Nach Messerattacke auf Vierjährige: Syrer offenbar „schuldunfähig“ Staatsanwaltschaft geht von psychischer Erkrankung des 34-Jährigen aus

Am Donnerstag habe ich hier über eine schier unvorstellbare Tat berichtet: Im idyllischen Wangen im Allgäu attackierte in einem Supermarkt ein 34-jähriger Syrer ein vierjähriges Mädchen mit einem Messer. Opfer und Täter kannten sich vorher nicht. Das Kind, das mit schweren Verletzungen ins Krankenhaus kam und notoperiert werden musste, ist aller Wahrscheinlichkeit nach ein Zufallsopfer. Sein Zustand ist inzwischen Gott sei Dank stabil.

In meinem Text dazu vom Donnerstag habe ich eindringlich vor dem Gewalt-Import aus Krisen- und Gewalt-Gebieten aller Herren Länder nach Deutschland gewarnt – und noch mehr davor, diesen Gewalt-Import zu tabuisieren und jeden, der auf die Gefahr hinweist, als „rechts“ und somit „Nazi“ zu diffamieren. 

Jetzt kommt heraus: Meine Befürchtungen waren offenbar auch in diesem Fall begründet: „Der Messerangreifer hat wohl ‚einen Bezug zu Wangen‘. Die Staatsanwaltschaft geht von ‚verminderter Schuldfähigkeit oder Schuldunfähigkeit‘ aus“ – schreibt jetzt die Regionalzeitung „schwaebische.de“. Auf dem Foto zu dem Beitrag ist zu sehen, wie der Tatverdächtige von der Polizei abtransportiert wird. Er trägt einen Bart, wie ihn üblicherweise auch Islamisten tragen.

Dem Bericht zufolge ist ein Unterbringungsbefehl gegen den Mann erlassen worden. Er sei „wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung in ein psychiatrisches Krankenhaus gebracht worden“.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft ist der Mann offenbar psychisch krank.

Laut der Ermittlungsbehörde hatte der Mann „einen Bezug zu Wangen“. Er habe sich „seit einiger Zeit“ in der Stadt im Allgäu aufgehalten: „Er hatte offensichtlich eine Schlafstelle in Wangen“, so der zuständige Ravensburger Polizeipräsident Uwe Stürmer laut „schwäbische.de“: „Wo diese war, müsse noch geklärt werden.“

In meinen Augen haben all jene, die seit vielen, vielen Jahren das Thema Gewalt-Import verdrängen und tabuisieren, die nicht wahrhaben wollen, dass aus Krisen- und Gewalt-Gebieten viele Menschen zu uns kommen, die psychisch krank und deshalb gefährlich sind, eine Mitverantwortung für diese Tat.

Solange das Thema weiter tabuisiert wird, kann auch nichts gegen die Gefahr unternommen werden. Das wäre aber dringend notwendig.

Wir erleben eine doppelte Aushöhlung des Grundgesetzes: Dass unser Asylrecht nur für Menschen gilt, die nicht aus einem sicheren Drittstaat zu uns kommen, wird millionenfach einfach ignoriert. Ebenso ignoriert wird das Gebot der Verfassung, dass der Staat seine Bürger wirksam vor Gefahren schützen muss. Vollständig wird er das natürlich nie können. Aber offensichtliche Gefahren nicht nur zu ignorieren, sondern auch zu tabuisieren, halte ich für einen massiven Verfassungsbruch.

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Bild: Heiko Barth/Shutterstock

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