Polizisten und Soldaten führen Selbstbestimmungsgesetz ad absurdum Spanien als warnendes Beispiel

Von Kai Rebmann

Im vergangenen Jahr trat in Spanien das Selbstbestimmungsgesetz in Kraft, das es jedem Individuum ab 16 Jahren erlaubt, sein Geschlecht nach freiem Ermessen auszuwählen. Alles, was es dazu braucht, ist eine Unterschrift des Antragstellers beim zuständigen Standesamt. Lästige Beratungen, psychologische sowie körperliche Untersuchungen oder gar das Einverständnis der Eltern bei noch nicht Volljährigen sind nicht mehr vorgesehen, ja geradezu verpönt – ganz ähnlich dem deutschen Pendant also.

Die sozialistische Regierung um Ministerpräsident Pedro Sánchez (PSOE) hat das Gesetz mit ihrer Mehrheit durch das Parlament gedrückt, treibende Kraft dahinter war die damalige Gleichstellungsministerin Irene Montero von der linkspopulistischen PODEMOS. Schon vor einem Jahr waren in Spanien Stimmen laut geworden, die vor massivem Missbrauch der neuen Regelung gewarnt haben – und sie haben ganz offensichtlich recht behalten.

Ein Jahr nach Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes im März 2023 gab das Justizministerium in Madrid jetzt die ersten offiziellen Zahlen bekannt. Als scheinbare Hochburg der Transsexuellen in Spanien hat sich dabei Ceuta mit 49 Anträgen herauskristallisiert. Bei knapp 85.000 Einwohnern ohnehin schon eine verschwindend geringe Zahl, was die praktische Notwendigkeit eines solchen Gesetzes schon ganz grundsätzlich in Frage stellt, aber das sei in diesem Kontext wirklich nur am Rande erwähnt.

Polizisten und Soldaten stürmen das Standesamt

Warum ausgerechnet Ceuta, die an Marokko grenzende Exklave in Nordafrika? Ganz einfach, dort sind rund 4.500 Polizisten und Angehörige des Militärs stationiert. Und die lachen sich angesichts des neuen Selbstbestimmungsgesetzes ins Fäustchen und führen dieses nach allen Regeln der Kunst ad absurdum.

37 Beamte – allesamt männlich – haben sich in den vergangenen 12 Monaten für den Wechsel ins andere Geschlecht entschieden. Weniger aus purer Überzeugung, als vielmehr aus sehr praktischen Überlegungen heraus. Denn als Frau genießt man(n) bei Polizei und Militär eine ganze Reihe von Vorteilen und Privilegien, insbesondere der schnellere Aufstieg in höhere Dienstgrade – die auch in Spanien allgegenwärtige Frauenquote lässt herzlich grüßen.

Wird eine „Neu-Frau“ bei künftigen Beförderungen in Ceuta übergangen, so kann und wird „sie“ sich im Zweifelsfall auf „geschlechterspezifische Diskriminierung“ berufen. Im Gegenzug können sich „Polizistinnen“ und „Soldatinnen“ ohne weiteres abseilen, sobald es um körperlich besonders anspruchsvolle Pflichten und Einsätze geht, die mit ihrem selbst gewählten Geschlecht unvereinbar erscheinen.

Natürlich wird es trotz dieser für sich genommen schon recht eindeutigen Indizienlage auch weiterhin Stimmen geben, die sich hartnäckig weigern, hier von offensichtlichem Missbrauch des Selbstbestimmungsgesetzes zu sprechen. Denen sei jedoch gesagt, dass es in Ceuta noch eine weitere Auffälligkeit gibt: Keiner der ins andere Geschlecht gewechselten Beamten hat seinen Namen oder Lebensstil geändert.

Rosinenpickerei im Namen der Gendergerechtigkeit

Die meisten „Soldatinnen“ und „Polizistinnen“ hören weiterhin auf ihre männlichen Vornamen, sind mit Frauen verheiratet und verstehen sich als Väter von Kindern, nicht etwa als „Elternteil“. Sprich: Sie leben ihr bisheriges Leben einfach ganz normal weiter, nur dass sie jetzt eben von gewissen Privilegien profitieren, die sie als Mann nicht hätten.

Besonders absurd: Etwaige sexuelle Übergriffe von Männern, die sich jetzt aber zur Frau erklärt haben, auf biologische Frauen können nicht mehr als „geschlechtsspezifische Gewalt“ geahndet werden. Spanische Medien berichten von einem eben solchen Fall aus Ceuta. Bei dem Verdächtigen handelt es sich demnach um einen Beamten der örtlichen Verwaltung, der sich im vergangenen Jahr zur Frau erklärt hat. In den Augen der Justiz handelt es sich hierbei um einen Übergriff von Frau auf Frau, der vom Gesetzgeber weniger hart bestraft werden kann.

Das Beispiel Ceuta zeigt einmal mehr: Wie auch immer geartete Selbstbestimmungsgesetze, die mit einer einfachen Unterschrift auskommen, sind ein ideologisch motivierter Angriff auf die Schutzräume von Frauen.

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