„Oben ohne“-Verbot im Schwimmbad ist für Gericht „Sch­lech­ter­be­hand­lung“ von Frauen… ...und Journalisten erkennen keine "geschlechtlichen Unterschiede"

Im Kampf um das, was man absurderweise „politische Korrektheit“ nennt, ist manchen deutschen Gerichten offenbar nichts zu absurd. Die neueste Entscheidung des Kammergerichts Berlin wirft die Frage auf, was für Verrücktheiten wir als nächstes bekommen werden. Wird die Berliner Justiz Männer zwingen, im Zuge der Gleichberechtigung künftig auch einen BH zu tragen? Wird das Verbot für Männer, auf Frauentoiletten zu gehen, künftig als Diskriminierung eingeordnet – und verboten?

Jedenfalls würde das zu der Logik des Gerichts passen. Das hat es am Freitag nach drei Stunden Verhandlung zwar nicht geschafft, allumfassend und endgültig die weltbewegende Frage zu entscheiden, ob die Bekleidungsvorschriften auf dem Berliner Wasserspielplatz „Plansche“ diskriminierend sind oder nicht – weil sie Frauen die Bedeckung ihrer Brüste vorschreiben.

Aber zumindest eine Teilentscheidung traf Richterin Cornelia Holldorf am Freitag.

Es ging um die Klage einer Frau, die 10.000 Euro will, weil Mitarbeiter des privaten Sicherheitsdienstes der landeseigenen „Plansche“ und anschließend auch die Polizei sie aufgefordert hatten, sich „oben rum“ zu bekleiden oder das Areal zu verlassen, wie das juristische Online-Fachportal „Legal Tribune Online“ (LTO) vermeldet: „Die Berlinerin, die zusammen mit ihrem Kind und einem Freund dort verweilte, hatte aber ‚oben ohne’ bleiben wollen und war schließlich unfreiwillig gegangen.“

Die Rechtsanwältin der Klägerin, Leonie Thum, sieht darin eine Diskriminierung: „Es ging um das Frausein“, betonte sie vor Gericht.

Ein messerscharfer, logischer Schluss, dem man kaum widersprechen kann.

In der Tat. Wäre die Klägerin ein Mann, hätte sie das Problem nicht gehabt. Obwohl es ja durchaus auch Männer gibt, deren Brustgröße die von Frauen übertrifft.

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Aber in unserer Kultur ist es nun mal seit langer Zeit üblich, dass Frauen ihre Brüste bedecken und Männer nicht.

Insbesondere im Hinblick auf unsere „kulturelle Bereicherung“, also die erst kürzer hier Lebenden aus dem islamischen Kulturraum, ist die Bedeckungspflicht wohl nicht die schlechteste Idee.

Doch nicht nur die Klägerin fühlt sich deswegen diskriminiert – die Klage wird von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) unterstützt. Zwanzig junge Frauen waren extra als Prozess-Zuschauerinnen gekommen, um den Kampf für die textilfreie Brust und die Entschädigung zu unterstützen.

Die Richterin ließ das offenbar nicht unbeeindruckt, sie stellte mit Blick auf die Klägerin schon zu Beginn der Verhandlung fest: „Rein äußerlich betrachtet ist sie als Frau anders behandelt worden als als Mann. Das war schon eine ungleiche Behandlung.“

In der Tat.

Genau wie es eine „ungleiche Behandlung“ ist, dass Frauen Geburtshilfe bekommen, Männer aber nicht.

Die Welt kann manchmal zu ziemlich „ungleicher Behandlung“ führen.

Man könne schon auch von einer „Schlechterbehandlung“ sprechen, fand die Richterin gar.

Genau.

Wie etwa auch beim Stillen von Babys. Da unterliegt indes nicht die Frau, sondern der Mann einer „Schlechterbehandlung“ – weil er dazu nicht in der Lage ist. Auch mit großer Brust.

Aber vielleicht nimmt sich das Kammergericht ja auch dieser Ungerechtigkeit an.

Die rechtliche Frage sei nun, ob diese Behandlung – also die „Schlechterbehandlung“, gerechtfertigt gewesen sei. so die Richterin, wie „LTO“ berichtet. Das Portal schloss daraus: „Damit gab das Gericht Lebreton in einer ersten entscheidenden Teilfrage Recht.“ Denn in der vorherigen Instanz hatte das Landgericht diese Frage noch offengelassen.

Vielleicht müsste man noch weiter gehen. Ist es nicht generell eine „Schlechterbehandlung“ von Menschen, dass diese nicht nackt durch die Straßen laufen dürfen – Hunde und Katzen aber schon?

Fragen über Fragen

„Zwischen männlichen und weiblichen Brüsten bestünden ‚geschlechtliche Unterschiede‘, hatte das Landgericht in der ersten Instanz noch entschieden. Den Journalisten von ‚LTO’ scheint das suspekt. Sie schreiben: „Welche das sein sollten, hatte das LG aber im Dunkeln gelassen.“

Dass Frauen mit ihrer Brust Kinder stillen können und die weibliche Brust für die Mehrzahl der Männer ein Sexualobjekt ist, die männliche für die Mehrzahl der Frauen aber nicht, ist den Kollegen offenbar nicht bekannt.

Kann man ja auch nicht erwarten, dass Journalisten heutzutage so etwas wissen.

Was sie aber wissen: Wir haben Diskriminierung, wohin man schaut.

Optionen über Optionen

Weiter heißt es in dem Bericht: „Nach drei Stunden Verhandlung vor dem Kammergericht in Berlin (KG, Az. 9 U 94/22) sind weitere Beratungen des 9. Zivilsenats erforderlich. Nachdem die Parteien den Streit in der Verhandlung nicht durch einen Vergleich beilegen konnten, verbleibt neben einem streitigen Urteil als weitere Option, dass das Land Berlin die Klageforderung (teilweise) anerkennt.“

Und sodann geht wieder von vorne los in dem Text der Kollegen: „Ob es für die ungleiche Kleiderordnung im Badebetrieb einen sachlichen Grund gibt, blieb offen.“

Womit wir wieder bei der Biologie wären.

Aber was sind schon Fakten?

„Wir erkennen an, dass es für die Klägerin eine unangenehme Situation war, die das Land aber nie gewollt hat“, sagte der Anwalt des Landes Berlin mit messerscharfer Logik. Wer hätte das geahnt?

Falsche Zuständigkeit?

Weiter führte der Anwalt des Landes aus, der Wachdienst am Spielplatz sei nur für die Einhaltung der Corona-Bestimmungen zuständig gewesen und nicht für das Verweisen der Frau vom Gelände. Dennoch bleibe er bei der Auffassung, zu der auch das Landgericht in erster Instanz gekommen ist: „Das Land haftet dafür nicht.“

„Mehrfach musste die Richterin während der Verhandlung spontane Diskussionen der Anwälte unterbrechen und um Zurückhaltung bitten. Dabei versuchte sie, die Beteiligten zu einer Beilegung des Streits durch Vergleich zu bringen“, schreibt das Portal und zitiert die Richterin wie folgt: „Es ist ein abgeschlossener Einzelfall aus der Vergangenheit. Die ganze grundsätzliche Bedeutung der Gleichberechtigung von Mann und Frau ist komplett raus.“

Wie das?

Spielt auch keine Rolle, denn die Klägerin lehnt Gespräche mit dem Land Berlin über einen Vergleich ab: „Ich habe nach diesen zwei Jahren kein Vertrauen mehr in das Land.“

Es kommt noch bunter.

Richterin Holldorf agierte wie eine rot-grüne Psychotherapeutin – die sagte der Klägerin, dass sie doch bereits mehrere Erfolge erzielt habe: „Sie haben schon sehr, sehr viel erreicht.“ So sei die Nutzungsordnung für den Spielplatz geändert worden, das ganze Thema sei öffentlich ausführlich diskutiert worden. Denn „tatsächlich war auch die von Lebreton eingeschaltete LADG-Ombudsstelle von einer Diskriminierung ausgegangen“, wie „LTO“ schreibt: „Auf deren Empfehlung hatte die Senatsverwaltung für alle Bäder Berlins die interne Anweisung gegeben, ‘oben ohne‘ zu akzeptieren.“

Aber all das überzeugte die Klägerin nicht und machte sie nicht kompromissbereit.

Sodann machte das offenbar um die Gleichberechtigung in Sachen Brust sehr besorgte Gericht etwas, was die Kollegen als „vielsagende Anregung“ bezeichnen: „Letztlich nahm die Richterin dann das Land Berlin, in diesem Fall Senat, Bezirk und Polizei, in die Pflicht und bat darum, zu prüfen, ob nicht ein teilweises Anerkenntnis der Klageforderung in Betracht kommt. Es stelle sich die Frage, wie das Land in diesem Konflikt mit einem Bürger umgehen solle. Die Vertreter des Landes baten um Zeit für die Prüfung, nötig seien mindestens sechs Wochen.“

Die geforderten 10.000 Euro seien allerdings zu viel, meinte Richterin Holldorf laut „LTO“. Es gebe deutlich schlimmere Formen von Diskriminierungen. „Wir müssen es ins Verhältnis setzen.“

Vielleicht wäre es an der Zeit, wie einen Bußgeldkatalog auch einen Diskriminierungs-Entschädigungs-Katalog einzuführen?

Feministische

Richterin Holldorf ließ wenig Zweifel daran, dass sie im Zweifel für „oben ohne“ und gegen das Land entscheiden werde – wenn es nicht von sich aus einlenkt. „Bedenken Sie die Weisheit dieses Vorschlags“, appellierte Holldorf mit bemerkenswertem Eigenlob mehrfach an den Anwalt des Landes. „Das wirkt wie ein Wink mit dem Zaunpfahl, wie das Verfahren sonst enden würde“, schreibt auch „LTO“.  Und macht auch keinen Hehl, wo die journalistischen Sympathien liegen: Für die Klägerin und die Gesellschaft für Freiheitsrechte „geht es nach all der Zeit womöglich um mehr als ein paar Hundert Euro. Eine streitige Entscheidung zu ihren Gunsten hätte für den hinter dem Konflikt stehenden feministischen Diskurs Signalwirkung“.

In der Tat.

Ich frage mich derweil, welche Signalwirkung es haben wird, wenn ich meinen osteuropäischen Freunden von der Sache erzählen werde. Sie werden das möglicherweise als Signal dafür fehlinterpretieren, dass ich übergeschnappt bin und ihnen Unsinn erzähle.

Wokeness-Banausen im Ausland

Denn außerhalb von Deutsch-Wokeistan und anderen westlichen Ländern, die stramm auf Wokeness-Kurs sind, wird man eine solche Gerichtsverhandlung für Satire halten.

Oder für Propaganda, die den Westen diskreditieren soll.

Dass er dies selbst besser macht als jede Propaganda, ist für viele Menschen unvorstellbar, die sich nicht wie die buchstäblichen Frösche im Wasser über die Jahre an die Erhöhung der Temperatur des Irrsinns gewöhnt haben.

LESERKOMMENTAR
„Ich bin in einer Zeit aufgewachsen, als Frauen und Männer sich in deutschen Schwimmbädern obenrum problemlos entblößen konnten, wie sie wollten.
Das war eine schöne und unbeschwerte Zeit.“
Michael Söchting

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„Verschwörungsideologe“, „Nazi“ oder „rechter Hetzer“: Als kritischer Journalist muss man sich heute ständig mit Schmutz bewerfen lassen. Besonders aktive dabei: die öffentlich-rechtlichen Sender. Der ARD-Chef-Faktenfinder Gensing verklagte mich schon 2019, der Böhmermann-Sender ZDF verleumdete mich erst kürzlich als „Verbreiter von Verschwörungserzählungen“ – ohne einen einzigen Beleg zu benennen, und in einem Beitrag voller Lügen. Springer-Journalist Gabor Steingardt verleumdete mich im „Focus“, für den ich 16 Jahre lang arbeitete, als „Mitglied einer Armee von Zinn­soldaten“ und einer „medialen Kampf­maschine“ der AfD. Auf Initiative des „Westdeutschen Rundfunks“ wurde ich sogar zur Fahndung ausgeschrieben. Wehrt man sich juristisch, bleibt man auf den Kosten in der Regel selbst sitzen. Umso wichtiger ist Ihre Unterstützung. Auch moralisch. Sie spornt an, weiter zu machen, und nicht aufzugeben. Ich danke Ihnen ganz herzlich dafür, dass Sie mir mit Ihrem Beitrag meine Arbeit ermöglichen – ohne Zwangsgebühren und Steuergelder.
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