Sechs Monate nach Messerattacke: Opfer wegen Volksverhetzung verurteilt Noch kein Prozess gegen Attentäter – aber Urteil gegen Stürzenberger

Es waren unerträgliche Szenen voller Grausamkeit und Blut: Am 31. Mai 2024 verwandelte ein 25-jähriger Afghane den Mannheimer Marktplatz in einen Ort des Schreckens. Während einer Kundgebung der islamkritischen Bürgerbewegung Pax Europa (BPE) stürzte der abgelehnte Asylbewerber, der schon längst hätte abgeschoben sein müssen, mit einem Messer auf den Hauptredner Michael Stürzenberger zu und verletzte ihn schwer. Der Islamkritiker überlebte wie durch ein Wunder. Doch bei der Attacke, die von Panik und Chaos begleitet wurde, musste ein anderer Mensch mit seinem Leben bezahlen – der junge Polizeibeamte Rouven Laur. Schwer verletzt durch die Stiche des Afghanen erlag er zwei Tage nach der Tat seinen Verletzungen im Krankenhaus.

Der Angriff war ein Schock. Ein politisches Beben folgte. Die Frage bleibt: Warum? Die Zeitungen schrieben, es sei ein islamistischer Hintergrund zu „vermuten“ – um das Offensichtliche zumindest etwas zu verschleiern. Der Afghane ist jetzt wegen Mordes, versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Der Fall hat die Diskussionen über den Umgang mit islamistischen Gefährdern und die Abschiebung schwerkrimineller Asylbewerber erneut angeheizt – und die Gräben in der Gesellschaft noch weiter vertieft.

Jetzt, ein halbes Jahr nach dem tödlichen Angriff, sorgt Stürzenberger wieder für neue Schlagzeilen. Die ihm gar nicht gefallen dürften. Der frühere Pressesprecher der Münchner CSU wurde zu einer Geldstrafe verurteilt – für das, was die Medien als „Islam-Hass“ framen und Unterstützer des konservativen Stürzenberger als legitime Kritik an extremistischen Auswüchsen der Religion sehen, die von unserem Staat und unserer Justiz kriminalisiert wird.

Das Urteil fiel wegen angeblicher Volksverhetzung am Landgericht Hamburg, wie das Portal „Endstation Rechts“ berichtet. Nach Ansicht der Richter hat der 60-Jährige auf einer Kundgebung in Hamburg im Oktober 2020 Flüchtlinge und Muslime verunglimpft. In der gleichen Sache war Stürzenberger vom Amtsgericht Hamburg 2022 zu einer sechsmonatigen Haftstrafe verurteilt worden. Im Berufungsverfahren wandelte das Landgericht das Strafmaß dann zu einer Bewährungsstrafe um. Wegen Formfehlern gab es eine Revision; das Verfahren musste neu aufgerollt werden. Nun endete es mit einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu 30 Euro.

Bezeichnend ist, dass sich die genauen Aussagen, auf die sich das Urteil stützt, in den großen Medien nicht finden lassen. Dass sie verschwiegen werden, wirft zumindest die Frage auf, ob sie vielleicht weitaus harmloser sind, als das Urteil glauben macht?

Stürzenberger wurde bereits mehrfach wegen Meinungsdelikten verurteilt, die nach dem US-amerikanischen Gesetz durch das Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt wären, es aber im „besten Deutschland aller Zeiten“ nicht sind. Der Afghane, der Stürzenberger vor sechs Monaten attackierte, kam bisher noch nicht vor Gericht. Er sitzt an einem Ort, der geheim gehalten wird, in Untersuchungshaft.

In den sozialen Medien habe ich einen Tweet gesehen, in dem es heißt – Deutschland 2024 – das Land, in dem Islamkritiker verurteilt werden und Islamisten vom Staat gepampert. Leider, leider kann man da nicht mit gutem Gewissen widersprechen.

Dieser Fall zeigt eindringlich, wie verschoben die Maßstäbe in unserem Land sind. Während ein islamistischer Täter Monate später noch immer nicht vor Gericht steht, wird ein Kritiker für seine Worte verurteilt – Worte, deren genaue Inhalte nicht einmal öffentlich gemacht werden. Die Meinungsfreiheit? In Deutschland scheint sie nur noch eine blasse Erinnerung zu sein. Es bleibt die Frage: Welches Zeichen will unsere Justiz setzen? Die Antwort liegt – leider – auf der Hand.

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Bild: Screenshot Youtube-Video Michael Stürzenberger

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