man sagen, das zur Diskussion stehende Gesetz sei inzwischen ausgelaufen und somit lohne es nicht, Zeit und Mühe an das neue Urteil zu verschwenden. Das ist zu kurz gedacht. Schließlich ist es jederzeit möglich, ein analoges Gesetz einzubringen, das auf den gleichen, eher windig als wissenschaftlich zu bezeichnenden Grundlagen beruht, und es dann unter Berufung auf das verfassungsrichterliche Urteil ohne jedes Problem alle Hürden nehmen zu lassen. Wichtiger ist aber nicht so sehr das Urteil an sich, sondern ein zentraler Teil der Begründung, den man im Text unter der Ziffer 186 findet.

Dort heißt es: „Liegen der gesetzlichen Regelung prognostische Entscheidungen zugrunde, kann die Eignung nicht nach der tatsächlichen späteren Entwicklung, sondern lediglich danach beurteilt werden, ob der Gesetzgeber aus seiner Sicht davon ausgehen durfte, dass die Maßnahme zur Erreichung des gesetzten Ziels geeignet, ob seine Prognose also sachgerecht und vertretbar war.“ Eine echte juristische Meisterleistung, ein Musterbeispiel richterlicher Verschleierungsstrategie, wie man es sich schöner kaum denken kann. Will man irgendwelche Gesetzeszwecke erreichen, so genügt es, dass Prognosen vorliegen, bei denen der Gesetzgeber davon ausgehen darf, die Prognose sei „sachgerecht und vertretbar“ gewesen. Und wie erhält man die Prognosen? Das Urteil lässt da keinen Zweifel aufkommen. Unter der Ziffer 191 lesen wir: „Mit der Aufgabenzuweisung an das Robert Koch-Institut nach § 4 Abs. 1 IfSG ist im Grundsatz institutionell dafür Sorge getragen, dass die zur Beurteilung von Maßnahmen der Bekämpfung übertragbarer Krankheiten benötigten Informationen erhoben und evaluiert werden.“

Ja, das RKI ist es, dem man die Beschaffung und Beurteilung von Informationen übertragen hat. Sehen wir einmal davon ab, dass im RKI bis heute keine verlässlichen Daten über Covid-Infektionsraten in der Gesamtbevölkerung vorliegen und dass man nicht einmal imstande ist, den Impfstatus aller Covid-Hospitalisierten oder gar Verstorbenen zu erheben. Solche Details interessieren den ersten Senat nicht. Interessanter ist es, die verfassungsgerichtlich festgelegte Entscheidungsstruktur zu betrachten. Die Regierung möchte Maßnahmen beschließen oder durch den Bundestag beschließen lassen. Sie wird das RKI beauftragen, die nötigen Entscheidungsgrundlagen zu liefern. Das RKI, man sollte es nicht vergessen, untersteht dem Gesundheitsminister, der sich wiederum der Richtlinienkompetenz des jeweiligen Regierungschefs anzubequemen hat. Was Lothar Wieler, der beliebte und hochkompetente Präsident des RKI, vorschlägt und empfiehlt, kann und wird daher entscheidend von eben jener weisungsbefugten Regierung gesteuert, die sich eine bestimmte Entscheidung wünscht. Zudem sind die Abgeordneten des Deutschen Bundestags schon lange nicht mehr dafür bekannt, die Regierung zu kontrollieren, sondern verstehen sich in ihrer überwiegenden Mehrheit als Unterstützer und Erfüllungsgehilfen regierungsamtlicher Politik.

Folglich wird der Gesetzgeber ohne Frage davon ausgehen, dass die zur Diskussion stehende „Maßnahme zur Erreichung des gesetzten Ziels geeignet“, die abgegebene „Prognose also sachgerecht und vertretbar war“, denn die Regierung hat die Maßnahme haben wollen und der beauftragte Prognostiker hat die gewünschte Prognose geliefert. Sollte Lothar Wieler einmal verhindert sein, stehen sicherlich Koryphäen wie Viola Priesemann oder der vielgepriesene Karl Lauterbach zur Verfügung, die es an passenden Prognosen nicht fehlen lassen. Da also der Gesetzgeber der Regierung bedingungslos folgt und sich diese Regierung ihre Prognosen nach Wunsch bestellen kann – auch die Leopoldina ist immer wieder eine gute Adresse für prognostische Weihnachtswünsche – sagt das Bundesverfassungsgericht nichts anderes als: Die Regierung kann machen, was sie will, es wird immer verfassungsgemäß sein.

Und sollte sich später einmal herausstellen, dass bestellte Prognosen vielleicht doch nicht sehr viel mit der Wirklichkeit zu tun hatten, dann macht das gar nichts, wie man ebenfalls unter Ziffer 186 erfahren kann. „Erweist sich eine Prognose nachträglich als unrichtig, stellt dies jedenfalls die ursprüngliche Eignung des Gesetzes nicht in Frage.“ Das ist gut zu wissen und zeigt, wie gut man sich in Juristenkreisen gegen Eventualitäten abzusichern versteht.

Auf diese Weise wurde ein Muster entwickelt, das jedem Missbrauch Tür und Tor öffnet und zu einer völligen Enthemmung der Politik führen kann, da man jetzt genau weiß, dass das hochgeehrte und selbstverständlich unabhängige Bundesverfassungsgericht grundsätzlich keine Probleme mit irgendwelchen Maßnahmen hat, solange man sich die Mühe macht, die passenden Prognosen zu bestellen.

Ist das nur ein theoretisches Problem? Nein, keinesfalls, denn die Politdarsteller nehmen die Steilvorlage gerne und mit Freuden auf. Olaf Scholz, Experte für Finanzskandale und voraussichtlich künftiger besonders begabter Bundeskanzler, hat es bereits in der Bild-Zeitung angekündigt: „Es ist doch so, dass die Tatsache, dass es so viele sind, die sich nicht haben impfen lassen, die Ursache dafür ist, dass wir heute als ganzes Land ein Problem haben.“ Ich will hier nicht dem Umstand nachgehen, dass es solche Formulierungen schon früher in Deutschland gab; „man muss nur den Satzteil „die sich nicht haben impfen lassen“ auf sich wirken lassen und an manche Schuldzuweisungen aus dem letzten Jahrhundert denken, um das alte Muster zu erkennen, das Scholz – bekanntlich gilt stets die Unschuldsvermutung, außer für Ungeimpfte – selbstverständlich unabsichtlich verwendet hat.

Doch der Satz ist auch ohne historische Anklänge schlimm genug, denn er könnte falscher nicht sein. Weiß der panikaffine Politiker nicht, dass es zwischen Geimpften und Ungeimpften hinsichtlich der Infektiosität keinen nennenswerten Unterschied gibt und somit eine Impfung keinen Fremdschutz bewirken kann? Weiß er nicht, dass in Gibraltar, Island und Teilen von Irland eine außerordentlich hohe Impfquote vorliegt, die aber in keiner Weise zu einem Rückgang der sogenannten Inzidenzen geführt hat, sondern zum genauen Gegenteil? Weiß er nichts über die Situation in Israel? Weiß er nicht, dass Portugal mit einer Impfquote von fast 90 Prozent dennoch zum 1. Dezember den Katastrophenzustand in Kraft gesetzt hat? Weiß er nicht, dass Indien, wo man eine Impfquote von knapp 30 Prozent hat, eine Positivenrate in der Größenordnung von 1 Prozent aufweist? Sollte das etwa auch die Schuld der Ungeimpften sein? Weiß er nicht, dass nach einer aktuellen und begutachteten Studie im European Journal of Epidemiology, durchgeführt auf der Basis von Daten aus 68 Staaten, keine ernsthafte Beziehung zwischen Impfquote und Infektionszahlen feststellbar ist, mit Ausnahme einer leicht positiven Wirkung der Impfquote auf die Infektionszahlen? Weiß er nicht, dass im Laufe der letzten Monate mehrere tausend Intensivbetten abgebaut wurden, sei es aus ökonomischen Gründen, sei es wegen des Weggangs des Personals? Liegt das Problem, das hier vorliegt, also nicht eher in einem Versäumnis der Politik, die nötigen Anreize zu schaffen, als an den Ungeimpften? Man wird es leid, Leuten wie Scholz immer wieder alles von Neuem zu erklären, ohne jede Hoffnung, dass sie in der Lage sind, irgendetwas zu verstehen.

Fragen über Fragen, auf die Scholz keine Antwort weiß und auch nicht wissen muss, da sie ihm keiner stellt. Es ist ja auch völlig unnötig, sich um lästige Fakten zu kümmern, weil man – das Bundesverfassungsgericht hat es in seiner Weisheit festgestellt – sich zur Begründung solcher Sätze mit Prognosen begnügen kann, vorzugsweise erstellt vom RKI. Und dessen Leiter, der wackere Wieler, hat es daran nicht fehlen lassen: „Wir dürfen denen, die sich nicht impfen lassen, wirklich nicht die Chance geben, die Impfung zu umgehen, zum Beispiel, indem sie sich freitesten lassen.“ Mehr braucht man nicht nach dem Urteil der rot gekleideten Weisen aus Karlsruhe, um Maßnahmen beliebiger Art in den Rang der Verfassungsmäßigkeit zu heben.

Aber Scholz hat noch mehr auf Lager. „Man kann nicht herzlos zugucken,“ sagt er uns mitfühlend, „wie die Situation gerade ist. Hätten wir eine höhere Impfquote, hätten wir eine andere Lage.“ Die hätten wir vielleicht; ob sie dann besser oder schlechter wäre als heute, kann niemand sagen, wie die oben angeführten Beispiele mehr als deutlich zeigen. Nur sein erster Satz ist völlig richtig, er hätte ihm aber etwas früher einfallen sollen. Denn die Situation, wie sie gerade ist, beruht nur darauf, dass Politiker wie Scholz tatenlos zugesehen haben, wie die Intensivkapazitäten heruntergefahren wurden, ohne auch nur die leiseste Anstrengung zu unternehmen, entgegenzusteuern – durch Korrektur der falschen Anreize für die Kliniken, durch Schaffung ernsthafter Anreize für das vorhandene Pflegepersonal, durch gezielte Werbemaßnahmen für den Pflegeberuf, nicht nur mit schönen und wohlfeilen Worten, sondern begleitet von Verbesserungen der Arbeitsbedingungen und der Bezahlung. Man hatte dafür inzwischen fast zwei Jahre Zeit, tatsächlich sogar länger, da die derzeitigen Missstände nicht neu und schon lange bekannt sind. Interessiert haben sie keinen, damals nicht und heute nicht. Das Lösen konkreter Probleme scheint Leuten wie Scholz keine Freude zu bereiten, das Schaffen von Problemen dagegen schon.

Legislative, Exekutive und Judikative arbeiten auf das Schönste Hand in Hand zusammen und scheinen sich dabei ausgesprochen wohlzufühlen. Was auf der Strecke bleibt, sind der demokratische Rechtsstaat, das Grundgesetz und die Freiheit der Bürger.

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Gastbeiträge geben immer die Meinung des Autors wieder, nicht meine. Ich schätze meine Leser als erwachsene Menschen und will ihnen unterschiedliche Blickwinkel bieten, damit sie sich selbst eine Meinung bilden können.

Thomas Rießinger ist promovierter Mathematiker und war Professor für Mathematik und Informatik an der Fachhochschule Frankfurt am Main. Neben einigen Fachbüchern über Mathematik hat er auch Aufsätze zur Philosophie und Geschichte sowie ein Buch zur Unterhaltungsmathematik publiziert.

Bild: nitpicker/Shutterstock
Text: Gast

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