Es ist eine trügerische Ruhe, die eingekehrt ist in Deutschland: Einerseits sind die drastischen Corona-Maßnahmen, die bei vielen Menschen aus anderen Ländern vor allem zuletzt nur noch Kopfschütteln auslösten, weitgehend Vergangenheit. Selbst der heilige Gral der Corona-Fanatiker, die Maskenpflicht, ist zum Großteil abgeschafft. Und die Volksvertretung, der Bundestag, ließ die Pläne der Impfpflicht-Fundamentalisten, jedermann mit einem Vakzin zwangszubeglücken, krachend durchfallen.
Doch durch die Hintertür arbeiten die Impfpflicht-Gurus weiter. So tritt mit dem heutigen Karfreitag eine sehr einschneidende Änderung für Beschäftigte in Kraft. Nach einem Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) von Ende März bekommen Arbeitnehmer, die keine Auffrischungsimpfung über sich ergehen haben lassen, ab dem 15. April keine Lohnfortzahlung mehr, wenn sie positiv auf Corona getestet sind und deswegen wegen Quarantäne nicht mehr zur Arbeit kommen können.
Das Bizarre daran: Selbst Arbeitnehmer, die ganz brav doppelt geimpft sind, haben also keinen Anspruch mehr auf Bezüge, wenn eine Isolation angeordnet wird. Das besagt Paragraf 56 Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG).
Brandenburgs Gesundheitsstaatssekretär Michael Ranft kommentierte das laut dem Berliner Kurier wie folgt: „Das Infektionsschutzgesetz sieht ausdrücklich vor, dass eine Entschädigungsleistung nicht gewährt wird, wenn das Tätigkeitsverbot oder die Absonderungsanordnung durch Inanspruchnahme einer öffentlich empfohlenen Schutzimpfung hätte vermieden werden können. Wir haben hier eine klare Rechtslage.“
Weiter führt der parteilose Spitzenbeamte aus Potsdam aus: „Mittlerweile hatten alle Bürgerinnen und Bürger ausreichend Zeit und Gelegenheit, ihr Impfangebot sowie eine Auffrischungsimpfung wahrzunehmen. Es stehen Corona-Impfstoffe in ausreichenden Mengen zur Verfügung, landesweit werden Impfungen gegen Covid-19 angeboten.“
Ausgenommen von der Regelung sind laut Berliner Kurier nur „Personen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können, sofern eine medizinische Kontraindikation hinsichtlich der COVID-19-Schutzimpfung durch ein ärztliches Attest bestätigt wird.“ Auch für Genesene gilt eine Gnadenfrist, solange sie noch nicht „fällig“ sind für die Auffrischung – ebenso wie doppelt Geimpfte, wenn sie die Frist, nach der ein „Booster“ fällig wäre, noch nicht überschritten haben.
In meinen Augen hat die Regelung etwas von Nötigung und ist faktisch eine Impfpflicht durch die Hintertür. Sie entlarvt zudem die Lügen der Politiker – die ja immer wieder betont hatten, mit „zwei Piks“ sei für die Bürger alles vorbei. Anfangs rechtfertigten sie dann das Abweichen von diesem Versprechen mit angeblicher dingender medizinischer Notwendigkeit. Von der kann nun aber keine Rede mehr sein, wenn man die Sachlage nüchtern betrachtet. Worum geht es dann bei dieser Impfpflicht über den Geldbeutel? Um Gängelung der Menschen? Um das Recht behalten? Um Ideologie? Um alles zusammen?
Bitte erwarten Sie von mir keine Antwort auf diese Frage. Rational ist das Vorgehen der Politik in meinen Augen nicht mehr nachvollziehbar.
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Bild: ShutterstockText: br
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