Klimaschutz als Menschenrecht: Schweizer „Klimaseniorinnen“ siegen in Straßburg Urteil mit internationaler Signalwirkung

Von Daniel Weinmann

Wovon unbedarfte Klima-Ideologinnen wie Greta Thunberg und Luisa Neubauer nur träumen können, haben rüstige Rentnerinnen in der Schweiz geschafft. Der Verein der Klimaseniorinnen sorgte am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) für eine Sensation. Die Schweizer Klimapolitik missachte die Menschenrechte, weil sie nicht genug gegen die fortschreitende Klimaerwärmung unternommen habe, urteilten die Richter der Großen Kammer des Straßburger Gerichtshofs.

Konkret habe die Schweiz Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzt, die das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens garantiert. Dabei habe die Schweiz es versäumt, die nationalen Begrenzungen für Treibhausgase beispielsweise durch ein CO2-Budget zu quantifizieren. Außerdem habe sie in der Vergangenheit ihre Ziele zur Minderung der Treibhausgasemissionen verfehlt.

Damit hatte erstmals in der Geschichte eine Klimaklage beim EGMR Erfolg. 2020 verklagten die Klimaseniorinnen die Schweiz, scheiterten aber – und landeten so in letzter Instanz beim EGMR in Straßburg. Die Eidgenossenschaft müsse mehr tun, um den weltweiten Temperaturanstieg um mehr als 1,5 Grad Celsius über dem vorindustriellen Niveau zu verhindern, lautete ihre zentrale Forderung.

Rechtsgrundlage für alle 46 Mitgliedsstaaten des Europarats

Denn insbesondere die betagte Generation sei angesichts der altersbedingt beeinträchtigten Thermoregulation besonders stark vom Klimawandel betroffen, der nicht zuletzt zu stärkeren Hitzewellen führe und damit ihr Leben sowie ihre physische und mentale Gesundheit gefährde.

Eigenen Angaben zufolge zählen die Klimaseniorinnen in der Schweiz mehr als 2500 Frauen im Pensionsalter als Mitglieder – mit einem Durchschnittsalter von 73 Jahren. Die vermutlich nicht geringen Kosten für die Klage übernahm Greenpeace.

Der Richterspruch dürfte auch weit über die Schweiz hinaus Wellen schlagen, denn erstmals bestätigte ein länderübergreifendes Gericht einen menschenrechtlich begründeten Anspruch auf Klimaschutz. Da die Menschenrechtskonvention für sämtliche 46 Mitglieder des Europarats gilt, schaffen die Richter einen Präzedenzfall: Bürger in allen diesen Staaten haben nun eine Rechtsgrundlage, um gegen ihre Regierungen zu Felde zu ziehen.

»Bahnbrechend für das Klimarecht und die Menschenrechte«

Die grüne Bundestagsabgeordnete Lisa Badum spricht denn auch von einem „Sieg fürs Klima“. Mit dem Urteilsspruch untermauere „der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte erneut, dass ein selbstbestimmtes und gesundes Leben nur möglich ist, wenn wir die Klimakrise stoppen“, so Badum gegenüber der „Frankfurter Rundschau“. „Auch für unsere nationale Politik in Deutschland mahnt uns das heutige Urteil, bereits jetzt die Weichen für eine klimaneutrale Zukunft zu stellen.“

Für die Schweizer Völkerrechtsprofessorin Helen Keller ist das Urteil „bahnbrechend für das Klimarecht, die Menschenrechte sowie für die Stellung der Umweltorganisationen.“

Die Klimaseniorinnen zeigen sich derweil weiter kämpferisch und wollen ihren Fall auch vor den Internationalen Gerichtshof bringen. Dort finden zu Beginn des Jahres Anhörungen zu den Klimagerechtigkeitsverpflichtungen aller Regierungen statt. Den Haag wird sich in einem Rechtsgutachten nicht zuletzt mit der Frage beschäftigen, welche Verpflichtungen die Staaten beim Kampf gegen den Klimawandel haben.

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Daniel Weinmann arbeitete viele Jahre als Redakteur bei einem der bekanntesten deutschen Medien. Er schreibt hier unter Pseudonym.

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