Karlsruhe erklärt Verbot von Kinderehen für verfassungswidrig Bundesverfassungsgericht fordert Nachbesserungen
Die Frage nach der Ehefähigkeit Minderjähriger stellt sich in Deutschland spätestens seit dem Jahr 2015. Im Hauruckverfahren verabschiedete die damalige Regierung ein entsprechendes Gesetz – das jetzt höchstrichterlich beanstandet wurde. Von Kai Rebmann.