Immer wieder wurden in den vergangenen Jahren einzelne Manipulationen bei Wahlen in Deutschland nachgewiesen, oder es kam zu Unregelmäßigkeiten. Nur in den seltensten Fällen hat das dazu geführt, dass die Urnengänge völlig neu stattfinden mussten; selbst nach dem Wahl-Chaos in Berlin 2021 mit erheblichen Verzerrungen des Wählerwillens musste nur die Wahl zum Abgeordnetenhaus, nicht aber die Bundestagswahl in der ganzen Stadt komplett neu stattfinden.
Dieser Hintergrund und Vergleich ist wichtig, um eine Nachricht einzuordnen, die heute aus Sachsen kam: Gut einen Monat, nachdem die Bürger von Großschirma den AfD-Politiker Rolf Weigand mit 59,4 Prozent der Stimmen zu ihrem Bürgermeister gewählt haben, hat die Kommunalaufsicht die Wahl für ungültig erklärt und Neuwahlen angesetzt. Das teilte das zuständige Landratsamt Mittelsachsen am Freitag mit.
Als Begründung wurden „mehrere Verstöße gegen wesentliche Wahlvorschriften“ angegeben. Nur einer sei jedoch „erheblich und demnach entscheidend gewesen: Das Fehlen der vorgeschriebenen „eigenhändigen Unterschrift“ unter dem Wahlvorschlag Weigands eingestuft. Eine Neuwahl wurde angeordnet.
Der 39-jährige Weigand ist Landtagsabgeordneter in Dresden. In der 5500-Einwohner-Kleinstadt kam es zu Neuwahlen, nachdem der langjährigen Amtsinhaber Volkmar Schreiter im Herbst Suizid begangen hatte.
Die Erklärung des Landratsamtes für die Entscheidung, den Bürgerwillen zu ignorieren klingt fast wie Hohn: Ohne eigenhändige Unterschrift hätte der Gemeindewahlausschuss den Wahlvorschlag nicht zulassen dürfen. Der Wahlprüfungsentscheid kann noch beim Verwaltungsgericht Chemnitz angefochten werden.
Wenn selbst Unregelmäßigkeiten bei den Wahlen nicht zwingend zu Neuwahlen führen, wirkt die Entscheidung des Landratsamtes wie Hohn. Jedes Handeln der Verwaltung ist an die Verhältnismäßigkeit gebunden. Und den eindeutigen Willen der Bürger wegen einer fehlenden Unterschrift auf einem Antrag zu ignorieren, ist nicht verhältnismäßigend.
Es ist entlarvend dafür, mit welchen zweierlei Maßen bei uns im Lande agiert wird.
Unwillkürlich fühlt man sich durch die Entscheidung des Landratsamts an einen legendären Kommentar von Bertolt Brecht zum Volksaufstand in der DDR am 17. Juni 1953 erinnert: Das Volk hat das Vertrauen der Regierung verscherzt. Wäre es da nicht doch einfacher, die Regierung löste das Volk auf und wählte ein anderes?
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