Gruppenvergewaltigung von Wien: Angeklagte wollen sich mit Fake-Chat entlasten Gefälschte „Beweismittel“ vor Gericht?

Von reitschuster.de

Ein zum Tatzeitpunkt 12-jähriges Mädchen wurde im vergangenen Jahr über Monate hinweg sexuell missbraucht und vergewaltigt. Während das Opfer sich seither kaum mehr auf die Straße traut, befinden sich die 17 mutmaßlichen Täter allesamt auf freiem Fuß. Vor wenigen Wochen berichtete reitschuster.de bereits über diesen unfassbaren Justiz-Skandal aus Österreich, jetzt scheint sich der Fall weiter zuzuspitzen.

Als wäre es nicht schon schlimm genug, dass die in den Medien als Mia (Name geändert) bekannt gewordene Schülerin jeden Tag befürchten muss, ihren Peinigern auf der Straße zu begegnen – sofern diese sich nicht schon in ihre Heimatländer abgesetzt haben – wurde das Mädchen schon bei den bisherigen Gerichtsverhandlungen offen verhöhnt.

Einer der Verdächtigen, die „Bild“ nennt ihn Abdul, ist 15 Jahre alt. Der Jugendliche soll Mia mit Videos der mutmaßlichen Gruppenvergewaltigung in einem Hotelzimmer zum Oral-Sex gezwungen haben. In den Fluren des Landesgerichts Wien soll er sein Opfer dann „abgepasst“ und es ausgelacht haben. Wie ist so etwas möglich, dass Angeklagte in einem derart heiklen Fall schon vor dem Gericht auf ihr Opfer treffen können?

Doch damit noch nicht genug: Jetzt wollen die Angeklagten ihre angebliche Unschuld beweisen – und zwar anhand von mutmaßlich gefälschten „Beweismitteln“. Diesen Verdacht jedenfalls äußert Anwalt Sascha Flatz, der Mia und deren Familie in diesem Fall vertritt. Demnach wurde den Richtern der Verlauf eines Instagram-Chats vorgelegt, der vom Account des Opfers stammen und den Mia an eine Freundin geschickt haben soll. Darin heißt es unter anderem (im O-Ton):

„Du weißt, dass ich vergewaltigt wurde […] ich hab anzeige gemacht […] aber das Ding ist […] ich wollte es […] und ich hab diesen jungs gesagt das ich 16 bin […] aber ich bin 13 […] ich wollte nt mal anzeige machen […] meine mutter hat mich dazu gezwungen […] weil meine mutter hasst ausländer […] sie haben mir nix getan […] verstehst du […] jz ka was ich machen soll.“ Die vermeintliche Freundin soll daraufhin geantwortet haben: „brd du bist so dumm“.

Tatsächlich aber hat Mia den Namen ihres Instagram-Accounts am 2. März geändert, wenige Tage nach Bekanntwerden der mutmaßlichen Gruppenvergewaltigung also. Das angebliche „Geständnis“ wurde am 3. März auf einem Account mit einem ähnlich klingenden, aber eben nicht demselben Namen erstellt und schließlich an die Freundin des Mädchens geschickt.

Sascha Flatz stellt klar: „Dieser Chat wurde gefälscht. Wir vermuten, dass einer der mutmaßlichen Täter einen Fake-Account auf Instagram eingerichtet hat, um sich selbst zu entlasten. […] In ihrer Vernehmung vor Gericht hat die Geschädigte ausgesagt, dass sie das niemals geschrieben hat. Ihre Mutter hat selbstverständlich auch nichts gegen Ausländer.“

Der Anwalt habe deshalb auch Strafanzeige wegen Verleumdung und Fälschung eines Beweismittels erstattet. Nun sei die Staatsanwaltschaft gefordert, bei Meta, der Betreiberin von Instagram, die Offenlegung der Identität des tatsächlichen Account-Inhabers bzw. -Erstellers zu beantragen, so Flatz.

Bitter: Bereits der Änderung ihres bisherigen Instagram-Accounts Anfang März gingen wohl schwer zu ertragende Tage voraus. Der Anwalt der Schülerin begründet diesen Schritt so: „Sie wollte nicht mehr beschuldigt werden, alles erfunden zu haben und 17 angeblich Unschuldige zu belasten.“

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