Von Kai Rebmann
Die Pandemie oder das, was als eine solche bezeichnet wurde, liegt lange hinter uns. Doch jetzt werden die Verantwortlichen von damals von der Vergangenheit eingeholt. Wo der amtierende Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) bei der Bestellung von Impfstoffen aller Art keine Grenzen kannte, griff dessen Vorgänger Jens Spahn (CDU) bei der Beschaffung von OP- und FFP2-Masken weit über Gebühr zu.
In einem Bericht des Bundesrechnungshofs ist von einer „massiven Überbeschaffung“ die Rede. Die finanziellen Folgen belasten den Steuerzahler noch heute. Allein für das laufende Jahr 2024 ist mit Kosten in Höhe von 534 Millionen Euro zu rechnen. Grund hierfür sind unter anderem Ausgaben für die Lagerhaltung, Zahlungen für Vergleiche mit Lieferanten oder Kosten für die Entsorgung, sprich Verbrennung der überschüssigen Masken.
Der Bund bestellte bis heute rund 5,7 Milliarden OP- und FFP2-Masken, rein rechnerisch also knapp 70 (!) Stück für jeden Bundesbürger. Dabei war der angebliche Nutzen von Anfang an nicht nur umstritten, sondern wurde im Frühjahr 2020 selbst von den Regierungsberatern noch belächelt.
1,2 Milliarden Masken wurden bereits verbrannt, weitere 1,7 Milliarden Stück wird in den nächsten Wochen und Monaten dasselbe Schicksal ereilen. 800 Millionen Masken liegen beim Bund noch auf Lager. Da eine sinnvolle Verwendung auch hier nicht absehbar ist, werden auch diese Masken aller Voraussicht nach früher oder später ebenfalls auf dem Scheiterhaufen der Corona-Geschichte landen.
Unter dem Strich wurden gerade einmal 2 Milliarden Masken ausgegeben, 300 Millionen davon als Spende ins Ausland. Wie viele dieser Masken auch tatsächlich getragen wurden, lässt sich nicht feststellen. Der Bundesrechnungshof stellt deshalb fest: „Der überwiegende Teil der Beschaffung war im Ergebnis ohne Nutzen für die Pandemiebekämpfung und damit ohne gesundheitspolitischen Wert.“
Für die Administration der Masken-Beschaffung beschäftigte das Gesundheitsministerium zeitweise einen Stab von externen Beratern, der 40 Vollzeitstellen entspricht. Die Kritik von Rainer Holznagel, Präsident des Steuerzahlerbundes, fällt gegenüber der BamS dann auch weit weniger diplomatisch aus: „Hier wird Steuergeld im wahrsten Wortsinn verbrannt. Wir brauchen endlich effiziente Planungen und Beschaffungsverfahren zur Pandemievorsorge.“
Davon waren Deutschland und seine Politiker im Jahr 2020 tatsächlich sehr weit entfernt. Einige Volksvertreter nutzten die ausgerufene Pandemie und die dadurch geschürte Verunsicherung in der Bevölkerung sogar noch, um sich auf Kosten der Steuerzahler die eigenen Taschen zu füllen.
Und auch im Bundesgesundheitsministerium scheint das Interesse an einem transparenten Umgang mit dem Skandal um diesen Milliarden-Flop sehr überschaubar zu sein. Um sich vor unbequemen Nachfragen zu schützen, etwa nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), wurden sämtliche damit auch nur irgendwie in Verbindung stehenden Berichte und Dokumente mit dem Etikett „Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch“ (VS – NfD) versehen.
Die Prüfer des Bundesrechnungshofs sind sich sicher, dass diese Maßnahme nicht zuletzt dazu diente, „die öffentliche und parlamentarische Kontrolle zu erschweren.“ Der Bericht zur Masken-Affäre geht aber noch weiter, sogar von offenen Lügen ist die Rede: „Das Bundesgesundheitsministerium unterliegt sowohl in Zivil- als auch in Verwaltungsgerichtsverfahren der prozessualen Wahrheitspflicht. Es ist zu beanstanden, wenn eine Bundesbehörde in einem Gerichtsverfahren einen unzutreffenden Sachverhalt vorträgt.“
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Kai Rebmann ist Publizist und Verleger. Er leitet einen Verlag und betreibt einen eigenen Blog.
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