Impfung mit Genfähren – Quantensprung oder Verbrechen? LubecaVax-Entwickler: „Angriff auf die eigene Gesundheit“

Von Kai Rebmann

Im September 2020 bekam Klaus Cichutek Post aus Lübeck. Der Inhalt dieses an den Chef des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) adressierten Schreibens hätte den Verlauf der Corona-Pandemie wesentlich zum Guten beeinflussen können. Absender des Schriftstücks war ein gewisser Prof. Dr. Winfried Stöcker, seines Zeichens Mediziner, Wissenschaftler und Betreiber eines Labors in Groß Grönau, einem beschaulichen Dorf vor den Toren der Hansestadt. Stöcker teilte dem PEI mit, dass er einen hochwirksamen Impfstoff gegen Corona entwickelt habe, und bat nun um die Zulassung einer Studie – (noch) nicht um Zulassung des Impfstoffs als solchen. Weiter setzte der Wissenschaftler das PEI darüber in Kenntnis, dass er dieses Verfahren bereits an sich selbst, Mitgliedern seiner Familie und etwa 150 Freiwilligen getestet habe. Stöcker berief sich als Arzt dabei auf das verfassungsrechtlich garantierte Recht zur freien Behandlungswahl. Mit der sogenannten „Lübeck-Impfung“, wie Stöcker sein Präparat damals noch nannte, könne binnen drei Monaten die gesamte deutsche Bevölkerung immunisiert werden, wie der Entwickler des heute als LubecaVax bekannten Impfstoffs in Aussicht stellte.

Klaus Cichutek zögerte keine Sekunde und griff umgehend zum Telefonhörer. Doch statt in Lübeck rief der PEI-Chef bei der Staatsanwaltschaft an und erstattete Anzeige gegen Prof. Dr. Winfried Stöcker. Diese wedelte brav mit dem Schwanz und leitete Ermittlungen ein, unter anderem wegen des Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz. Im Mai 2022 wurde ein erstes Verfahren gegen Stöcker eingestellt, da die Vorwürfe geringfügig seien bzw. nicht zuträfen, wie die Staatsanwaltschaft schließlich einräumen musste. Um finanzielle Vorteile ging es Winfried Stöcker bei der Entwicklung seines proteinbasierten Impfstoffs wohl nie. Im Jahr 2017 verkaufte er das von ihm gegründete Unternehmen Euroimmun für 1,2 Milliarden Euro, zudem stellte er die Formel zur Herstellung von LubecaVax kostenlos im Internet zur Verfügung. Was also hindert das PEI bis zum heutigen Tag daran, LubecaVax mit einer bedingten Notzulassung auszustatten oder zumindest Studien mit diesem vielversprechenden Impfstoff zu erlauben? Ist es die Angst, sich hinterher eingestehen zu müssen, beim bedingungslosen Setzen auf mRNA-Impfstoffe schwerwiegende Fehler mit weitreichenden Folgen für die Bevölkerung begangen zu haben?

Stöcker weist auf hohe Zahl massiver Impfschäden hin

Diese Vermutung liegt nahe, wenn man hört, was Prof. Dr. Stöcker über die Vakzine von Biontech, Astrazeneca und Co. zu sagen hat, die er als „Genfähren“ bezeichnet. In seinem Blog nennt der Unternehmer unter anderem folgende Nebenwirkungen: „Dazu gehören Myocarditis und Pericarditis (Entzündungen des Herzens, oft bei sehr jungen Männern), thrombotische Ereignisse mit Gerinnungsstörungen, Absturz der Thrombozytenzahl und Blutungsneigung.“ Außerdem weist er auf „Todesfälle durch Thrombosen der Sinusvenen der Harten Hirnhaut“ sowie „Nervenentzündungen (Guillain-Barré-Syndrom) und anaphylaktische Reaktionen“ hin. Auch Langzeitfolgen könnten nicht ausgeschlossen werden, „falls im Laufe vieler Jahre Fremdeiweiße in manchen Hirnzellen deponiert werden“, so Stöcker. Dies kann nach Ansicht des Mediziners zu Demenz-Erkrankungen führen.

Diese Risiken und Nebenwirkungen der mRNA-Impfstoffe sind inzwischen bekannt und werden kaum noch von jemandem ernsthaft in Abrede gestellt. Stöcker wehrt sich daher vehement dagegen, wenn diese neuartige Technologie von „verblendeten Wissenschaftlern und Pharma-Unternehmen“ trotzdem noch als „Quantensprung“ bezeichnet werden. Stattdessen sieht der streitbare Professor aus Lübeck eine juristische Aufarbeitung der Impfkampagne als dringend geboten an: „An diesen gefährlichen Genfähre-Impfungen festzuhalten, ist nicht gerechtfertigt und in mancher Augen kriminell, da es erwiesenermaßen Alternativen gibt, die keinen Schaden anrichten.“ Und auch zu einer wie auch immer gearteten Impfpflicht hat Stöcker eine klare Meinung: „Niemand dürfte gezwungen werden, sich diesem Angriff auf die eigene Gesundheit auszusetzen.“

Auch die offiziell erfassten Fälle von schweren Nebenwirkungen, die laut PEI bei einer von 5.000 Impfdosen auftreten – und nicht, wie von Karl Lauterbach behauptet, bei einer von 5.000 Personen – bereiten dem Professor Sorgen. Stöcker rechnet dies auf die bisher verabreichten Impfungen hoch und kommt zu einem alarmierenden Ergebnis: „In Deutschland werden also durch Staatsgewalt mindestens 16.000 Personen Opfer dieser Zwangsmaßnahme – eine Katastrophe! Die Verantwortlichen ignorieren dies! Im Vergleich dazu hat es bei bisher 60.000 (legalen) Applikationen des LubecaVax erwartungsgemäß keinen einzigen solchen Fall gegeben.“ Basierend auf der (wohl unterschätzten) Annahme des PEI in Bezug auf die aktuell notzugelassenen Präparate hätte es beim Impfstoff LubecaVax aber mindestens zwölf Fälle von schweren Nebenwirkungen geben müssen.

Wie funktioniert die Impfung mit LubecaVax?

Das Prinzip der Stöcker-Impfung ist denkbar einfach, da sie auf einer seit Jahrzehnten erprobten Funktionsweise basiert, wie man sie etwa von Impfungen gegen Polio oder Tetanus kennt. Im Falle der Immunisierung gegen Corona erfolgt diese mittels „der nachgebauten rekombinanten Rezeptor-bindenden Domäne des Coronavirus“, wie der LubecaVax-Entwickler erklärt. Diese Art der gefahrlosen Immunisierung werde inzwischen auch von der Wissenschaft als „Königsweg“ angesehen, so Stöcker, der dabei auf diese Studie verweist. Bereits im März 2020 sei es in Lübeck weltweit zum ersten Mal gelungen, die Rezeptor-bindende Domäne (RBD) des Corona-Virus gentechnisch in der Zellkultur zu gewinnen und als Antigen zur Immunisierung von Menschen zu verwenden. Der Vorteil der in Lübeck erfundenen Impfung liegt laut Stöcker darin, dass das Antigen bereits fertig synthetisiert ist, wenn es verabreicht wird, so dass der Körper dieses nicht mehr selbst herstellen muss.

Grundsätzlich erfolgt die Immunisierung mit LubecaVax als Dreifach-Impfung innerhalb von nur sechs Wochen – Erstimpfung am Tag Null, die zweite Impfung zwei Wochen danach und die dritte Dosis weitere vier Wochen später. Professor Stöcker empfiehlt ausdrücklich, zwei Wochen nach der dritten Impfung eine Messung der Antikörper-Konzentration durchzuführen, da die Immunantwort nicht bei jedem Impfling dieselbe sei. Er kritisiert damit „das amtlich verordnete Vertrauen, dass sich nach einem standardisierten Impfprogramm in jedem Einzelfall wohl ein Immunschutz aufgebaut habe.“ Und auch auf mögliche Corona-Varianten kann bei einer Impfung mit LubecaVax schnell reagiert werden. Anfangs sei von den impfenden Ärzten die RBD des Wildtyps eingesetzt worden, ab August 2021 die Delta-RBD und seit Februar 2022 die Omikron-RBD.

Neben einigen Ärzten in Deutschland, die ihre Patienten mit LubecaVax immunisieren, werden ähnliche Präparate zum Beispiel in Indien (Corbevax) und auf Kuba (Abdala) eingesetzt. Letzterer habe laut Stöcker dazu beigetragen, im Juli 2021 einen Corona-Ausbruch in Havanna unter Kontrolle zu bringen. Einen weiteren wichtigen Vorteil von LubecaVax sieht der Entwickler dieses Impfstoffs in der leichten Handhabung und deutlich längeren Haltbarkeit. Die Komponenten des Impfstoffs können laut Stöcker „ohne Tiefkühlung verteilt und im Kühlschrank aufbewahrt werden.“

Stöcker beruft sich auf eine Grundlagenentscheidung des Bundesverfassungsgerichts mit Beschluss vom 18. März 1997, die approbierten Ärzten die Behandlungsfreiheit garantiert. Was das für die Impfung mit LubecaVax bedeutet, beschreibt der Wissenschaftler so: „Jeder Arzt darf also in Deutschland ein Antigen mit einem Adjuvans zusammenmischen (erst dann ist es ein Impfstoff) und individuell seinen Patienten legal injizieren oder applizieren. Das Adjuvans hält das Antigen fest und präsentiert es dem Immunsystem. Ohne Adjuvans würde sich das Antigen im ganzen Organismus verteilen und dadurch bis zur Unwirksamkeit verdünnt werden. Die beiden Komponenten müssen aus funktioneller Erfordernis separat vorgehalten und jeweils frisch miteinander vermischt werden. Der Arzt darf nach dem Gesetz den von ihm hergestellten Impfstoff allerdings nicht an Dritte weitergeben (in Verkehr bringen).“

Diejenigen, die selbst wenig haben, bitte ich ausdrücklich darum, das Wenige zu behalten. Umso mehr freut mich Unterstützung von allen, denen sie nicht weh tut!

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Kai Rebmann ist Publizist und Verleger. Er leitet einen Verlag und betreibt einen eigenen Blog.

Bild: Shutterstock
Text: kr

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