Landgericht erlaubt Lauterbach ganz offiziell Lügen zu Impfnebenwirkungen… ...und bestätigt damit, dass es bei Impf-Diskussion um Politik geht und nicht um Medizin

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Der heutige Gesundheitsminister Karl Lauterbach hat noch als einfacher Bundestagsabgeordneter öffentlich versichert, die Impfungen, in denen Kritiker lediglich eine Gen-Therapie sehen, seien nebenwirkungsfrei. Er hatte nicht nur auf Twitter gefragt, „weshalb eine Minderheit der Gesellschaft eine nebenwirkungsfreie Impfung nicht will, obwohl sie gratis ist und ihr Leben und das vieler anderer retten kann“. In der ARD bei „Anne Will“ hatte er noch nachgelegt und vor einem Millionenpublikum gesagt, man müsse immer wieder vermitteln: „Die Impfungen sind halt mehr oder weniger nebenwirkungsfrei. Das muss immer wieder gesagt werden.“

Zahlreiche Mediziner haben diese Aussagen scharf kritisiert. Kein einziges medizinisches Präparat sei nebenwirkungsfrei, nicht einmal Aspirin, beteuerte etwa der Epidemiologe und frühere Gesundheitsamts-Chef Friedrich Pürner im Interview mit mir. Alle Ärzte, die ich dazu befragte, bestätigten dies: Die Aussagen von Lauterbach seien hochgradig falsch, unseriös und kein Arzt könne guten Gewissens so etwas behaupten.

Der Anwalt Markus Haintz, seit langem aktiv gegen die Corona-Politik, hat nun vor dem Landgericht Ellwangen gegen die Aussagen des Ministers geklagt. Mit dem Vorwurf, der jetzige Minister würde Fakenews verbreiten. Doch das Gericht erkannte in der Behauptung des Gesundheitsministers, die Impfung gegen Corona sei nebenwirkungsfrei, kein Vergehen, wie Haintz auf seiner Twitter-Seite berichtet. Der Anwalt, der nun auf den Kosten des Verfahrens sitzenbleibt, kommentiert die Entscheidung sarkastisch: „FakeNews können tödlich sein!“

Besonders brisant: Lauterbach und seine Claqueure in den großen Medien werfen allen, die seine Angaben hinterfragen, regelmäßig “Fakenews” vor und diffamieren sie als Verbreiter von „Desinformation“. Auffallend eifrig sind damit auch Wikipedia oder staatlich alimentierte „Faktenchecker“. Eine phänomenale Projektion: Sie werfen also das, was sie selbst tun, anderen vor, ein bekannter psychischer Mechanismus.

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Mit Sanktionen etwa durch Zensur im Internet müssen Menschen rechnen, die das verbreiten, was der polit-mediale Komplex als “Verschwörungstheorien” diffamiert, und was sich regelmäßig im Nachhinein als richtig herausstellt, wie etwa mRNA in der Muttermilch, Nutzlosigkeit der Kita-Schließungen, schwere Nebenwirkungen, Übersterblichkeit nicht durch Corona. Das österreichische Portal „Exxpress“ schreibt: „Doch während Äußerungen von Impf-Gegnern häufig in sozialen Netzwerken (und auch vor Gerichten) geahndet und bestraft werden, decken die Richter nun die falsche Behauptung Lauterbachs, die Impfung sei ohne Nebenwirkungen, unter dem Mantel der freien Meinungsäußerung.“

Besonders pikant daran – Lauterbach hat seine Lügen von damals inzwischen selbst als solche anerkannt. “In sehr seltenen Fällen können nach der Corona-Impfung auch entsprechende Nebenwirkungen vorkommen”, so der Minister kürzlich kleinlaut vor der Kamera. Bei der Aussage ging es um das Post-Vac-Syndrom; und Lauterbach sagte selbst, dass dieses ernstgenommen werden müsse.

Dennoch halten die Richter die Lüge durch das Recht auf freie Meinungsäußerung für gedeckt. Sie schreiben (nachzulesen hier): „Bei der angegriffenen Äußerung handelt es sich – entgegen der Auffassung der Kläger – um eine Meinungsäußerung, die dem Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG unterfällt und die an den oben dargelegten Maßstäben zu politischen Meinungskampf zu messen ist“ (Grammatik-Fehler aus dem Urteil übernommen).“ Weiter führen die Richter aus: „Meinungen sind im Unterschied zu (reinen) Tatsachenbehauptungen durch das Element der Stellungnahme des Dafürhaltens oder des Meinens geprägt.“ Und: „An die Wahrheitspflicht dürfen in einem Fall der Vermengung von Tatsachenbehauptung und Werturteilen im Interesse der Meinungsfreiheit keine Anforderungen gestellt werden“.

‘Meinungsäußerung im politischen Meinungskampf‘

Damit bestätigt das Landgericht genau das, was diejenigen sagen, die als „Schwurbler“ diffamiert werden: Dass bei der Diskussion um die Impfung die Politik maßgeblich ist und nicht die Medizin. Denn wenn die Versicherung, die Impfung sei nebenwirkungsfrei, keine „Tatsachenbehauptung“ ist, die Haintz hätte abmahnen dürfen, sondern eine „Meinungsäußerung im politischen Meinungskampf“, dann steht eben nicht die Medizin im Vordergrund.

Es ist phänomenal: Nach der Entscheidung des Landgerichts dürfen also Minister ungestraft nachweisliche medizinische Falschinformationen verbreiten, weil sie Meinungsäußerungen sind, während laut anderen Gerichten die sozialen Netzwerke wie Facebook oder Youtube Normalsterbliche wie mich für vermeintliche, also anders als bei Lauterbach nicht nachgewiesene „medizinische Falschinformationen“ zensieren und sperren dürfen.

Bitter, wie Gerichte in Deutschland heute Gesinnungsjustiz üben und willfährige Vollstrecker der Politik sind – auch um den Preis, sich selbst und eben diese Politik wie in dem hier geschilderten Fall zu entlarven.

Zu diesem Artikel erreichte mich ein völlig gegenläufiger Leserbrief, dessen Grundaussage ich im Sinne der Ausgewogenheit gerne veröffentliche – damit Sie sich selbst ein Bild machen können. Ich bleibe bei meiner Einschätzung. Ich kann noch mit gehen dahin gehend, dass die Meinungsfreiheit Lauterbachs Aussagen deckt. Aber warum werden dann unzählige Menschen auf Facebook etc. zensiert – und diese Zensur von den Gerichten teilweise gedeckt? Spätestens hier beginnt in meinen Augen ein Messen mit zweierlei Maß.

Der Leser – der eine wörtliche Wiedergabe seines Briefes nicht wünscht, schreibt, das Gericht habe völlig korrekt entschieden. Die Begründung, spiegele die höchstrichterliche Rechtsprechung zur Meinungsfreiheit in Deutschland wieder. Das Urteil sei „juristisch geradezu vorbildlich“. Zudem könne Rechtsanwalt Haintz Karl Lauterbach auch grundsätzlich nicht zivilrechtlich angehen, denn er sei von dessen Äußerungen persönlich nicht betroffen! Die Klage sei deshalb von Anfang an aussichtslos gewesen. 
Diejenigen, die selbst wenig haben, bitte ich ausdrücklich darum, das Wenige zu behalten. Umso mehr freut mich Unterstützung von allen, denen sie nicht weh tut!

Bild: photocosmos1/Shutterstock

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