„Wie im Mittelalter mit Aussätzigen“

Ein guter Bekannter von mir, 78 Jahre alt und vor der Pensionierung hochrangiger Beamter und heute wegen einer Lungenerkrankung schwerbehindert, flieht schon in normalen Zeiten regelmäßig aus Berlin in die saubere Luft auf seine Datsche nach Mecklenburg-Vorpommern. Dort darf er jetzt nicht mehr hin – weil das Bundesland Einreisebeschränkungen erlassen und faktisch eine neue innerdeutsche Grenzen errichtet hat. Das ging soweit, dass Zweitwohnungs-Besitzer aus dem Bundesland ausgewiesen werden (siehe mein Bericht hier). Mein Bekannter gehört zur Corona-Hochrisikogruppe – und in seiner Not hat er jetzt einen Brief an die SPD-Geführte Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern geschrieben, den ich für so interessant halte, dass ich ihn hier gerne wiedergebe.

An dieMitglieder der Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern,Dörchläuchtings, gestatten Sie mir, daß ich mich in folgender Angelegenheit mit der Bitte um Auskunft an Sie wende. Ich bin Pensionär, wohne in Berlin und besitze ein kleines Ferienhaus in der Nähe von Woldegk im Landkreis Feldberger Seenplatte, in dem ich seit Jahren den Sommer verbringe, da ich wegen einer Lungenkrankheit schwerbehindert bin und möglichst reine Luft atmen soll. Zudem bin ich 78 Jahre alt und kann mich nur schlecht bewegen. Dazu habe ich eine krebskranke Frau, die ebenso wie ich erholungsbedürftig ist und sich auf den Sommer in unserem kleinen Ferienhaus gefreut hat.Der Grund meines Schreiben ist folgender: Nach den jetzt für Mecklenburg-Vorpommern in Kraft getretenen neuen Vorschriften zur Bekämpfung der Corona-Infektionsgefahr kann ich mein von Polizeikontrollen auf den Zugangsstrassen abgeriegeltes Ferienhaus nicht mehr aufsuchen und bin von dessen weiterer Nutzung unter Androhung von hohen Geldstrafen bis hin zu mehrjährigen Freiheitsstrafen ausgeschlossen – wie sie in der Rechtspraxis ansonsten für kriminelle Delikte mittleren Schweregrades wie etwa bei bandenmässigem Diebstahl und Betrug im besonders schweren Fall verhängt werden.Ich bitte Sie nunmehr um Übersendung des Textes der einschlägigen Rechtsverordnung und um Mitteilung ihrer vorgesehenen Gültigkeitsdauer. Ferner bitte ich Sie um Mitteilung Ihrer Vorstellungen hinsichtlich der Rückzahlung der Grundsteuer und der Zweitwohnungssteuer, die ich bisher an die Stadtkasse Woldegk entrichtet habe. Es kann nicht richtig sein, daß ich verschiedene Steuern und dazu noch obligatorische Abgaben (letzteres z.B. für den Bodenverband) für ein Grundstück bezahlen soll, welches mir zwar gehört, das ich aber unter Androhung von hohen Geld- oder Haftstrafen nicht erreichen kann, geschweige denn betreten darf.

Für den Fall eines nicht nur kurzfristigen und vorübergehenden Verbots stellt sich ausserdem auch die Frage einer Enteignungsentschädigung. Eine Enteignung liegt nach der Rechtsprechung ja nicht nur dann vor, wenn eine zwangsweise Rechtsübertragung erfolgt, sondern auch wenn der wirtschaftliche Wert eines Vermögensgegenstandes durch einen Eingriff von hoher Hand in erheblichem Maße gemindert wird. Ein Zugangsverbot mindert den Wert meines Hauses aber nicht nur, sondern bringt ihn auf Null.  Insoweit wär ich Ihnen deshalb für Ihre Mitteilung sehr dankbar, ob und welche Gedanken sich die Landesregierung zum Thema einer Entschädigung wegen einer Enteignung gemacht hat.  Ein Zugangsverbot dieser Art lässt sich wohl ohnehin als innovativ bezeichnen. So etwas hat es in Deutschland in Friedenszeiten wohl noch nie gegeben. Ausgenommen vielleicht, daß im Mittelalter Aussätzige an den Stadttoren abgewiesen wurden. Damals hat sich die Kirche um diese Leute gekümmert, die hat aber jetzt im Mittelmeer zu tun.Gewiß haben Sie die Regelung auch bereits unter den verfassungsrechtlich in Betracht kommenden Aspekten der Verhältnismäßigkeit und der Gesetzgebungskompetenz des Landes Mecklenburg-Vorpommern sowie vor allem des Grundsatzes der Bundestreue überprüft. Die Beachtung der Bundestreue scheint mir fraglich. Was zudem die Verhältnismässigkeit betrifft, so scheint selbst ein amtsärztliches Unbedenklichkeitszeugnis den Weg in das eigene Ferienhaus nicht freizumachen. Die Regelung wäre in einem solchen Fall mit Sicherheit verfassungswidrig. Eine letzte Frage: Rechnen Sie damit, daß auch Landeskindern von Mecklenburg-Vorpommern auf Grundlage reziproker Regelungen der Besuch z.B. von Brandenburg, Berlin und Hamburg bzw. der Urlaub in Bayern oder in sonstigen Bundesländern verboten wird ?  Ich kann Ihnen dazu den Hinweis geben, daß die beiden schönen und denkmalsgeschützten Zollhäuser an der historischen Grenze zwischen Brandenburg und Mecklenburg-Strelitz an den beiden Straßen zwischen Prenzlau und Woldegk noch tadellos erhalten sind. Geeignetes Kontrollpersonal mit Zweispitz und Muskete wird sich gewiss noch finden. Über die Auswirkungen von Verboten, Polizeisperren und Gefängnisandrohungen auf den Ruf von Mecklenburg-Vorpommern als Ferienland werden Sie ja, wie ich annehmen möchte, ohnehin schon nachgedacht haben. Falls nicht, wäre es an der Zeit. Es wird manchen Touristen geben, der sich an die Lautsprecherwagen der Polizei und seinen groben Hinauswurf aus dem Land erinnern wird. In Erwartung Ihrer baldigen Antwort verbleibe ich mit freundlichen Grüssen,gez. Fritz Reuter (alias)

P.S.: Kommentar von Sonja Margolina, Schriftstellerin und Journalistin: Zu meiner Freundin, die ein Haus in MV als Zweitwohnsitz seit 40.Jahren besitzt, ist um 22.30 Polizei gekommen und sie aufgefordert, nach Berlin zu fahren. In der Diskussion im FB hat ihr eine Frau folgendes geraten. Falls sie noch einmal auftauchen, sollten sie ihnen sagen, dass das ihr Privatbesitz sei und sie eine Gerichtsverfügung bräuchten.“


Bild: Pixabay

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert