Karlsruher Richter jetzt auch Kopftuch-Hüter Rolle rückwärts: Neutralitätsgesetz in Gefahr

Das Land Berlin darf muslimischen Lehrerinnen das Tragen von Kopftüchern nicht pauschal verbieten. Das geht aus einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hervor: Es nahm eine Verfassungsbeschwerde des Landes Berlin gegen ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts zum Kopftuchverbot „ohne Begründung nicht zur Entscheidung an“, wie der „RBB“ heute berichtet. Das sei bereits am 17. Januar geschehen, teilte demnach ein Sprecher des Karlsruher Gerichts am Mittwochabend mit.

„Damit steht das seit 2005 geltende Neutralitätsgesetz, in dem auch das Kopftuchverbot verankert ist, infrage“, so der Sender: „Das Gesetz untersagt Lehrkräften und anderen Pädagogen an öffentlichen Berliner Schulen das Tragen religiöser Symbole im Dienst. Das kann ein Kopftuch sein, aber auch ein Kreuz oder eine Kippa.“

Berlin war das erste Bundesland, das nicht nur das Kopftuch bei muslimischen Lehrerinnen, sondern auch etwa bei Richtern und Polizisten christliche Symbole unter bestimmten Voraussetzungen auf den Index setzte, wie der „RBB“ betonte:
„Bereits im August 2020 hatte das Bundesarbeitsgericht in Erfurt mit Verweis auf die Religionsfreiheit das Berliner Gesetz für grundgesetzwidrig erklärt. Einer Muslimin, die wegen ihres Kopftuches nicht in den Schuldienst übernommen worden war, sprach das Gericht eine Entschädigung von 5.159,88 Euro zu, weil sie wegen ihrer Religion diskriminiert worden sei. Es bestätigte damit eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts vom November 2018.“

‚Antimuslimischen Rassismus‘

Die Islam-Lobby läuft seit langem gegen das Regelwerk Sturm. 2022 hatte eine Expertenkommission zu antimuslimischem Rassismus in der Berliner Verwaltung – sic! – das Gesetz kritisiert. Es sei eine „systematische und institutionalisierte Diskriminierung gegenüber Frauen mit Kopftuch“ und damit ein Beispiel für die „institutionelle und strukturelle Praxis des antimuslimischen Rassismus“, schrieb die Kommission in ihrem Abschlussbericht, so der RBB. Seit langem ist es Mode, Töne über den Islam als „Rassismus“ zu diffamieren. So als wäre eine Religion eine „Rasse“.

Vor 27 Jahren hatte das Bundesverfassungsgericht geurteilt, dass es keine Pflicht zur Aufhängung von Kruzifixen in Klassenräumen geben dürfe. Vor allem im katholisch dominierten Bayern löste das Urteil damals große Verärgerung aus. Geklagt hatten damals anthroposophisch ausgerichtete Eltern, die an den Wänden der Klassräume iher Kinder keine Kruzifixe sehen wollten. Sie hatten dort Recht bekommen. Das Gericht stellte fest: „Die Anbringung eines Kreuzes oder Kruzifixes in den Unterrichtsräumen einer staatlichen Pflichtschule, die keine Bekenntnisschule ist, verstößt gegen Artikel 4, Absatz 1 des Grundgesetzes.

Jetzt hat das Bundesverfassungsgericht quasi eine Rolle rückwärts gemacht. Indem es religiöse islamische Symbole für zulässig erklärte. Das zeigt, wie massiv sich die politische Stimmung im Lande und auch die Ausrichtung der Karlsruher Richter geändert hat, seit dort mit Stephan Harbarth ein treuer Merkel-Befehlsempfänger den Vorsitz übernommen hat.

Beatrix von Storch, Vize-Chefin der AfD-Bundestagsfraktion, kommentierte die Entscheidung wie folgt: „Das muslimische Kopftuch ist ein Symbol des politischen Islams, der undemokratisch und freiheitsfeindlich, aggressiv und expansiv ist. Dieses muslimische Kopftuch ist ab jetzt offiziell vom Bundesverfassungsgericht an unseren Schulen zugelassen. Warum? Weil politisch gewollt. Die Islamisierung Deutschlands schreitet weiter voran, vom höchsten Gericht gefördert.“

Während im Iran Mädchen und Frauen vom Mullah-Regime gefoltert und ermordet würden, weil sie ihr muslimisches Unterdrückungs-Kopftuch, das Machtsymbol eines primitiv-brutalen muslimischen Patriarchats, ablegen und für die Freiheit kämpften, dürfen Islamistinnen im deutschen Schuldienst jetzt Propaganda machen für den politischen Islam, so von Storch: „Das widerspricht den Werten unseres Grundgesetzes, aber anscheinend nicht den Werten des von Altparteien besetzten Bundesverfassungsgerichts.“

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