Wenn der Großvater auf dem Index landet Stanford University schickt Sprachpolizei auf Streife

Von Kai Rebmann

Die freie Rede ist in Deutschland längst zu einem riskanten Drahtseilakt verkommen. Hinter jedem Baum lauern die woken Sheriffs der rot-grünen Sprachpolizei, um vermeintliche Rassisten, Homophobe oder einfach nur alte, weiße Männer einer rhetorischen Untat zu bezichtigen. Besonders großer Gefahr setzen sich dabei Menschen aus, deren Beruf es ist, ihre Zuhörer mit Worten zu unterhalten. Da ein einmal gesprochenes Wort nie wieder zurückkommt, gehören allen voran Reporter und Kommentatoren zur Risikogruppe, die – im für sie ungünstigsten Fall auch noch „live“ – von einem politischen, gesellschaftlichen oder sportlichen Ereignis berichten. So kostete es Sport1-Reporter Jörg Dahlmann den Job, als er einen japanischen Fußballer flapsig als „Sushi-Bomber“ bezeichnete und Sandro Wagner musste bei der Fußball-WM jüngst zum Rapport beim ZDF antanzen, weil er die Scheichs „katarische Bademäntel“ genannt hatte.

Aber nicht nur in Deutschland rufen Ideologen zur Jagd auf den traditionellen Wortschatz auf. In den USA hat sich jetzt mit der Stanford-Universität eine der weltweit angesehensten Hochschulen vor den woken Karren der Sprachpolizei spannen lassen und vermeintliche Unwörter auf den Index gesetzt. Die auf der Liste der „schädlichen Sprache“ stehenden Wörter sollen künftig aus allen internen IT-Systemen der Uni verbannt werden und auch auf der Homepage nicht mehr verwendet werden dürfen. Stattdessen sind diese durch alternative Begriffe zu ersetzen oder – in ganz schlimmen Einzelfällen – ersatzlos zu streichen.

Diejenigen, die selbst wenig haben, bitte ich ausdrücklich darum, das Wenige zu behalten. Umso mehr freut mich Unterstützung von allen, denen sie nicht weh tut!

Die Suche nach dem tieferen Sinn

Die Unileitung um Präsident Marc Tessier-Lavigne hat sich ein knappes Dutzend Kategorien ausgedacht, in welche die Unwörter einzuteilen sind: Ableismus, Altersdiskriminierung, Kolonialismus, kulturelle Aneignung, Geschlechtsdiskriminierung, gewaltverherrlichende Sprache, (struktureller) Rassismus, personenbezogene Diskriminierung und natürlich die Sonstigen – für alle Begriffe, die aus Sicht der Stanford-Sprachpolizei zwar unbedingt auf den Index gehören, sich aber partout nicht anderweitig kategorisieren lassen wollen. Dazu gehört offensichtlich, einen Einwohner der USA als „Amerikaner“ zu bezeichnen. Dies impliziere, so die Erklärung, „dass die USA das wichtigste Land in Amerika“ seien, wo der Kontinent doch aus 42 – nach Meinung der Stanford-Uni – offensichtlich gleich bedeutenden Ländern bestehe. Besser sei daher, von einem „US-Bürger“ (US Citizen) zu sprechen. An dieser Stelle beneidet man die Amerikaner bzw. US-Bürger schon fast, dass das Englische nur einen Artikel kennt und ihnen damit wenigstens die Verwendung von Sternchen, Unterstrichen und ähnlichen Ungetümen erspart bleibt.

Deutlich heikler wird es, wenn es um den Schutz des ungeborenen Lebens geht, sprich der schwächsten Mitglieder unserer Gesellschaft. Der Begriff „Abtreibung“ soll aus dem allgemeinen Sprachgebrauch möglichst schnell verschwinden und durch „Beendigung der Schwangerschaft“ ersetzt werden. Damit lässt sich der Mord im Mutterleib doch gleich viel angenehmer verharmlosen. Fast schon zynisch klingt es da, wenn dieselben Gesinnungswächter in der Redewendung „zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen“ (englisch: „Killing two birds with one stone“) eine „Verherrlichung von Gewalt gegen Tiere“ sehen und diese deshalb auf dem Stanford-Index gelandet ist. Aber so sind sie halt, unsere herzensguten Doppelmoral-Apostel…

Ein großes Anliegen ist den Bessermenschen offensichtlich auch der Schutz von Behinderten vor sprachlicher Diskriminierung. So soll etwa nicht mehr in ein Zimmer „eingetreten“ („walk-in“), sondern in selbiges „eingefallen“ („drop-in“) werden. Aus dem Behindertenparkplatz soll ein barrierefreier Parkplatz werden und – kein Witz! – anstatt, dass jemand „Selbstmord begangen“ hat, soll dieser lieber „durch Selbstmord gestorben“ sein. Alle genannten Beispiele stünden für eine „ableistische Sprache, die die Erfahrungen von Menschen mit Behinderungen“ bagatellisiere, so die Begründung.

Alte, weiße Männer und schwarze Schafe

Natürlich spielt auch die Aufarbeitung der eigenen Geschichte in Stanford eine wichtige Rolle. Begriffe wie „chief“ (Häuptling) oder „Pocahontas“ werden künftig daher ebenso ersatzlos gestrichen wie „brave“ (mutig). Letzteres halte die Vorstellung vom Stereotyp des „edlen mutigen Wilden“ aufrecht, die Indigene gegenüber der weißen Bevölkerung minderwertig erscheinen lasse. Einmal mehr begehen die Sittenwächter hier den in ihren Reihen leider weit verbreiteten Kardinalsfehler. Denn: Nicht derjenige ist ein Rassist, der einen Indianer als Indianer bezeichnet. Der eigentliche Rassist ist vielmehr derjenige, der diesen Begriff (Indianer) für sich selbst (und andere) mit etwas Negativem assoziiert.

In eben dieser Liga spielt auch die Verbannung der Redewendung vom allseits bekannten „schwarzen Schaf“ aus der Liste der sagbaren Begriffe. Und wer den Vater seines Vaters in den USA mit „Grandfather“ anspricht, hängt dem strukturellen Rassismus an. Denn die „Grandfather Clause“ war einst von den Südstaaten verabschiedet worden, „um Schwarzen das Stimmrecht zu verweigern.“ Wörtlich heißt es im Originaltext der Uni: „This term has its roots in the ‘grandfather clause’ adopted by Southern states to deny voting rights to Blacks.” Sind die Moralapostel in Stanford hier selbst zum Opfer von strukturellem Rassismus geworden? Denn es ist nachweislich von „Blacks“ die Rede, nicht etwa von „People of Color“, wie es politisch und ideologisch korrekt heißen müsste. Als alternative Bezeichnung wird daher „Legacy“ vorgeschlagen.

Richtiggehend absurd wird es dann aber, wenn Stanford sogar das „Leerzeichen“ auf der Computertaste umbenennen will. Der gemeine Amerikaner – Entschuldigung, US-Bürger natürlich – verwendet hierfür den Begriff „whitespace“. Dieser sei, so die universitäre Sprachpolizei – ab sofort durch „empty space“ zu ersetzen. Und auch die Bezeichnung eines in seinem Fachgebiet besonders herausragenden Experten als „Guru“ scheidet künftig aus. Schließlich sei der Begriff in der buddhistischen und hinduistischen Tradition ein Zeichen des Respekts. Mit einer nur beiläufigen Verwendung werde dieser ursprüngliche Wert zunichtegemacht, so die Überzeugung der Stanford-Uni.

Auf keinen Fall fehlen dürfen natürlich die geschlechtsbezogenen Diskriminierungen. Wer eine Abgeordnete des Kongresses lapidar als „Kongressfrau“ („congresswoman“) bezeichnet, macht es sich viel zu einfach. Denn wer will schon wissen, ob sich das Gegenüber im jeweiligen Einzelfall auch wirklich als Frau identifiziert. Von der Verwendung solcher „nicht-inklusiven“ Wortschöpfungen rät die Unileitung daher ganz grundsätzlich ab. Besser ist es wohl, denn wer bei einem Mann „nur“ aufgrund äußerlicher Merkmale davon ausgeht, dass dieser ein Mann sei, der kommt nur in Teufels Küche.

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Kai Rebmann ist Publizist und Verleger. Er leitet einen Verlag und betreibt einen eigenen Blog.

Bild: Shuttserstock

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