Von Kai Rebmann
Man stelle sich vor, ein 12-jähriger Asylbewerber würde in aller Öffentlichkeit angegriffen und zum mutmaßlichen Opfer eines Gewaltverbrechens. Der Aufschrei in Politik und Medien wäre wohl gigantisch und die Rufe nach einer schnellen Bestrafung der Täter mit der ganzen Härte des Rechtsstaats mit Sicherheit unüberhörbar.
Unter umgekehrten Vorzeichen gilt das aber natürlich nicht, ganz im Gegenteil. Bereits am 10. August ist es in der „Wasserwelt Braunschweig“ zu einer mutmaßlichen Vergewaltigung eines Mädchens (12) durch einen Syrer (15) gekommen. Dass der Fall erst jetzt öffentlich bekannt wurde, ist offenbar nur einem Leser der „Braunschweiger Zeitung“ zu verdanken, der sich bei dem Lokalblatt über die ausbleibende Berichterstattung gewundert hatte. Erst auf Nachfrage der zuständigen Redaktion musste die Polizei entsprechende Ermittlungen schließlich bestätigen.
Täterschutz vor Opferschutz
Aber weshalb sollte die mutmaßliche Vergewaltigung unter der Decke gehalten werden? Die Begründung klingt reichlich absurd und wirkt wie ein Schlag ins Gesicht. Man sei mit dem Fall nicht an die Öffentlichkeit gegangen, weil das Opfer noch so jung sei, versucht die Polizei, ihr Schweigen zu rechtfertigen. Aktuell würden noch Spuren miteinander abgeglichen.
Erstaunlich ist auch dieser Satz aus der jetzt veröffentlichten Verlautbarung der Polizei: „Die Ermittlungen befinden sich, auch wenn die Tat bereits drei Wochen zurückliegt, noch relativ am Anfang.“ Mehr noch: Der Syrer befindet sich offenbar weiterhin auf freien Fuß, lediglich dessen Personalien wurden bisher aufgenommen. Auch das Jugendamt soll in dem Fall noch in keiner Weise tätig geworden sein.
Und das ist in der „Wasserwelt“ den bisherigen Erkenntnissen zufolge passiert: Der Syrer soll das Mädchen schon in einem der Becken des Braunschweiger Spaßbads verbal und körperlich belästigt haben. Von den übrigen Badegästen will davon offenbar niemand etwas mitbekommen haben. Kurz darauf sei es in der Umkleidekabine dann zu der Vergewaltigung gekommen. Dass es hier zum Geschlechtsverkehr gekommen ist, sei einem Sprecher der Staatsanwaltschaft zufolge „unstreitig“.
Auch die deutschen Leitmedien berichten über den Fall aus Niedersachsen, wenn überhaupt, nur mit deutlich angezogener Handbremse. So wurde bei der „BILD“ aus dem Syrer in der Überschrift ein „Junge“, ehe der dazugehörige Artikel dann recht zügig im Regionalteil der Online-Ausgabe vergraben wurde.
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Kai Rebmann ist Publizist und Verleger. Er leitet einen Verlag und betreibt einen eigenen Blog.
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