Fragen ab jetzt verboten! Laut Scholz gibt es keine Spaltung. Soll das jetzt auch auf der BPK durchgeboxt werden?

Vor zwei Jahren erreichte mich pünktlich am Heiligabend eine Klage des ARD-Faktenfinders Patrick Gensing, wegen eines Bildes, das ich auf Twitter geteilt habe. Kurz vor Weihnachten erreichte mich heute ein Schreiben der Bundespressekonferenz, in dem mir mitgeteilt wird, dass ich ausgeschlossen werde:

Ich finde diese Begründung haltlos. Und nachdem die Bundespressekonferenz vor rund zwei Monaten anfing, mich wegen meiner с/o-Adresse im Impressum zu befragen (ich hatte ja schon lange angekündigt, in Montenegro eine „Ersatzlandebahn“ zu schaffen wegen des Drucks in Deutschland, auch durch die Polizei), hatte ich einen Anwalt eingeschaltet.

Der hat der Bundespressekonferenz wiederholt mitgeteilt, dass sich an den Voraussetzungen für meine Mitgliedschaft nichts ändert. Die sind klar in §2 der Satzung beschrieben (die gesamte Satzung finden Sie hier):

§ 2 (1) Der Verein ist ein Zusammenschluss deutscher Parlamentskorrespondenten, die aus Berlin und/oder Bonn ständig und weit überwiegend über die Bundespolitik berichten. Die Korrespondententätigkeit muss hauptberuflich als angestellte(r) Redakteur(in) oder freie(r) Journalist(in) für Tageszeitungen, Wochenzeitungen, Wochen- und Monatszeitschriften, Nachrichtenagenturen, Presse- und Informationsdienste oder elektronische Medien ausgeübt werden, die ausschließlich gegen Entgelt verbreitet werden und einer sachlichen Information der Öffentlichkeit über das politische Geschehen dienen. Den in Satz 2 aufgeführten Medien sind Hörfunk- und Fernsehanstalten sowie Online-Medien gleichgestellt. Gleichgestellt sind auch Korrespondentenbüros, die ihre journalistische Arbeit den in Satz 2 aufgeführten Medien gegen Entgelt zur Verfügung stellen.

(3) Für Korrespondenten, die für deutsche Medien tätig sind, kann in besonderen Fällen auf das Erfordernis der deutschen Staatsangehörigkeit verzichtet werden

Dass das Medium seinen Sitz in Deutschland haben muss, ist da nicht vorgeschrieben (Absatz 3 belegt im Umkehrschluss sogar das Gegenteil). Was die großen Medien, die über meinen Ausschluss berichten, nicht hindert, ohne Hinterfragen und offenbar auch ohne einen Blick in die Satzung die Darstellung der Bundespressekonferenz zu übernehmen. Ebenso würde den großen Medien ein aufmerksamer Blick ins Impressum und ein Verstehen des Adresszusatzes „c/o“ reichen, um zu verstehen, dass die falsche Begründung der Bundespressekonferenz ohnehin komplett irrelevant ist, da ich als freier Journalist – und deutscher Parlamentskorrespondent – meine eigene Seite betreibe. Sie war nie eine Firma und ist auch keine, und folglich kann sie auch keinen Firmensitz haben oder ändern. Das teilte ich der Bundespressekonferenz wiederholt mit (siehe Anwalt-Scheiben unten) – was sie nicht hinderte, in einer Erklärung zu meinem Ausschluss genau das Gegenteil zu behaupten. Die großen Medien übernehmen auch diese falsche Aussage ohne jedes Hinterfragen. 

Was das Berichten aus Berlin angeht: So oft und regelmäßig wie ich berichten nur wenige andere Mitglieder aus der Bundespressekonferenz. Physisch kann ich das nicht mehr aus dem Saal machen, seit dort die 2G-Regel eingeführt wurde. Für Online-Medien gilt zudem ebenso wie für öffentlich-rechtliche Sender nicht das Gebot, dass sie „gegen Entgelt“ verbreitet werden müssen – sonst könnten weder Tilo Jung noch ARD, ZDF und Co. dort dabei sein.

Auf das letzte Schreiben meines Anwalts von Anfang November bekam ich Mitte November die Antwort, die Bundespressekonferenz nehme die Ausführungen zur Kenntnis. Ich ging ebenso wie mein Anwalt davon aus, dass die Sache damit vom Tisch ist. Umso überraschender die heutige Nachricht über den Ausschluss. Erstaunlich ist, dass der Ausschluss unter der alten Regierung nicht erfolgte, aber nun unter der neuen mit dem neuen Regierungssprecher Steffen Hebestreit. Mit dem bin ich nun schon mehrfach aneinander gerauscht – und er saß früher selbst in der Bundespressekonferenz und ist per du mit deren Vorsitzenden, Mathis Feldhoff vom ZDF.

Mein Anwalt hält den Ausschluss für widerrechtlich. Unten füge ich seine Antwort auf den vorherigen Brief der Bundespressekonferenz bei. Er hat sofort Widerspruch gegen den Ausschluss eingelegt. Dieser hat laut Satzung aufschiebende Wirkung bis zu einem Beschluss des Vorstandes. Bis zu einem solchen Beschluss habe ich damit zumindest formal das Recht, weiter Fragen zu stellen. Wobei offen ist, ob diese dann einfach so ignoriert werden, wie bereits wiederholt geschehen.

Der Widerspruch meines Anwalts, abgeschickt heute

Wenn der Vorstand den Ausschluss bestätigt, will ich dagegen vor Gericht gehen. Ich habe mich in der Bundespressekonferenz immer als Stimme meiner vielen, vielen Leser gesehen (allein im Oktober hatte meine Seite 45 Millionen Aufrufe). Der Ausschluss soll nicht nur mich mundtot machen, sondern auch meine Leser. Ich werde mich wehren! Und ich bin mir sicher: Dank Ihrer Unterstützung bin ich nicht wehrlos und kann mir einen Gang vor Gericht erlauben (mithelfen können Sie hier).

PS: Noch ein persönliches Moment am Rande – eines der Mitglieder der Bundespressekonferenz ist jemand, den ich früher für einen meiner besten Freunde gehalten habe. Umso bitterer ist es, zu lesen, dass der Beschluss einstimmig erfolgte.

PPS: Interessant ist auch, wie große Medien berichten – unter völliger Negierung des journalistischen Grundsatzes,  beide Seiten anzuhören. Und mit kritikloser Übernahme der absurden Aussage, ich hätte „meinen Firmensitz“ verlegt. Hier etwa T-Online. Zitat: „Reitschuster fiel dort regelmäßig mit skurrilen Auftritten und Fragen auf.“  Auch die „Süddeutsche Zeitung“ hielt eine Nachfrage für nicht erforderlich und übernimmt für ihren „Framing“-Bericht eins zu eins die Darstellung der Bundespressekonferenz (siehe hier). Auch der öffentlich-rechtliche Deutschlandfunk stellte mir keine Fragen – und bringt schon in der Überschrift eine Fehlinformation: „Bundespressekonferenz: Reitschuster kein Mitglied mehr“. Das stimmt nicht, wegen der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs Auch Wikipedia, bekannt für stramme Ideologie, übernahm sofort, binnen Stunden, das Framing der großen Medien. Dass ich wegen der 2G-Regelung ohnehin von der direkten Teilnahme ausgeschlossen bin, wird in den Berichten nicht erwähnt.

Auszug aus dem Schreiben meines Anwalts an die Bundespressekonferenz vom 10.11.2021

„(Es trifft nicht zu), dass unser Mandant seinen „Firmensitz“ verlegt habe. Unser Mandant ist als freiberuflicher Journalist tätig. Dass das Impressum der Internetseite www.reitschuster.de (die Endung de belegt schon die Nationalität der Seite) eine Anschrift in Montenegro ausweist, hat mit dem Betätigungsgebiet unseres Mandanten nichts zu tun.

Es wird nicht bestritten werden können, dass unser Mandant insbesondere auf der Seite www.reitschuster.de ständig und weit überwiegend über Bundespolitik berichtet. 

Soweit Sie monieren, ein Bericht müsse „aus“ Berlin und/oder Bonn erfolgen, so ist auch dies der Fall. Unser Mandant war in den letzten Tagen mehrfach auch persönlich in der Bundespressekonferenz anwesend. Im Übrigen vermögen wir der Satzung eine „physische Nähe zum Parlament“ nicht ansatzweise zu entnehmen…“

 


Bild: Boris Reitschuster/Ekaterina Quehl 
Text: br

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