Impfnebenwirkungen sind für Regierung keine Impfnebenwirkungen Überraschende Töne auf der Bundespressekonferenz

Dank eines Genesenen-Zertifikates konnte ich heute zum ersten Mal seit November wieder in die Bundespressekonferenz. Dort gilt 2G. Was noch nicht gilt, ist mein Ausschluss – der ist zwar offiziell erfolgt, der Widerspruch, den ich einlegte, hat aber aufschiebende Wirkung. Dass meine Rückkehr unter solchen Vorzeichen erfolgen würde, konnte ich nicht ahnen. Fast alles drehte sich heute um den Krieg in der Ukraine. Nur zwei Fragen zu anderen Themen kamen dran – eine davon zum Thema Corona. Diese können Sie und die Antwort unten lesen. Beachtlich, dass die Regierung die Zahl der Impfnebenwirkungen in Deutschland in Wirklichkeit bei 2,5 Millionen bis 3 Millionen aus einer Analyse der BKK Provita nicht in Abrede stellt oder darauf verweist, dass man einzelne Studien nicht kommentiere, wie das so oft zuvor war. Stattdessen verwies das Ministerium einfach auf eine „Legaldefinition“, wonach Impfnebenwirkungen, selbst wenn sie zu einer Krankschreibung führen, per Legaldefinition gar keine Impfnebenwirkungen sind. Unten lesen Sie meinen Wortwechsel mit der Bundesregierung. Die gesamte Bundespressekonferenz von heute finden Sie hier, meinen traditionellen Video-Kommentar mit Auszügen hier.

REITSCHUSTER: Ich habe eine Frage an das Gesundheitsministerium zu Coronaimpfungen. Herr Ewald, die BKK Provita hat einen Brandbrief an das Paul-Ehrlich-Institut geschrieben. Sie sagte, sie habe ihre Daten analysiert, und sie habe dann hochgerechnet, dass die Zahl der Impfnebenwirkungen in Deutschland in Wirklichkeit bei 2,5 Millionen bis 3 Millionen liege. Ist Ihnen dieser Brief bekannt? Was ist Ihr Kommentar dazu?

EWALD: Ja, wir haben das zur Kenntnis genommen. Es gab ja auch schon eine Berichterstattung darüber. Es geht ja darum, dass die BKK im Zusammenhang mit Krankmeldungen infolge von Impfungen eigene Daten ausgewertet hat. Die BKK hat dabei aber sozusagen alle Meldungen erfasst, also auch den Fall, dass sich jemand schlapp gefühlt hat und nicht zur Arbeit gegangen ist. Das entspricht aber nicht der Definition von Impfreaktionen. Insofern muss man das abgrenzen, und das PEI hat sich ja auch schon dazu geäußert.

ZUSATZFRAGE REITSCHUSTER: Verstehe ich das richtig, dass Abgeschlagenheit oder Schlappheit, die zur Krankmeldung führt, nicht als Impfreaktion geführt wird?

EWALD: Das ist richtig. Es gibt sozusagen eine Legaldefinition nach ICD-Klassifikation, und das gehört eben nicht dazu. Das muss man auseinanderhalten. Dann gibt es in dem Zusammenhang auch andere Zahlen.

Zu den Aussagen erreichte mich folgender Leserbrief, den ich gerade noch verifiziere:

Die BKK Provita hat ihre Analyse genau auf den ICD-Codes, bspw. U12.9, basiert.
Es handelt sich also nicht um eine Umdeutung eines Begriffs anhand einer Legaldefinition, sondern es wurden genau die Legaldefinitionen verwendet.
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david February
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Bild: reitschuster.de/RTL
Text: br

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