Von Daniel Weinmann
Drei Monate sollten Asylverfahren und die damit verbundenen Gerichtsverfahren dauern. So lautete das Ziel der Bundesregierung unter Führung von Angela Merkel im Jahr 2015. Damals lag die Verfahrensdauer im Schnitt bei mehr als fünf Monaten. Sowohl die Bundespolizei als auch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge waren heillos überfordert. Verglichen mit den Jahren danach handelte es sich dabei um Eilverfahren, 2020 etwa waren bereits 20 Monate nötig.
Bundeskanzler Olaf Scholz steht seiner Vorgängerin nicht nach, wenn es darum geht, Versprechungen zu machen, die jeder Realität entbehren. Im November vergangenen Jahres bekräftigte der SPD-Mann zusammen mit den Regierungschefs der Länder das Dreimonatsziel für Bewerber aus Staaten mit niedriger Anerkennungsquote.
Gerichtsverfahren, die in erster Instanz geführt werden, sollten innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten abgeschlossen sein. Die Zusagen wurden dem arglosen Wahlvolk als „Neue Regeln zur Steuerung von Migration, mehr Tempo und weniger Bürokratie“ schmackhaft gemacht. Scholz lobte den Beschluss als „historischen Moment“.
In Berlin sind die Abschiebehaftplätze aktuell nicht verwendbar
In seiner verbleibenden Amtszeit wird Scholz diese Ziele sicherlich nicht mehr erreichen. 18,7 Monate gehen derzeit ins Land, bis über Klagen abgelehnter Bewerber entschieden wird. Dies berichtet die „Welt am Sonntag“ mit Bezug auf die Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion. Während dieser Zeit profitieren die Migranten auf Kosten der Steuerzahler vollumfänglich vom deutschen Sozialsystem.
Stoßen die Zuwanderer auf Ablehnung, dürfen sie – ebenfalls subventioniert vom Bund – dagegen klagen und so ihre Aufenthaltszeit weiter verlängern. Um die Prozessdauer zu beschleunigen, würden bundesweit rund 500 zusätzliche Verwaltungsrichter benötigt, zitiert die „Welt am Sonntag“ den deutschen Richterbund.
Als wäre dies nicht genug, zeigt die Antwort zudem, dass die Zahl der Abschiebehaftplätze trotz der vom Bundeskanzler im vergangenen Herbst vollmundig angekündigten „Abschiebungen im großen Stil“ gesunken ist. Waren es im März noch 800, sind es heute nur noch 790. Gleich mehrere Bundesländer verfügen derzeit über keine entsprechenden Kapazitäten. In Berlin etwa gibt es – zumindest theoretisch – zehn Abschiebehaftplätze für Gefährder. Typisch für die dysfunktionale Hauptstadt: Sie sind aktuell aber nicht verwendbar.
Die bisherigen Ansätze können die Krise nicht lösen
Der deutsche Richterbund fordert derweil eine „Personaloffensive“ für die Verwaltungsgerichte: Geschehe nichts, drohe die Justiz bei der Migrationssteuerung und Kriminalitätsbekämpfung zum Flaschenhals zu werden. Selbst wenn hier Abhilfe geschaffen würde, bliebe ein weiteres Problem, das exemplarisch für das Versagen der deutschen Asylpolitik steht: „Die Beschleunigung von Asylverfahren kann nur dann Wirkung entfalten, wenn ablehnende Asylbescheide nach ihrer gerichtlichen Bestätigung auch umgesetzt werden können“, gibt Brandenburgs Justizministerin Susanne Hoffmann zu bedenken. „Dies setzt voraus, dass eine Abschiebung in die Länder Syrien und Afghanistan, aus denen die meisten Asylbewerber stammen, ermöglicht wird.“
All dies ist nur ein Herumdoktern an einem kaputten System. Solange die Asylpolitik nicht grundsätzlich neu aufgestellt wird, wird sich der Migrationsnotstand nicht bewältigen lassen. Dabei liegt auf der Hand: Mit den bisherigen politischen und rechtlichen Ansätzen ist die Krise nicht zu lösen.
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Daniel Weinmann arbeitete viele Jahre als Redakteur bei einem der bekanntesten deutschen Medien. Er schreibt hier unter Pseudonym.
Bild: Inha Khrushchova/Shutterstock