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Wer anderen eine Grube gräbt, fällt selbst hinein – an dieses alte Sprichwort musste ich denken, als ich die Nachricht las, dass Jürgen Elsässers „Compact“-Magazin nach dem fragwürdigen Verbot durch Nancy Faeser jetzt unter dem neuen Namen „Näncy“ erscheinen soll. Nicht de jure zwar, aber de facto. Als Online-Magazin, das für einen Preis von 10 Euro von der Internet-Seite der Zeitung „Demokratischer Widerstand“ heruntergeladen werden kann.
Passend zum neuen Namen ist auf dem Cover die Bundesinnenministerin zu sehen. Auf dem Titelbild lodert hinter ihr ein Feuer; um ihren Arm trägt sie, im Stil einer Hakenkreuz-Binde, die One-Love-Binde. Also das Symbol, das bei der Fußballweltmeisterschaft 2022 in Katar für handfeste Auseinandersetzungen sorgte.
In „Näncy“ soll es „Enthüllungen“ geben, wie das Land „ruiniert“ werde, empört sich das Portal „ND-aktuell“ – das nichts anderes ist als das SED-Zentralorgan „Neues Deutschland“ mit neuem Namen. Zu lesen sind in „Näncy“ laut Anselm Lenz, dem Chef des „Demokratischen Widerstands“, genau die Artikel, die ursprünglich in der August-Ausgabe von „Compact“ hätten erscheinen sollen.
Vorgestellt wurde das Projekt im brandenburgischen Falkensee bei Berlin. Wo die örtliche AfD den Musiksaal für eine Pressekonferenz angemietet hatte. Auch um diese Veranstaltung gab es eine Posse – weil die örtliche Verwaltung der AfD aus Angst vor Elsässer untersagte, den Raum anders als für eine Pressekonferenz zu halten. Was die Partei dann auch tat – formal. Auf dem Podium saßen nur AfD-Politiker. Doch: „Der interessante Teil der Veranstaltung wurde vor den Saal verlegt und zur Spontandemonstration erklärt“, wie sich die SED-Erben von „ND-Aktuell“ empörten.
Jürgen Elsässer bedankte sich dort bei Lenz vom „Demokratischen Widerstand“ für die Solidarität. Und betonte, er habe nichts mit der Produktion des Hefts zu tun. Das muss er wohl auch betonen – weil sonst wieder Faeser bzw. ihre Häscher einschreiten könnten nach dem perfiden Verbot, für das die Ministerin in meinen Augen geltendes Recht gebrochen hat. Weil sie für die GmbH von Elsässer einfach das Vereinsrecht anwendete. Denn nach dem Presserecht, das Ländersache ist, hätte sie keinen Zugriff gehabt.
„Im Bundesinnenministerium wird man sich die ‚Näncy‘ nicht nur, weil die Chefin auf dem Cover ist, ganz genau anschauen“, eifert das „Neue Deutschland“, und fährt dann in übelster Gendersprache fort: „Die dortigen Jurist*innen werden vermutlich beraten, ob es sich dabei um eine Weiterführung des verbotenen Compact-Magazins handelt. Dass die Macher damit werben, alle Compact-Inhalte übernommen zu haben, spricht dafür, das Online-Heft als Ersatz für ‚Compact‘ zu betrachten. Allerdings haben Lenz und Sodenkamp offengelassen, ob ihr neues Magazin fortgeführt werden soll oder ob sie es als einmaligen Akt und politisches Zeichen gegen das Compact-Verbot produzieren.“
Elsässer bzw. Compact haben gegen das Verbot des Magazins bereits eine Klage im Eilverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht eingereicht. Nach Angaben von Elsässers Anwalt haben die Richter dem Innenministerium bis Montag eine Frist für eine Klageerwiderung gesetzt.
Ich halte das Verbot des Magazins für einen höchst gefährlichen Präzedenzfall. In meinen Augen bricht Faeser damit kurz vor wichtigen Wahlen absichtlich das Grundgesetz, indem sie die dort garantierte Pressefreiheit unterhöhlt, ja verhöhnt.
Was mich besonders traurig macht, ist die Tatsache, dass es bis weit ins bürgerliche Lager hinein Applaus für das Verbot gab und gibt – etwa von der Union. Mir persönlich sind viele Standpunkte von Elsässer fremd – insbesondere, weil er bei manchen Themen wie ein Sprecher von Wladimir Putin klingt und teilweise sehr krude Thesen vertritt.
Aber ich finde: Das muss jedermanns heiliges Recht sein in einer Demokratie. Und daher verteidige ich lautstark Elsässers Recht, seine Meinung zu äußern, die nicht meine ist, und sie zu publizieren. Diese Grundregel der Demokratie haben offenbar sehr viele Menschen hierzulande, die sich für Demokraten halten, vergessen. Und glauben, Meinungsfreiheit gelte nur für die Meinungen, die sie für richtig halten. Sie bemerken gar nicht, wie sehr sie damit dieses Grundrecht pervertieren!
An dieser Stelle sei noch an den Pahl-Rugenstein Verlag erinnert, der von der DDR finanziert wurde und in der alten Bundesrepublik heftig gegen die politische Ordnung West-Deutschlands anschrieb. Niemand kam damals auf die Idee, die Publikationen des Verlags zu verbieten. Einer der Autoren für eine von ihnen war ein Jungsozialist, der so radikal war, dass ihn sogar der Verfassungsschutz beobachtete: Frank-Walter Steinmeier. Heute betreibt er seine radikal linke politische Arbeit als Bundespräsident aus Schloss Bellevue.
PS: Interessant ist, dass im Zentralorgan von Rot-Grün-„Woke“, der Wikipedia, im Eintrag über den Pahl-Rugenstein Verlag (im Volksmund auch „Pahl-Rubelschein“) jeder Hinweis auf Steinmeier fehlt. Da scheint jemand zu verstehen, wie brisant die Sache ist!
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