Von Kai Rebmann
Was ist nur mit den Medien in Deutschland los? In immer mehr Redaktionsstuben scheint die Angst umzugehen, von der Politik und/oder den eigenen Lesern für Berichte über allzu unbequeme Wahrheiten abgestraft zu werden. War es zu anderen Zeiten noch ein wesentliches Merkmal für qualitativen Journalismus, Dinge lieber einmal zu oft zu hinterfragen, lesen sich viele Artikel in den Mainstream-Medien heutzutage wie die Verlautbarungen von Regierungs- oder Ministeriumssprechern. Kritische Berichte, etwa über schwerwiegende Nebenwirkungen der Corona-Impfung, werden allenfalls in einer Randnotiz oder im Kleingedruckten erwähnt und müssen gerade im Zeitalter des Internets mit der ständigen Gefahr einer nachträglichen Löschung leben. So erging es jetzt auch einer Anzeige, die am vergangenen Freitag in der Online-Ausgabe des Hamburger Abendblatts unter der Überschrift „Impfschäden schwerwiegender als erwartet – Mandanten klagen über Hilflosigkeit der Ärzteschaft“ erschienen war. Kurz nach seiner Veröffentlichung war die Anzeige dann plötzlich spurlos verschwunden.
reitschuster.de liegt der besagte Text in der Version vor, in der er am 27.05.2022 um 10:46 Uhr in der Online-Ausgabe des Abendblatts zu lesen war. Darin kommen die beiden Gründer der in Erkrath bei Düsseldorf ansässigen Kanzlei Rogert & Ulbrich zu Wort. Die beiden auf die rechtliche Beurteilung von Impffolgen spezialisierten Rechtsanwälte Dr. Marco Rogert und Tobias Ulbrich äußern sich zu schwerwiegenden Nebenwirkungen der Corona-Impfungen und den Erfahrungen, die ihre Mandanten bei und mit ihren behandelnden Ärzten jeweils machen. Hat man es in der Redaktion in der Hansestadt mit der Angst vor der Wahrheit zu tun bekommen und deshalb den Artikel in vorauseilendem Gehorsam wieder gelöscht? Zu den Gründen für das Entfernen des zuvor veröffentlichten Textes wollte sich das Abendblatt auf Anfrage nicht äußern. Mit seiner Löschung hat das Abendblatt einen Bericht, der ansonsten wahrscheinlich im Meer der Vielen untergegangen wäre, natürlich erst richtig interessant gemacht. Daher lohnt sich ein genauer Blick auf den Inhalt umso mehr.
Kanzlei führte rund 100 Erstberatungen in zwei Wochen durch
Das Ausmaß und auch die Schwere der Nebenwirkungen nach einer Corona-Impfung sind offenbar deutlich größer als dies offiziell zugegeben wird. Dafür spricht, dass Rechtsanwalt Ulbrich eigenen Angaben zufolge allein in den vergangenen zwei Wochen rund 100 Erstberatungen nur zu diesem Thema durchgeführt hat. Ulbrich: „Das geschilderte Leid der Mandanten geht durch Mark und Bein. Die Schwere der geschilderten Folgen und die Bedeutung für das oft junge Leben der Mandanten sind erschütternd.“ In seiner täglichen Arbeit begegnen Ulbrich dem Bericht zufolge im Wesentlichen zwei alternative Verläufe von Nebenwirkungen infolge der Corona-Impfung.
Die neurologischen Schäden lassen sich demnach wie folgt zusammenfassen: Starke Kopfschmerzen kurz nach der Impfung, die teilweise auch nicht mit Schmerz- oder Migränemitteln zu behandeln sind, und Ausdehnung der Schmerzen über den gesamten Körper, häufig einhergehend mit Schmerzen in den Gelenken und Schwellungen des Lymphknotensystems unter den Armen bis hin zu tennisballgroßen Knoten. Als weitere typische Symptome bei seinen Mandanten beschreibt Ulbrich das Gefühl körperlicher Schwäche, Lähmungserscheinungen, Gefühlsstörungen und Taubheit, wobei sich die letztgenannten Beschwerden oft erst nach mehreren Wochen einstellen würden. In einigen Fällen werde aus der Taubheit eine Lähmung – teilweise bis hin zur Querschnittslähmung und Inkontinenz – die oft mit unkontrollierbaren Zuckungen einhergehe. Auch über solche Fälle mussten wir auf reitschuster.de bereits berichten.
Die zweite Gruppe der bei den Mandanten der Kanzlei besonders häufig vorkommenden Verläufe bezieht sich auf Herzmuskel- und Herzbeutelentzündungen, die selbst von den Herstellern der Impfstoffe als mögliche Nebenwirkungen der Impfungen eingeräumt werden mussten. Bei diesen Fällen beschreibt Ulbrich die Symptomatik wie folgt: Extreme Müdigkeit und Abgeschlagenheit, Kurzatmigkeit, Schweißausbrüche, Fieber und Stechen in der Brust, verbunden mit Schmerzen am gesamten Körper. In einigen Fällen sei zunächst eine Diagnose auf Herzinfarkt gestellt worden, die dann bei genaueren Untersuchungen auf Myokarditis oder Perikarditis, gegebenenfalls auch in Kombination, abgeändert worden sei. Daneben sind dem Anwalt aber auch Fälle bekannt, in denen es tatsächlich zu einem Herzinfarkt, Schlaganfall oder anderen Thrombosen gekommen ist. Letztere hätten dann Lähmungen oder sogar die Amputation der betroffenen Gliedmaßen zur Folge gehabt.
Impfopfer fühlen sich von Ärzten im Stich gelassen
Auch die weiteren Berichte der beiden Anwälte decken sich in erschreckender Weise mit den Schilderungen von vielen weiteren Experten, die auf reitschuster.de schon zu Wort gekommen sind. Die Ärzte ihrer Mandanten würden sich meist weigern, auch nur einen Zusammenhang mit der Impfung erkennen zu wollen, und zwar völlig unabhängig davon, wie evident diese Schlussfolgerung auf der Hand liegt, so die Anwälte. Den Schilderungen ihrer Mandanten zufolge befassten sich viele Mediziner nicht zweckentsprechend damit, wie die eingetretenen Folgen der Impfung behandelt werden könnten, wofür die Juristen auch eine mögliche Erklärung liefern: „Einen systematischen medizinischen Ansatz oder eine Studie darüber, wie Impfschäden erfolgreich behandelt werden können, scheint es nicht zu geben.“
Zumindest teilweise macht Dr. Rogert aber auch die Verunsicherung innerhalb der Ärzteschaft für deren Zurückhaltung beim Umgang mit schwerwiegenden Nebenwirkungen der Corona-Impfung verantwortlich. Von Seiten der Pharmaindustrie und der Politik sei ihnen versichert worden, dass es sich trotz der kurzen Entwicklungszeit und der mangelnden Studienlage um einen sicheren Impfstoff handele, jetzt hätten Impfärzte möglicherweise die Befürchtung, in die Haftung genommen werden zu können. Zudem bestehe für Ärzte bei Verdachtsfällen eine Meldepflicht, was mit viel Aufwand verbunden sei, für den die Ärzte keine Entschädigung bekämen. Diese Umstände lassen Dr. Rogert zu dem Schluss kommen, dass die Ärzte es zu vermeiden versuchen, bei den ihnen vorgestellten Krankheitsbildern einen Zusammenhang mit Nebenwirkungen der Corona-Impfung auch nur in Betracht zu ziehen.
Abschließend beleuchtet der Anwalt noch den rechtlichen Aspekt bei der Beurteilung der Frage, ob ein Impfschaden vorliegt oder nicht, die nicht zwingend deckungsgleich mit einer ärztlichen Diagnose sein müsse. Rein rechtlich gehe es zunächst darum, „eine mögliche Kausalität zwischen der Impfung und den Symptomen sowie einen hinreichenden Grad an Wahrscheinlichkeit (festzustellen), um in den Genuss von gesetzlichen Erleichterungen zu kommen.“ Diagnosen, die auf einen Impfschaden hindeuten, könnten dabei aber natürlich hilfreich sein, wie Dr. Rogert betont.
Transparenzhinweis
Aufmerksame Leser haben uns auf das wichtige Detail hingewiesen, dass es sich bei dem gelöschten Artikel nicht um einen journalistisch und in der Verantwortung der Abendblatt-Redaktion verfassten Beitrag handelt, wie ursprünglich in diesem Artikel dargestellt, sondern vielmehr um eine von der Kanzlei geschaltete Anzeige. Der Text wurde von der Kanzlei selbst verfasst und dann auf mehreren Portalen als Anzeige geschaltet, unter anderem beim Abendblatt und dem Focus. Während der Focus die Anzeige stehen ließ, wurde sie beim Abendblatt gelöscht. Wir bedauern diese Unstimmigkeit sehr, zumal die Redaktion des Abendblatts ausdrücklich nach den Umständen der Löschung befragt wurde.
Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben immer die Meinung des Autors wieder, nicht meine. Ich schätze meine Leser als erwachsene Menschen und will ihnen unterschiedliche Blickwinkel bieten, damit sie sich selbst eine Meinung bilden können.
Kai Rebmann ist Publizist und Verleger. Er leitet einen Verlag und betreibt einen eigenen Blog.
Bild: ShutterstockText: kr
mehr von Kai Rebmann auf reitschuster.de