Justiz instrumentalisiert Nazi-Bekämpfung zur Verfolgung von Regierungskritiker 3.600 Euro oder ersatzweise 60 Tage Gefängnis für Berliner US-Autor

Vergleiche mit dem Nationalsozialismus sind in meinen Augen Gift in unserer gesellschaftlichen Debatte. Besonders vergiftend wirkt, dass sie das eine politische Lager – rot-grün – mit Selbstverständlichkeit anwendet. Es scheint kaum jemand zu empören, wenn rot-grüne Politiker und Journalisten Andersdenkende als „Nazis“ diffamieren. Ganz anders, aber umgekehrt: Sobald jemand, der rot-grün kritisiert, auch nur im entferntesten irgend welche Parallelen zum Nationalsozialismus führt, folgte massive Aufregung. Und im schlimmsten Fall ein Strafverfahren.

Das muss jetzt der Autor Christopher «CJ» Hopkins erleben. Ein Amerikaner in Berlin, der auch schon für meine Seite geschrieben hat. Hopkins war und ist ein lautstarker Kritiker der Corona-Politik.

Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft Berlin ist er zudem ein Nazi-Propagandist.

Weil er ironisch die Behauptung aufstellte, es gebe zwischen der Corona-Politik und der Politik der Nationalsozialisten gewisse Parallelen, hat ihn das Amtsgericht Tiergarten per Strafbefehl zu 3.600 Euro Geldstrafe verurteilt. Wahlweise könnte er statt der Bezahlung der Summe auch 60 Tage ins Gefängnis gehen.

Der 62-Jährige will den Strafbefehl nicht akzeptieren und ihn mit seinem Anwalt vor Gericht anfechten. „Und wenn wir verlieren, dann gehen wir in Berufung, wenn nötig bis an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Ich gehe nicht ins Gefängnis, denn ich habe nichts Unrechtes getan und bin zu alt, um in Moabit einzusitzen“, sagte der Autor der „Neuen Zürcher Zeitung“ (NZZ). Der Bericht steht leider hinter einer Bezahlschranke. Und auch die „NZZ“ nutzt manipulativ den Begriff „Querdenker“, um Hopkins „einzuordnen“, und ihm „Nähe“ zu querdenkerischem und verschwörungstheoretischem Gedankengut“ bescheinigt. Leider ist das typisch für die „NZZ“ –  sie will ein bisschen kritisch sein. Aber nicht zu sehr.

Das ist immerhin schon deutlich mehr, als die großen deutschen Medien wagen. Sie schweigen den Fall laut „Google Nachrichtensuche“ tot.

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Dafür gibt es wohl gute Gründe.

Die ganze Causa wirkt wie Realsatire.

Das „Verbrechen“ von Hopkins, so wie es die „NZZ“ zusammenfasst: „Als Satiriker und Autor hat er einen Hang zu überzogenen Nazi-Vergleichen.“

Konkret: „Auslöser für den Strafbefehl gegen Hopkins sind zwei Tweets vom August 2022. ‘#Masken sind Symbole der Ideologiekonformität‘ besagte einer; der andere zitierte eine Aussage des deutschen Gesundheitsministers Karl Lauterbach in der ‘Welt‘: ‘Von der Maske geht immer auch ein Signal aus‘. Nicht die Worte waren Stein des Anstoßes, sondern dass Hopkins sie mit einem Bild einer medizinischen Maske untermalte, hinter der ein Hakenkreuz hervorschimmert.“

Man mag das für richtig halten oder falsch.

Daraus das bewusste Verbreiten von „Kennzeichen einer verbotenen nationalsozialistischen Organisation“ in propagandistischer Absicht zu machen, wie es im Strafbefehl heißt, ist in meinen Augen nicht nur absurd und extrem böswillig.

Meiner Meinung nach (als Nicht-Jurist) begründet dies sogar den Anfangsverdacht der Rechtsbeugung.

Denn dass es Hopkins eben nicht darum geht, nationalsozialistische Ideen unters Volk zu bringen, ist mehr als offensichtlich. Man muss dazu auch nicht wissen, dass er mit einer Jüdin verheiratet ist.

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„Hopkins spricht bei Themen wie Maskenpflicht und Corona von ‘autoritären und totalitären Ideologien‘, ‘die nach Kontrolle streben und Dissens wie kritische Stimmen unterdrücken, zensieren und verstummen lassen‘, schreibt die „NZZ“ – und diffamiert das dann als „verschwörungstheoretische Weltsicht“. Aber immerhin müssen die Schweizer Journalisten zugeben: „Ironischerweise scheint die Staatsanwaltschaft Berlin diese verschwörungstheoretische Weltsicht mit ihrem Strafbefehl eher zu bestätigen.“

Hopkins selbst sagte der Zeitung: „Die Strafverfolgung ist die Quittung für meinen Dissens und soll an mir ein Exempel statuieren.“

Tatsächlich ist die Verbreitung von Nazi-Symbolen in Deutschland erlaubt, wenn sie der „staatsbürgerlichen Aufklärung“ dient, der „Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen“, oder wenn eine von mehreren Ausnahmen aus den Bereichen Kunst, Wissenschaft oder „Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens“ vorliegen.

Wegduck-Journalismus

Die NZZ schreibt dazu: „Es ist durchaus denkbar, dass er, wie er betont, vor verfassungswidrigen Bestrebungen warnen wollte.“

Es ist nicht denkbar – es ist offensichtlich.

Und offen gestanden macht die Angst vor der Courage bei den Schweizer Kollegen in dem Artikel fast wütend (was wohl auch daran liegt, dass ebenso wie bei der „Welt“ hier viele Journalisten mit rot-grünen Grundüberzeugungen eher aus Versehen bei einem bürgerlichen Blatt gelandet sind)

Immerhin traut sich das Blatt, einen Vergleich von Hopkins zu zitieren: „Dass Rammsteins ‘Deutschland‘-Video – in dem unter anderem SS-Uniformen gezeigt werden – legal ist, seine Tweets aber nicht, leuchtet ihm jedenfalls nicht ein.“ Der Autor selbst betrachtet seine Tweets als satirische Werke der Kunst oder als zeitgeschichtliche Beiträge.

Das Fazit der NZZ ist windelweich: „In Deutschland gibt es andere Sensibilitäten, aber auch hier ist es fraglich, ob man einen Autor wegen zweier Tweets mit Hakenkreuz-Bildern als Nazi-Propagandisten verurteilen darf.“

Fraglich?

Liebe Kollegen, warum nennt ihr nicht die Dinge beim Namen und sagt nicht, dass es eine Instrumentalisierung des Nationalsozialismus bzw. der Bekämpfung desselben ist, mit dem Ziel, Andersdenkende zu bekämpfen?

Eine Methode, die heute leider zum Standard-Repertoire des polit-medialen Komplexes und der Justiz gehört. Ganz in der Tradition der DDR (dass man das noch sagen darf, ist wohl nur der Tatsache zu verdanken, dass die linksextreme deutsche Diktatur in den einschlägigen Kreisen eher durch die rosa Brille betrachtet wird).

Brisant ist an der Causa Hopkins auch, wie die Justiz auf ihn aufmerksam wurde. Durch die Denunziations-Industrie, die mit Staatsgeld geschaffen wurde. Aus den Akten ist ersichtlich, dass die Meldung an die Berliner Staatsanwaltschaft vom Hessen Cyber Competence Center kam. Das ans Hessische Innenministerium angebunden ist. Dieses erklärt auf Anfrage der „NZZ“, man sei aufgrund einer Meldung der staatlichen Anlaufstelle „HessenGegenHetze“ aktiv geworden, die sich um Meldungen von „Betroffenen sowie Zeuginnen und Zeugen von Hate Speech“ kümmere. Falls Meldungen „potenziell gefährdend, strafrechtlich relevant oder extremistisch eingestuft“ würden, leite man diese weiter, so die „NZZ“.

Ihre Steuergelder im Einsatz gegen Andersdenkende – und zur Anstiftung von Denunziation.

Hopkins hat inzwischen seine Schlüsse gezogen: Er wird Deutschland nun verlassen. Wenn er hier bleiben würde, könnte er „nicht mehr in den Spiegel schauen“, sagt er.

Unter Beschuss – aber umso wichtiger ist Ihre Unterstützung!  

„Verschwörungsideologe“, „Nazi“ oder „rechter Hetzer“: Als kritischer Journalist muss man sich heute ständig mit Schmutz bewerfen lassen. Besonders aktive dabei: die öffentlich-rechtlichen Sender. Der ARD-Chef-Faktenfinder Gensing verklagte mich schon 2019, der Böhmermann-Sender ZDF verleumdete mich erst kürzlich als „Verbreiter von Verschwörungserzählungen“ – ohne einen einzigen Beleg zu benennen, und in einem Beitrag voller Lügen. Springer-Journalist Gabor Steingardt verleumdete mich im „Focus“, für den ich 16 Jahre lang arbeitete, als „Mitglied einer Armee von Zinn­soldaten“ und einer „medialen Kampf­maschine“ der AfD. Auf Initiative des „Westdeutschen Rundfunks“ wurde ich sogar zur Fahndung ausgeschrieben. Wehrt man sich juristisch, bleibt man auf den Kosten in der Regel selbst sitzen. Umso wichtiger ist Ihre Unterstützung. Auch moralisch. Sie spornt an, weiter zu machen, und nicht aufzugeben. Ich danke Ihnen ganz herzlich dafür, dass Sie mir mit Ihrem Beitrag meine Arbeit ermöglichen – ohne Zwangsgebühren und Steuergelder.
Aktuell sind (wieder) Zuwendungen via Kreditkarte, Apple Pay etc. möglich – trotz der Paypal-Sperre: über diesen Link. Alternativ via Banküberweisung, IBAN: DE30 6805 1207 0000 3701 71. Diejenigen, die selbst wenig haben, bitte ich ausdrücklich darum, das Wenige zu behalten. Umso mehr freut mich Unterstützung von allen, denen sie nicht weh tut.

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