Londoner Richter auf Scharia-Kurs? 18 Monate Haft nach Allah-Spruch Britische Justiz auf Abwegen

Von reitschuster.de

Es ist ein Urteil, das sprachlos macht. Der 61-jährige David Spring aus dem englischen Sutton wurde wegen „gewalttätiger Störung der öffentlichen Ordnung“, darunter auch der Äußerung „Wer zum Teufel ist Allah?“, zu achtzehn Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. Der Richterspruch steht für eine extrem gefährliche Entwicklung. Er zeigt nicht nur eine besorgniserregende Diskrepanz in der Rechtsprechung, sondern lässt auch den Verdacht aufkommen, dass hier ein Exempel statuiert werden sollte – auf Kosten der freien Meinungsäußerung.

Spring war 42 Jahre lang als Lokführer tätig und hat sein gesamtes Berufsleben hart gearbeitet. Erst kürzlich ging er nach seinem harten Erwerbsleben in Rente. Er kümmert sich um seine kranke Frau. Das wird er nun anderthalb Jahre lang nicht mehr können.

Die Aussage fiel bei den Protesten in England im Gerangel mit Polizei und Moslems. Auf einem Video ist zu sehen, wie Spring aggressive Gesten machte und beleidigende Slogans rief, darunter auch „Wer zum Teufel ist Allah?“. Das Gericht sah in seinem Verhalten eine Aufstachelung zur Gewalt. Sein Anwalt sagte vor Gericht, der Angeklagte entschuldige sich, sein Verhalten sei ihm peinlich und er schäme sich dafür.

Doch das alles half nichts.

Das Strafmaß steht in keinerlei Verhältnis zur Tat. Die war folgende: David Spring rief während einer Demonstration eine Beleidigung gegen Allah, einen Ausdruck, der sicherlich provokant und möglicherweise auch beleidigend war. Und er trat provozierend auf und machte aggressive Gesten. Doch ist dies eine Tat, die eine Freiheitsstrafe von achtzehn Monaten rechtfertigt?

Stellen Sie sich einmal vor, er hätte etwas Vergleichbares über Jesus gesagt? Wetten, dass er dafür nichts zu befürchten gehabt hätte? Mir fällt jedenfalls kein vergleichbares Urteil ein, bei dem eine Beleidigung des christlichen Gottes in Großbritannien eine zentrale Rolle spielte, und ich konnte auch keines finden. Gegenüber blasphemischen Äußerungen, die sich gegen das Christentum als angestammte Religion im Westen richten, gibt es offensichtlich eine weitaus größere Toleranz. Insbesondere in Ländern wie Großbritannien, den USA oder Deutschland.

Wie Gewaltverbrecher

Vergleicht man das Urteil gegen den 62-Jährigen mit Urteilen gegen Gewaltverbrecher, wird die Diskrepanz noch deutlicher. Es gibt zahlreiche Beispiele, in denen Personen, die schwere Körperverletzungen begangen haben, mit Bewährungsstrafen oder geringeren Freiheitsstrafen davonkamen. Selbst Kinderschänder und Vergewaltiger kommen oft mit einem ähnlichen oder kaum höheren Strafmaß davon. Dies führt unweigerlich zu der Frage, ob hier mit zweierlei Maß gemessen wird.

Dass ein Mann wie David Spring für eine aggressives Auftreten bei einer Demonstration und eine Äußerung über einen religiösen Glauben eine härtere Strafe erhält als jemand, der körperliche Gewalt gegen andere ausübt, steht in einem offensichtlichen Missverhältnis. Es wirft die Frage auf, ob die Justiz in ihrer Urteilsfindung die Verhältnismäßigkeit der Mittel ausreichend berücksichtigt hat.

Noch besorgniserregender als die Diskrepanz im Strafmaß ist die potenzielle Bedrohung der Meinungsfreiheit und des Versammlungsrecht, die dieses Urteil symbolisiert. In westlichen Demokratien galt das Recht auf freie Meinungsäußerung als Grundpfeiler, der es den Bürgern ermöglicht, ihre Meinung – auch kontroverse oder provokante – frei zu äußern. Dieses Grundrecht ist in freiem Fall. Auf dem Weg zur Abschaffung der Meinungsfreiheit wird mit diesem Urteil ein weiterer gefährlicher Präzedenzfall geschaffen.

Es mag richtig sein, dass Äußerungen wie die von David Spring als beleidigend empfunden werden können. Doch in einer pluralistischen Gesellschaft müssen auch solche Äußerungen, die nicht der Mehrheitsmeinung entsprechen oder bestimmte Gruppen beleidigen, im Rahmen der Meinungsfreiheit möglich sein. Die Alternative wäre eine Gesellschaft, in der nur noch konforme und unkontroverse Meinungen geäußert werden dürfen – genau der Weg, auf dem wir uns befinden. Eine Demokratie, die diesen Namen kaum noch verdient, die keine echte Meinungsvielfalt mehr bietet und dafür ein Klima der Angst.

Drakonische Strafen

Der zuständige Richter erklärte, man wolle mit dem Urteil eine klare Botschaft senden, um ähnliche Verhaltensweisen künftig zu verhindern. Diese Aussage wirft jedoch die Frage auf: Welche Botschaft soll hier wirklich gesendet werden? Dass das Recht auf Meinungsfreiheit eingeschränkt werden kann, wenn die geäußerte Meinung unbequem oder kontrovers ist? Dass Menschen, die ihre Meinung äußern, mit drakonischen Strafen rechnen müssen, wenn ihre Worte als zu provokant angesehen werden?

Ein solches Urteil ist eindeutig der Versuch, andere Menschen einzuschüchtern und von der Ausübung ihres Rechts auf freie Meinungsäußerung abzuhalten. Die Botschaft, die hier ausgesendet wird, ist gefährlich: Wer seine Meinung äußert, läuft Gefahr, hart bestraft zu werden, wenn diese Meinung nicht in den politisch-korrekten Diskurs passt.

Das Urteil dient auch als Mittel der Einschüchterung. Wenn Menschen befürchten müssen, für ihre Worte bestraft zu werden, führt dies unweigerlich zu Selbstzensur. In einer freien Gesellschaft darf es jedoch keine Angst geben, die eigene Meinung auszusprechen – egal, wie provokant diese sein mag. Dass genau diese Angst heute Alltag ist und vielen nicht mehr auffällt, zeigt, wie weit wir uns bereits von einer freien Gesellschaft entfernt haben.

Ein weiteres Problem des Urteils ist die selektive Anwendung der Strafjustiz. Es stellt sich die Frage, ob David Spring genauso hart bestraft worden wäre, wenn seine provokanten Äußerungen sich gegen Buddhisten oder Scientology gerichtet hätten. Hier steht fest: Mehr als das Gesetz haben bei dem Urteil politische Überlegungen eine Rolle gespielt.

Wenn die Justiz beginnt, politische Botschaften zu senden, indem sie hart gegen bestimmte Meinungen vorgeht, dann ist der Rechtsstaat am Ende. Denn der muss unparteiisch und darf nie politisch motiviert handeln. Wenn die Justiz zum Werkzeug der politischen Einflussnahme wird, ist es aus mit der Demokratie.

Das Urteil gegen David Spring ist mehr als nur eine Entscheidung in einem Einzelfall. Es steht symbolisch für eine Entwicklung, welche die Meinungsfreiheit in Großbritannien – und auch in anderen westlichen Demokratien wie Deutschland – untergräbt. Wenn Gerichte beginnen, harte Strafen für Meinungsäußerungen zu verhängen, bedeutet dies den Verlust an Meinungsvielfalt und Freiheit. Das Urteil gegen Spring steht in einer traurigen Reihe mit ähnlichen Urteilen (siehe Beitrag „Moslemischer Vergewaltiger frei, Social-Media-Nutzer in Haft“ vom 12. August 2024 sowie “‘Mr. Bean‘ als Kämpfer gegen Zensur“).

Eine Justiz, die Menschen einschüchtert und daran hindert, ihre Meinung zu äußern, ist keine demokratische Justiz mehr. In einer Demokratie hat sie genau den gegenteiligen Auftrag: Sie muss sicherstellen, dass alle Bürger ihre Meinungen frei und ohne Angst vor Repression äußern können – selbst wenn diese Meinungen unbequem oder provokant sind.

Was wir erleben, ist quer durch die westliche Welt ein Generalangriff auf die Meinungsfreiheit durch Regierungen, die sich der politischen Korrektheit verschrieben haben und linken Ideen im neuen Gewand. Kritiker sprechen von „Öko-Sozialismus“. Ein Begriff, der sicher nur einen Teil des neuen Phänomens abdeckt, aber zeigt, wohin die Reise geht.

PS: Ein Leser machte in einem Kommentar den Einwand, in dem Urteil sei es nicht nur um die Beschimpfung von Allah gegangen, sondern eben auch um eine „gewalttätige Störung der öffentlichen Ordnung“. Das trifft zu. Ich fasse den Fall anhand der vorliegenden Bericht aber dennoch so auf, dass die besagte Äußerung eine zentrale Rolle bei der Verurteilung spielte.

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