Migrationspolitik verschärfen? – „Total kontraproduktiv“ Analyse der Kriminalitätszahlen

Ein Gastbeitrag von Thomas Rießinger

„Du willst nach deiner Art bestehn,
Musst selbst auf deinen Nutzen sehn!
Dann werdet ihr das Geheimnis besitzen,
Euch sämtlich untereinander zu nützen;
Doch den lasst nicht zu euch herein,
Der anderen schadet, um etwas zu sein.“

So schrieb Goethe 1827 im Alter von 78 Jahren und man darf ihm ein gewisses Maß an Lebenserfahrung unterstellen, das aus diesen Zeilen spricht. Und wer bin ich, Johann Wolfgang von Goethe zu widersprechen? Insbesondere die letzten beiden Verse zeigen eine bemerkenswerte Aktualität. Kaum ein Mensch würde jemanden in sein Haus lassen, der zu viele Schwierigkeiten verursacht, der eben „anderen schadet, um etwas zu sein“ – mit Ausnahme der Freunde ungeregelter und bedingungsloser Migration, wobei noch zu fragen wäre, ob sie denn die zugereisten Bereicherungen, die nach den Worten von Martin Schulz wertvoller sind als Gold, tatsächlich voller Freude in der eigenen Behausung begrüßen oder die neuen Nachbarn doch eher anderen Menschen aufbürden, je weiter entfernt, desto besser.

Auch die bekannte Sprachkünstlerin Annalena Baerbock, die von Diplomatie so viel versteht wie Frank-Walter Steinmeier von Überparteilichkeit, bemühte sich bereits im Juni 2023, die Bereicherung Deutschlands voranzubringen. 10.000 weitere Afghanen wollte sie nach Deutschland einfliegen lassen, selbstverständlich ausschließlich sogenannte Ortskräfte, von denen man schon 30.000 in Sicherheit gebracht habe.

Ich will hier nicht der Frage nachgehen, was wohl mit der zehntausendundersten Ortskraft und mit all den anderen vermeintlichen Ortskräften geschehen sollte, die sicher einmal einem Deutschen freundlich zugenickt haben und deshalb jede Unterstützung verdienen. Ebenso liegt mir der Hinweis auf die Einschätzung aus dem Jahr 2021 fern, nach der es etwa 300 afghanische Ortskräfte in deutschen Diensten gegeben haben soll, nicht mehr und nicht weniger, weshalb nach früheren Erfahrungen nicht viel mehr als 1.500 Einreisevisa mit einer gewissen Berechtigung erteilt werden sollten – in Anwendung von feministischer und wertegeleiteter Außenpolitik muss man eben auch eine feministische Mathematik anwenden – und wenn man schon 30.000 Afghanen ins Land geholt hat, dann fehlen selbstverständlich noch 10.000, um auf 1.500 zu kommen.

[Title Text=„Die Bereicherung Deutschlands“ Link=““ Link_Text=““]

Die aktuellen Ereignisse legen es nahe, sich dieser Ankündigung etwas genauer anzunehmen. Am 31. Mai 2024 fand in Mannheim der Messeranschlag auf Michael Stürzenberger statt, bei dem Stürzenberger selbst schwer verletzt und der Polizist Rouven Laur getötet wurde; der Täter war ein Afghane. Am 10. Juni griff ein weiterer Afghane in Frankfurt eine Frau mit einem Messer an und verletzte sie schwer – zwei Beispiele vorbildlicher afghanischer Integration innerhalb kurzer Zeit. Man könnte auf die Idee kommen, dass man in Deutschland nicht allzu sehnlich auf die Ankunft weiterer Ortskräfte wartet, doch sowohl im Außen- als auch im Innenministerium sieht man das schon lange anders.

Das von beiden Ministerien verantwortete Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistan verrät uns nämlich, man habe insgesamt „etwa 45.000 besonders gefährdeten Afghaninnen und Afghanen sowie ihren berechtigten Familienangehörigen … eine Aufnahme in Deutschland in Aussicht gestellt“. Bis zum April 2024 seien „über 33.200 Personen eingereist“. Damit braucht es noch knapp 12.000 Einreisen bis zur vollständigen Planerfüllung, sodass sich die Zahl der vorgesehenen Ortskräfte seit dem letzten Jahr auf wundersame Weise um 2.000 erhöht hat.

Nun sind aber seit April einige Tage ins Land gezogen und man kann nicht ausschließen, dass die 2.000 überzähligen Vertreter kultureller Bereicherung in der Zwischenzeit eingetroffen sind. Ich bin daher großzügig und gehe ab jetzt davon aus, dass tatsächlich nur noch, wie damals angekündigt, etwa 10.000 fehlen.

Wie sieht es mit der Kriminalstatistik aus?

Kann es denn schaden, noch einmal 10.000 Afghanen einzuladen? Das kann man überprüfen. Werfen wir also einen ersten Blick auf die polizeiliche Kriminalstatistik für das Jahr 2023. Dort kann man unter dem Punkt „Entwicklung bei Tatverdächtigen“ nachlesen, dass ohne Berücksichtigung von Verstößen, „die vorrangig von Ausländern begangen werden können, wie zum Beispiel illegale Einreise“, 34,4 % aller Tatverdächtigen des Jahres 2023 sich nicht der deutschen Staatsbürgerschaft erfreuen konnten. Dabei werden nur die Fälle aufgenommen, bei denen, „die polizeilichen Ermittlungen abgeschlossen sind und die Akten an die Staatsanwaltschaft abgegeben wurden“. Es habe einen deutlichen Anstieg bei den nichtdeutschen Tatverdächtigen gegeben, der sich unter anderem mit der Zuwanderung erklären lasse, denn „dadurch ist auch der Anteil der nichtdeutschen Bevölkerung in Deutschland insgesamt gestiegen“.

Das ist in doppelter Hinsicht unbefriedigend. Zum einen sagt die pure Zahl von 34,4 % nicht viel aus, solange man nicht dazu sagt, wie hoch denn der Anteil der Nichtdeutschen an der Gesamtbevölkerung war. Hätte man beispielsweise einen Anteil von 40 % – sollte die Ampelkoalition noch hinreichend lange an der Macht bleiben, lässt sich das machen –, dann wären die 34,4 % Täteranteil eher ein Grund zur Freude über die friedlichen Zuwanderer. Und zum anderen werden hier alle Ausländer in trauter Einigkeit in den großen Topf der Tatverdächtigen geworfen. Sollte es da nicht Unterschiede geben oder sind etwa die kriminellen Neigungen der in Deutschland lebenden Liechtensteiner genauso hoch einzuordnen wie die der Afghanen?

Bisher habe ich allerdings nur aus dem Überlick zur Kriminalstatistik berichtet; zum Glück gibt es noch genauere Informationen. Für den Anfang betrachte ich nur das Jahr 2023, frühere Jahre folgen später. Zunächst ist es sinnvoll, sich die Anzahl der deutschen Staatsbürger und eben der Nichtdeutschen zu beschaffen, denn solange ich nicht die Grundgesamtheit kenne, nützt mir die Zahl der Tatverdächtigen wenig. Den Daten des Statistischen Bundesamtes kann man entnehmen, dass zum Ende des Jahres 2022 – und damit am Anfang des Jahres 2023 – Deutschland 84.358.845 Einwohner aufwies. Als Bezugsgröße ist dieser Wert aber etwas problematisch, weil im Laufe des Jahres sich die Einwohnerzahl verändert hat und man unter Umständen neu hinzugekommene Tatverdächtige in Bezug setzt zu einer Gesamtbevölkerung, zu der sie noch gar nicht gehört hatten. Auch die Einwohnerzahl zum Ende des Jahres ist nicht unbedingt passend, denn Taten, die früher im Jahr stattgefunden haben, werden dann mit einer Gesamtbevölkerung verrechnet, die sich auf das Ende des Jahres bezieht. Ich werde deshalb für alle noch auftretenden Bevölkerungsgruppen die mittlere Einwohnerzahl als Grundlage verwenden, den Mittelwert der Zahlen vom Anfang und vom Ende des Jahres.

Was die gesamte Einwohnerzahl am Ende des Jahres 2023 betrifft, so ist sie noch nicht in aller Genauigkeit bekannt, aber man kann schon sagen, dass sie bei etwa 84.700.000 liegt. Für die folgende Rechnung kommt es auf ein paar Tausend mehr oder weniger nicht an. Im Durchschnitt kann ich also von 0,5*(84.358.845+84.700.000) = 84.529.423 Einwohnern ausgehen. Wie viele davon waren deutsche Staatsbürger? Hier hilft eine weitere Tabelle des Bundesamtes, aus der man sehen kann, dass Ende 2023 13.895.965 Nichtdeutsche hierzulande wohnten, während es Ende 2022 noch 13.383.910 waren. Der Mittelwert beider Zahlen beträgt 13.639.888, womit ich die durchschnittliche Anzahl an Ausländern für das Jahr 2023 berechnet habe. Die mittlere Anzahl der deutschen Staatsbürger ist dann die Differenz beider Werte und daher wies Deutschland 2023 im Durchschnitt 70.889.535 deutsche Staatsbürger auf.

Kriminalitätsraten nach Staatsbürgerschaft

Nun muss ich noch wissen, wie es mit der Anzahl der Tatverdächtigen aussah. Hier hilft die polizeiliche Kriminalstatistik weiter, dort findet man in der Tabelle mit dem schönen Namen T62-Bund die nötigen Informationen. Ein wenig Vorsicht ist jedoch angebracht, denn um die verschiedenen Bevölkerungsgruppen miteinander vergleichen zu können, darf man nicht die „Straftaten insgesamt“ betrachten, sondern sollte sich auf die Kategorie der „Straftaten insgesamt, jedoch ohne Verstöße gegen das Aufenthalts-, das Asyl- und das Freizügigkeitsgesetz“ konzentrieren. Und dort wird man fündig: 1.322.571 Tatverdächtige deutscher Staatsangehörigkeit waren 2023 zu verzeichnen. Der Anteil der Tatverdächtigen an der Gesamtheit der Staatsbürger beläuft sich also auf 1.322.571/70.889.535 = 1,87 %.

Die Wahrscheinlichkeit, dass ein deutscher Staatsbürger 2023 zum Verdächtigen bei einer Straftat wurde, liegt also bei 1,87 %. Etwa jeder dreiundfünfzigste Deutsche ist daher so weit einer Straftat verdächtig gewesen, dass die polizeiliche Ermittlung abgeschlossen und die Akte der Staatsanwaltschaft übergeben wurde.

Kopp

Und die Ausländer? Ihre Anzahl haben wir schon, die Zahl der Tatverdächtigen liefert wieder Tabelle T62-Bund: sie liegt bei 694.981. Und die Division ergibt 694.981/13.639.888 = 5,1 %. Das ist mehr als 1,87 %, es ist das 2,7-Fache. Unter den Nichtdeutschen musste man 2023 bei jedem neunzehnten oder zwanzigsten mit einem Tatverdächtigen rechnen, bei den Deutschen war es jeder dreiundfünfzigste. Der Unterschied ist deutlich und hat vermutlich mehr Aussagekraft als die Bemerkung, dass 34,4 % aller Tatverdächtigen keine deutsche Staatsbürgerschaft aufweisen konnten.

Das reicht noch nicht. Immerhin gibt es ja kein großes einheitliches Land mit dem Namen „Ausland“, sondern die Nichtdeutschen stammen aus sehr unterschiedlichen Staaten mit sehr unterschiedlichen Gepflogenheiten. Sollte man nicht annehmen, dass diese Gepflogenheiten auch ein wenig Einfluss auf die Kriminalitätsrate haben? Wie schön, dass es die Tabelle T62-Bund gibt, die liefert uns alles, was wir brauchen. Es wäre etwas übertrieben, alle 200 dort aufgelisteten Staaten einzeln zu untersuchen, ich beschränke mich auf vier herausragende Beispiele. Wie die Bevölkerungsdaten und die Verdächtigenzahlen ermittelt werden, habe ich schon beschrieben, ich werde daher nicht mehr jeden Rechenschritt einzeln aufführen, sondern mich auf die Angabe der Raten der Tatverdächtigen beschränken. Mithilfe der angegebenen Tabellen kann jeder die Werte nachprüfen.

Die Deutschen liegen bei 1,87 %, die Gesamtheit der Ausländer bei 5,1 %, das hatte ich schon vorgerechnet. Aber der Wert von 5,1 % setzt sich aus den Quoten vieler verschiedener Nationalitäten zusammen, worunter die Afghanen ein recht beachtliches Ergebnis erzielen: Sie haben eine Verdächtigenquote von 8,04%, das ist das 4,3-Fache der deutsche Quote. Bei jedem zwölften oder dreizehnten in Deutschland befindlichen Afghanen muss man nicht nur mit einem Migrations-, sondern auch mit einem Kriminalitätshintergrund rechnen. Zur Erinnerung: Unter den Deutschen war es jeder dreiundfünfzigste, unter der Gesamtheit der Ausländer jeder neunzehnte oder zwanzigste.

Ein wenig, aber nicht viel besser sieht es bei den Irakern aus, sie erreichen 7,03%, das ist das 3,7-Fache der deutschen Rate und bedeutet, dass etwa jeder vierzehnte hierzulande befindliche Iraker im Jahre 2023 in Form seiner Akte den Weg zur Staatsanwaltschaft beschritten hat. Doch wenn manche Populationen den Durchschnittswert so deutlich überschreiten, muss es auch andere geben, die weit unter dem Durchschnitt liegen. Zwei habe ich hier aufgeführt: die Chinesen und die Inder. Sie kommen auf Kriminalitätsraten von gerade einmal 1,29 % bzw. 1,72 % und stehen damit erstens deutlich besser da als die Gesamtheit der Ausländer und zweitens auch besser als die Deutschen.

Man könnte also vermuten, dass es vielleicht keine überwältigend gute Idee ist, noch mehr Afghanen ins Land zu lassen und auch bei Irakern ist ein wenig Vorsicht geboten, während Inder und Chinesen sich als eher unproblematisch herausstellen. Das Argument, dass beispielsweise die 10.000 oder gar mehr weiterhin ausstehenden Afghanen genau die sind, die ihren Hintergrund hinter sich lassen wollen und die deshalb nicht mit den sonstigen Afghanen gleichgesetzt werden dürfen, kann nicht überzeugen, denn die Kriminalitätsraten berechnen sich aus denen, die ihren Hintergrund bereits hinter sich gelassen haben, sonst wären sie nicht hier. Warum sollten die nächsten 10.000 besser sein?

Kriminalitätsraten 2019 bis 2023

Aber war das immer so? Vielleicht war 2023 ja einfach nur ein besonders unangenehmes Jahr. Auch das weiß die Polizeistatistik. Man muss dazu nur die Daten der vergangenen Jahre und insbesondere die jeweilige Tabelle T62-Bund ansehen, beispielsweise für die Jahre 2019, 2020, 2021 und 2022. Es wäre ein Verstoß gegen die Menschenrechte, für all diese Jahre und für alle besprochenen Staaten noch einmal eine detaillierte Rechnung anzuführen. Sie kann genauso durchgeführt werden, wie ich es oben gezeigt habe, weshalb es genügt, die Ergebnisse in tabellarischer Form aufzulisten.

Wie es scheint, hat sich über die Jahre nicht allzu viel verändert. Unter den sechs betrachteten Kategorien liegen die Afghanen unangefochten an der Spitze mit Werten zwischen 7 % und 9 %, während die Chinesen im Bereich zwischen 1 % und 1,3 % das freundliche Schlusslicht bilden. Allen zu eigen ist der Umstand, dass bis 2021 ein leichter Einbruch der Kriminalitätsraten erfolgte, der sich inzwischen aber wieder weitgehend ausgeglichen hat. Woran könnte das wohl liegen? Gelegenheit macht Diebe und sonstige Verdächtige, aber fehlende Gelegenheit lässt die Quoten sinken. Wenn aufgrund einer verbrecherischen Corona-Politik die Menschen eingesperrt sind und sich nicht mehr auf die Straße trauen, sofern sie es überhaupt dürfen, dann lassen sich nur schlecht Leute mit dem Messer behandeln. Und wenn die Menschen das Haus kaum mehr verlassen, ist es auch schwieriger, in den Häusern einzubrechen, sobald ihre Bewohner sie verlassen haben. Die Reduktion der Kriminalitätsraten dürfte vor allem auf die politisch verordneten Maßnahmen zur Zeit der sonderbaren PCR-Pandemie zurückzuführen sein und nicht auf vorübergehende Läuterungsprozesse unter den Tätern.

Selbst unter Berücksichtigung der maßnahmenbedingten Reduktion erfreuen sich die Afghanen einer durchschnittlichen Rate von 7,84 %, und der Verlauf der Zahlen legt die Vermutung nahe, dass ohne solche Reduktionen der Durchschnitt über 8 % liegen sollte.

Mit der gesteigerten Anzahl afghanischer Migranten hat das nichts zu tun, es handelt sich um Prozentsätze, nicht um absolute Zahlen. Immerhin hat sich die Anzahl afghanischer Einwohner Deutschlands im betrachteten Zeitraum von etwa 260.000 auf mehr als 400.000 erhöht, ohne dass sich die Kriminalitätsrate nennenswert geändert hätte. Es sind immer etwa 8 %, und das heißt: Mit der Zeit kam nichts Besseres nach, die Rate war unter 400.000 Afghanen im Wesentlichen genauso schlecht wie unter 260.000.

Das lässt hoffen im Hinblick auf die 10.000 weiteren Zuwanderer, die Annalena Baerbock so freudig erwartet hat. Denn wenn schon im Verlauf der letzten fünf Jahre neue Zuwanderung keineswegs zu einer Reduktion der Kriminalitätsrate geführt hat, ist nicht zu sehen, warum sich das jetzt ändern sollte. Gehen wir von einer Rate in Höhe von 8 % aus, so kann man damit rechnen, dass sich unter den 10.000 vermeintlichen Ortskräften etwa 800 Kandidaten für die nächste Kriminalitätsstatistik zu finden sind. Aber ist das sicher? Nein, sicher ist es nicht. Wirft man beispielsweise zehnmal die Roulettekugel, so sollte man erwarten, dass etwa fünfmal Rot erreicht wird und ebenso etwa fünfmal Schwarz. Doch es kann vorkommen, dass man zehnmal hintereinander auf einem schwarzen Feld landet, wenn auch nur mit einer eher geringen Wahrscheinlichkeit von weniger als 0,1 %. Und tatsächlich kann man auch die Wahrscheinlichkeit dafür berechnen, dass sich unter 10.000 beliebigen Teilnehmern der Neumigration eine bestimmte Anzahl von Kandidaten der kriminellen Art zu finden werden.

Das Mittel der Wahl ist die sogenannte Binomialverteilung, die ich schon einmal vor längerer Zeit im Zusammenhang mit dem Wahlverhalten während einer Kommunalwahl verwendet habe. Ich darf daher auf die dortigen Erläuterungen verweisen und mich hier darauf beschränken, kurz auf die Zielsetzung dieser Binomialverteilung einzugehen. Hat man es beispielsweise mit einem Produktionsprozess zu tun und weiß, dass es ein gewisses Maß an Ausschussproduktion gibt, das sich vielleicht in der Größenordnung von 2 % bewegt, so wird man sich für die Frage interessieren, mit welcher Wahrscheinlichkeit wie viel Aussschuss bei einer bestimmten Produktionsmenge entstehen wird, beispielsweise bei 10.000 Stück. Dazu gibt es eine Formel, die aufzuschreiben ich mich hüten werde. Man kann aber auch Programme verwenden, die man frei zugänglich online findet, und das Ergebnis eines dieser Programme habe ich im Folgenden abgebildet. Gefragt war, mit welcher Wahrscheinlichkeit höchstens 250 Stück zum Ausschuss zu rechnen sein werden.

Die Wahrscheinlichkeit für ein Ausschussteil liegt bei 2 %, das sind die 0,02. Die Gesamtstückzahl beträgt 10.000, die abgefragte Stückzahl lautet 250. Für „höchstens“ schreibt man gerne „≤“, und deshalb ist das Ergebnis in dem Feld rechts neben „P(X≤k)“ zu sehen. Es lautet 0,99975…, das entspricht 99,975 %, also annähernd 100 %. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit werden höchstens 250 Stück im Aussschuss landen; damit kann man kalkulieren.

Nun will ich mit der gleichen Methode herausfinden, mit welcher Wahrscheinlichkeit ich unter 10.000 einzufliegenden Kandidaten mindestens 700 Kandidaten für die polizeiliche Kriminalitätsstatistik finden werden.

Die nötige Wahrscheinlichkeit liegt bei 8 %, das entspricht 0,08, es gibt 10.000 Einwanderer und nach mindestens 700 Kandidaten für die Statistik hatte ich gefragt. „Mindestens“ schreibt man als „≥“, weshalb die Antwort in dem Feld rechts neben „P(X≥k)“ zu finden ist. Sie lautet 0,9999197053, also mehr als 99,99 %. Wenig ist das nicht, über 100 % kann man nicht kommen. Und genau wie im Falle des Produktionsbeispiels lautet die Folgerung: Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit werden sich unter 10.000 Neuzugängen mindestens 700 befinden, die früher oder später in der Kriminalstatistik auftauchen werden. Ist man bereit, auch noch eine Wahrscheinlichkeit von 98 % als annähernde Sicherheit zu verstehen, so kommt man mithilfe der Binomialverteilung sogar auf 745 Anwärter.

Fazit

Es stimmt also, wir können nicht sicher sein, dass weitere 800 afghanische Kriminalitätskandidaten aus den Flugzeugen steigen werden. Aber als so gut wie sicher dürfen wir annehmen, dass es mehr als 700 oder gar mehr als 745 sein werden. Auch das ist mehr als genug. Geht man davon aus, dass nach den Plänen des Bundesaufnahmeprogramms sogar 11.000 bis 12.000 zusätzliche Einwanderer zu erwarten sind, dann zeigt die entsprechende Rechnung wieder mit einer Wahrscheinlichkeit von 99,99 % potentielle Erweiterungen der Kriminalitätsstatistik von 775 bis hin zu 850 neuen Einträgen.

Ich fasse zusammen.

  1. Innerhalb weniger Tage fanden mindestens zwei von Afghanen begangene Messerattacken statt, eine davon mit tödlichem Ausgang, die andere mit einer Schwerverletzten.
  2. Im Jahr 2023 waren 8,04 % der in Deutschland lebenden afghanischen Bevölkerung als straftatverdächtig verzeichnet. Diese Quote war mehr als viermal so hoch wie die entsprechende Quote unter den deutschen Staatsbürgern.
  3. Auch in den Jahren von 2019 bis 2022 war die Lage nicht besser; die reduzierten Quoten von 2021 und 2022 beruhten auf den Einschränkungen der Bewegungsfreiheit durch die Corona-Restriktionen und nicht auf spontaner Reue und Besserung.
  4. Sollte man tatsächlich 10.000 weitere vermeintliche Ortskräfte einreisen lassen, so muss man mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit mit mehr als 700 neuen Kandidaten für die polizeiliche Kriminalitätsstatistik rechnen. Sollten es 12.000 werden, steigt die Zahl der Kandidaten auf 850.

Nach dem Mannheimer Messermord hat die reizende Völkerrechtlerin Baerbock die Auffassung vertreten, man dürfe diesen Mord nicht für eine Debatte über eine verschärfte Migrationspolitik instrumentalisieren, denn das wäre jetzt „total kontraproduktiv“. Mehr Realitätssinn war selten. Ich weiß nicht, ob man im Außenministerium schon einmal von dem vermeintlich großen Philosophen Georg Friedrich Wilhelm Hegel gehört hat. Von ihm berichtet eine bekannte, wenn auch nicht verbürgte Anekdote, er habe während einer Vorlesung auf den Hinweis eines Studenten, seine Theorie stimme nicht mit der Wirklichkeit überein, geantwortet: „Umso schlimmer für die Wirklichkeit.“

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Thomas Rießinger ist promovierter Mathematiker und war Professor für Mathematik und Informatik an der Fachhochschule Frankfurt am Main. Neben einigen Fachbüchern über Mathematik hat er auch Aufsätze zur Philosophie und Geschichte sowie ein Buch zur Unterhaltungsmathematik publiziert.

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