Verdächtiger Buchstabe auf T-Shirt: Ermittlungen gegen Demonstranten Polizei greift bei Kundgebung gegen das "Compact"-Verbot hart durch

Das neue Deutschland* wird mir immer unheimlicher. Weil eine Parteipolitikerin als Leiterin des Innenministeriums einfach per Federstrich ohne Gerichtsbeschluss ein Medium verbietet. Weil sie dazu das Vereinsrecht missbraucht und so das Grundgesetz und die dort garantierte Pressefreiheit einfach mal per Erlass aushebelt. Weil viele Menschen die Problematik dahinter nicht verstehen und meinen, der Zweck heilige die Mittel.

Selbst von denjenigen, die das Verbot kritisch sehen, verstehen manche die Zusammenhänge nicht. Und schreiben mir: Aber es gab doch einen Gerichtsbeschluss. Ja. Für die Hausdurchsuchungen. Aber nicht für das Verbot. Und die Hausdurchsuchungen genehmigte das zuständige Gericht eben auf Grundlage des Verbots, das nach Ansicht von renommierten Verfassungsrechtlern so nicht haltbar ist. Weil eben getrickst wurde mit dem Vereinsrecht.

Inzwischen kommt es noch bunter.

Jetzt wird auch bei Demonstrationen gegen das Verbot massiv gegen Teilnehmer vorgegangen.

Im konkreten Fall teilt der gebührenfinanzierte MDR mit: „Auf einer Kundgebung gegen das Verbot des als rechtsextremistisch eingestuften Magazins ‚Compact‘ am Mittwochabend in Chemnitz hat die Polizei mehrere Anzeigen aufgenommen. Nach Angaben einer Sprecherin trugen zwei Teilnehmerinnen und drei Teilnehmer T-Shirts mit dem Logo von ‚Compact‘.“

Laut einem Video, das im Netz kursiert, handelt es sich dabei um T-Shirts mit dem Slogan „Wir sind das geheime Deutschland“ und einem kleinen „C“ dahinter. Eine Frau, die dieses T-Shirt trägt, wird auf dem Video abgeführt von Beamten. Sie sagt: „Mir wird vorgeworfen, dass mein Nikki gegen die Verfassung verstößt“ – sie zeigt dabei auf das T-Shirt. Das „C“ auf dem roten Hintergrund – das Logo von „Compact“, sei laut den Beamten „verfassungsfeindlich“.

Auf dem Video ist auch zu sehen, wie eine andere Frau erkennungsdienstlich behandelt wird von den Beamten – also diese ein Foto von ihr aufnehmen. Offenbar ebenfalls wegen des Buchstabens „C“ auf ihrem T-Shirt.

Verbote von Buchstaben kannte ich bisher nur von der griechischen Militärjunta. Unter dieser war der Buchstaben „Z“ im griechischen Alphabet verboten. „Z“ stand für das griechische Wort „Ζει“ (Zei), was „er lebt“ bedeutet. Dies war ein Slogan, der nach der Ermordung des linken Politikers Grigoris Lambrakis im Jahr 1963 populär wurde. Der Slogan wurde von seinen Anhängern verwendet, um zu zeigen, dass seine Ideen und sein Geist weiterleben. 

Die Junta wollte jegliche Form von Widerstand und Erinnerung an oppositionelle Figuren unterdrücken, weshalb sie den Buchstaben „Z“ verbot.

In demokratischen Staaten war mir bisher von Buchstaben-Verboten nichts bekannt. Klar, das „C“ ist in Deutschland (noch) nicht verboten, und jede Gleichsetzung verbietet sich. Aber der Buchstabe steht jetzt unter Verdacht. Zumindest, wenn er auf dem falschen Hintergrund zu sehen ist.

Der MDR schreibt über die Demonstration weiter: „Außerdem seien bei der Versammlung drei Anzeigen wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen aufgenommen worden. Ein Mann habe den Hitlergruß gezeigt, ein Jugendlicher habe ein T-Shirt mit einem verbotenen Symbol getragen, ein weiterer Mann soll Aufnäher mit verbotenen Symbolen an seiner Weste gehabt haben.“

Ob es sich bei dem verbotenen Symbol um das „C“ handelt, verrät der MDR nicht. Auch nicht, ob es sich um einen „klassischen“ Hitlergruß handelte oder lediglich ein Ausstrecken der Hand. Wie es etwa bei Karl Lauterbach unverdächtig ist, bei Regierungskritikern aber schnell als „Hitlergruß“ gedeutet wird.

Beim MDR heißt es weiter: „Die Staatsanwaltschaft Chemnitz prüft nach Angaben der Polizei, ob ein Verfahren gegen einen Mann eingeleitet wird, der in einem Video zu sehen ist. In diesem Video äußerte der Mann die Aufforderung, Politiker standrechtlich zu erschießen. Bei der Demonstration am Karl-Marx-Kopf hatten sich rund 250 Menschen eingefunden, darunter auch Vertreter der rechtsextremistischen Kleinstpartei Freie Sachsen.“

Die Staatsanwaltschaft Chemnitz ist weisungsgebunden. Gegenüber der Sächsischen Justizministerin Katja Meier von den Grünen. Und damit indirekt auch gegenüber Ministerpräsident Michael Kretschmer von der CDU.

Bei den „Freien Sachsen“ klingt alles ganz anders als beim MDR. Sie posten das oben erwähnte Video von der Festnahme mit folgendem Text in den sozialen Medien: „Zielgerichtet stürmten die Polizeikommandos nach Ende der Protestversammlung gegen das COMPACT-Verbot am Mittwochabend in Chemnitz auf zwei Frauen zu. Der Vorwurf: Sie sollen ein ‚verbotenes C‘ auf ihrer Kleidung getragen haben, seit Dienstag früh ist das ein verbotenes Kennzeichen. Und das wird geahndet.

Für das Strafverfahren ist nicht das lokale Amtsgericht zuständig, sondern die Staatsschutzkammer des Landgerichtes, in Sachsen ist diese in Dresden ansässig. Dort, wo normalerweise schwerste Straftaten verhandelt werden, sitzen bald möglicherweise zwei Frauen, die ein „falsches“ Oberteil getragen haben. Es ist kaum noch in Worte zu fassen, wie dieser Staat seine Bürger verfolgt und drangsaliert.“

*) Hinweis für die jüngeren Leser: Der Begriff „neues Deutschland“ spielt auf das Zentralorgan der linksextremen Diktatur-Partei SED in der DDR an, das „Neues Deutschland“ hieß und auch heute noch existiert, wenn auch seit kurzem unter neuem Namen („nd“ bzw. „nd-aktuell“).

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Bild: Screenshot Video X

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