Staatsanwalt wehrt sich gegen Abschiebung von Messer-Mörder Mohamed S. Völlig absurde Begründung

Von Kai Rebmann

Man stelle sich vor: Einem mehrfach auffällig gewordenen Verkehrssünder darf der Führerschein nicht weggenommen werden, weil ja die Möglichkeit besteht, dass er sich auch ohne Lappen wieder hinters Steuer setzen könnte. Undenkbar? Nicht im „besten Deutschland aller Zeiten“ und erst recht nicht im Söder-Staat.

Unglaublich, aber wahr: Oberstaatsanwalt Oliver Baumgartner wehrt sich schon fast proaktiv gegen eine mögliche und vielfach geforderte Abschiebung des Messer-Mörders Mohamed Seid. Der Somalier hatte im Sommer 2021 insgesamt 111-mal (!) auf seinen Mitbewohner eingestochen und diesen anschließend noch enthauptet – und bekam dennoch begleiteten Freigang („Realitätstraining“), den er zur Flucht nutzen konnte.

Der Fall heizte die ohnehin seit Monaten schwelende Debatte um Abschiebungen insbesondere straffällig gewordener Flüchtlinge und Asylbewerber neu an. Die zuständige Staatsanwaltschaft Deggendorf (Bayern) prüfte schon vor der Flucht des Somaliers eine Abschiebung in dessen Heimat, stößt bei diesem Unterfangen seit zwei Jahren aber auf Granit.

Deutschland – ein offenes Scheunentor für Straftäter?

Völlig absurd klingt da die Begründung, die Oberstaatsanwalt Baumgartner jetzt gegenüber der „Bild“ dafür lieferte: „In die vorgeschriebene Gesamtabwägung einzustellen sind unter anderem die Schwere der Tat, die Gefährlichkeit des Verurteilten und die Wahrscheinlichkeit, dass der Verurteilte in das Bundesgebiet zurückkehrt. Hierbei war zu berücksichtigen, dass der Verurteilte in seinem Heimatland sich in Freiheit befinden würde und keine sichere Gewähr für seine Behandlung besteht.“

Übersetzt heißt dieses Juristen-Deutsch: Weil sich der deutsche Rechtsstaat nicht in der Lage sieht, die mögliche – und dann natürlich illegale – Wiedereinreise eines somalischen Straftäters zu verhindern, soll dieser erst gar nicht abgeschoben werden. Und auf Kosten des Steuerzahlers noch jahrelang weiter inhaftiert bzw. in einer Psychiatrie untergebracht werden. Dass auch das alles andere als eine Garantie für die Sicherheit der schon länger hier lebenden Bevölkerung ist, wurde zuletzt freilich eindrucksvoll unter Beweis gestellt.

Sowohl bezüglich der „Schwere der Tat“ als auch der „Gefährlichkeit des Verurteilten“ dürften keine rationalen Zweifel bestehen, sodass diese beiden Abschiebungsgründe offenkundig gegeben sind. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) selbst bezeichnete Mohamed Seid zuletzt als „hochgefährlichen Mann“. Bleibt also anzunehmen, dass die aus Sicht des Oberstaatsanwaltes bestehende „Wahrscheinlichkeit, dass der Verurteilte in das Bundesgebiet“ zurückkehren könnte, der einzige Hinderungsgrund ist – und der Grund, weshalb sich der Messer-Mörder überhaupt noch in Deutschland befindet.

Weiter bemängelt Oberstaatsanwalt Baumgartner, dass in Somalia „keine sichere Gewähr für seine Behandlung“ bestehe. Das mag so sein, diese scheint aber auch in Deutschland nicht gegeben. In einer Stellungnahme des Bezirkskrankenhauses Mainkofen, in dem Mohamed Seid untergebracht ist, vom 18. Juli 2024, also noch vor dessen Flucht, heißt es, dass „Zweifel an einer ausreichenden Behandlungseinsicht“ bestünden. Umso rätselhafter ist es da, wie dem Mann unter dieser Voraussetzung überhaupt Freigang gewährt werden konnte.

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Kai Rebmann ist Publizist und Verleger. Er leitet einen Verlag und betreibt einen eigenen Blog.

Bild: Screenshot Youtube-Video Bild

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