Havel-Terme: Der praktische Irrsinn der neuen Geschlechter-Regel Was passiert, wenn man Vorschriften ernsthaft anwendet

Ein Gastbeitrag von Thomas Rießinger

Glaubt man Wikipedia, so ist Werder ein staatlich anerkannter Erholungsort und überregional bekannt „nicht nur als Zentrum des Obstanbaus in der Nähe Berlins und durch die Obstbaumblüte im April und Mai, sondern auch durch das aus diesem Anlass stattfindende Baumblütenfest, ein Volksfest mit vielen Besuchern.“ Das klingt idyllisch, das klingt nach Gemütlichkeit, wenn auch Theodor Fontane in seinen „Wanderungen durch die Mark Brandenburg“ über die Einwohner Werders feststellte: „Sie sind sehr abergläubisch, im Gespenstersehen besonders erfahren, haben eine kauderwelsche Sprache, üble Kinderzucht, schlechte Sitte und halten nicht viel auf Künste und Wissenschaften.“

Nun liegen Fontanes Wanderungen schon eine Weile zurück, doch scheint sich die eine oder andere dieser aufgezählten Eigenschaften bis heute erhalten zu haben, wie man am Beispiel der Havel-Therme in Werder sehen kann. Dort hat man etwas eigenartige Einlassbeschränkungen erlassen, über die bereits an verschiedenen Stellen berichtet wurde. Ich bin nicht ganz sicher, ob die verantwortlichen Mitarbeiter die Konsequenzen ihrer Entscheidung völlig durchdacht haben und möchte hier nur einige kleine Denkanstöße geben.

Auf der Website der Havel-Therme werden die Regeln begründet und erläutert. Man wolle „eine angenehme, familienfreundliche und vor allem sichere Atmosphäre“ gewährleisten, und „dazu gehört es auch, auf ein ausgewogenes Verhältnis der biologischen Geschlechter zu achten.“ Nun kann kaum ein Verhältnis ausgewogener sein als das der biologischen Geschlechter, denn davon gibt es nur zwei, und das Verhältnis Eins zu Eins ist so ausgewogen, wie es nur sein kann. Gemeint haben sie natürlich das Verhältnis der Gruppengrößen der biologischen Geschlechter in der Therme, gesagt haben sie es nicht.

Doch dankenswerterweise kommen sie gleich anschließend zur Sache. „Denn ein eklatantes Missverhältnis“, so lesen wir, „ – etwa ein starker Überhang eines Geschlechtes – sowie die Anwesenheit von Gruppen – können das Sicherheitsempfinden und somit die Aufenthaltsqualität des in der Minderheit vertretenen Geschlechtes beeinträchtigen.“ Ja, wer kennt nicht die Verhältnisse, wenn sich schlagartig ein Bad mit zu vielen Frauen befüllt, die nichts anderer zu tun haben, als alle anderen, vor allem natürlich die Männer, zu belästigen und behelligen, da ist die Not stets groß! Aber hat denn keiner an die anderen Geschlechter gedacht? Wieso reden sie denn nur von biologischen Geschlechtern? Man kann und darf in diesem Land keinen Zwei-Zentner-Mann mit rauschendem Vollbart, der sich für eine elfengleiche Jaqueline hält und das in seinem Ausweis hat eintragen lassen, als Mann ansprechen, nur weil er so aussieht. Wie wollen sie in Werder, der Stadt der Obstbaumblüte, mit solchen Wesen umgehen? Sollten sich zum Zeitpunkt seines – oder gar ihres – Zugangswunsches zu viele Frauen im Bad befinden, dann darf man ihn aufgrund des „eklatanten Missverhältnisses“ nicht einlassen, kann das ihm gegenüber aber nicht so recht begründen, denn als Mann bezeichnen darf man ihn ja nicht. Hier herrscht noch Regelungsbedarf.

Von diesem Problem abgesehen, hat man sich in Werder detailreiche Gedanken gemacht. „Demnach darf zur Erhaltung einer angenehmen, familienfreundlichen Atmosphäre in der Havel-Therme ein biologisches Geschlecht das andere um maximal 20 Prozent überwiegen. Anderenfalls erfolgt ein temporärer Einlassstopp für das überwiegende biologische Geschlecht. Und zwar unabhängig von der Frage, ob die Kapazitätsgrenze der Havel-Therme bereits erreicht ist oder nicht. Vielfalt und Herkunft sind dabei ausdrücklich keine Faktoren.“ Das Wort „überwiegen“ erweckt in mir die Frage, ob man beim Bestimmen der nötigen Zahlenwerte nach Köpfen oder nach Gewicht vorgehen will, aber das ist vermutlich zu kleinlich gedacht. Werfen wir lieber einen Blick auf eventuelle Folgen.

Das Bad öffnet zum Frühschwimmen um 7 Uhr. Der Gedanke ist nicht abwegig, dass pünktlich zu dieser Zeit eine Rentnerin erscheint, um ihre morgendlichen Bahnen zu ziehen; es muss nicht einmal eine Rentnerin sein, ich nehme auch einen Schüler, eine Verwaltungsangestellte oder einen Taxifahrer. Das Problem ist: Vorher ist keiner im Bad. Betritt nun die Rentnerin das Bad, so wird das weibliche Geschlecht das männliche nicht nur um 20 Prozent überwiegen, sondern die Größenverhältnisse sind viel schlimmer: Im Bad ist ja nicht ein einziger Mann, und 20 Prozent von Null sind Null. Unsere ebenso fiktive wie schwimmwillige Rentnerin hat nicht den Hauch einer Chance, das Bad zu betreten, solange sich nicht ein Mann zu ihr gesellt, damit das Verhältnis der Geschlechter ausgewogen bleibt. Es darf aber auch nur einer sein. Man stelle sich nur die Gefahr für die Sicherheit vor, wenn zwei Personen männlichen Geschlechts Einlass begehren, beispielsweise ein Vater mit seinem viereinhalbjährigen Sohn, weil in diesem Falle zwar eine Frau im Bad ist, aber eben zwei Männer, und das sind sogar 100 Prozent mehr Männer als Frauen, nicht nur 20 Prozent. Natürlich kann dann der Vater gemeinsam mit der Rentnerin das Bad betreten und seinen Sohn an der Kasse abgeben, bis sich wieder eine Frau zum Badeingang begibt und die Verhältnisse ausgleicht. Sie muss dann allerdings damit leben, den Viereinhalbjährigen mit sich zu führen – nicht etwa, damit das Kind zu seinem Vater kommt, sondern weil sie sonst wieder für ein eklatantes Missverhältnis der Geschlechter sorgen würde, weil nur ein Mann zwei Frauen gegenüber stünde bzw. gegenüber schwämme.

Weitere Komplikationen sind denkbar. Auch wenn vielleicht gegen 7 Uhr 30 ausgeglichene Geschlechterverhältnisse vorherrschen mögen, kann man nicht ausschließen, dass um diese Zeit die Schwimmgruppe aus dem nächsten Altenheim ihren jeden Mittwoch stattfindenden Ausflug zum oben erwähnten Frühschwimmen unternehmen will. Gefrühstückt wird dort früh, das kann man bis halb acht schaffen. Und weil hierzulande die Lebenserwartung von Männern deutlich unter der von Frauen liegt, muss man damit rechnen, dass die Gruppe in weiten Teilen aus Frauen besteht. Wie groß ist die Gefahr, dass sich das Verhältnis der Geschlechter wieder zu Ungunsten des männlichen Geschlechts verschiebt! Somit darf in diesem Fall nur ein kleiner Teil der Truppe der vertrauten Mittwochsgewohnheit nachgehen; wir wollen ja „eine angenehme, familienfreundliche und vor allem sichere Atmosphäre“, da könnten die vierundachtzigjährige Rentnerin und ihre neunzigjährige Freundin aus dem Nebenzimmer eine nicht zu unterschätzende Gefahr darstellen.

Ich will mich weder der Alters- noch der Geschlechterdiskriminierung schuldig machen. Es müssen keine Renterinnen sein. Wer jemals in einem Café bei einem ruhigen Frühstück, untermalt mit Zeitungslektüre, saß und den friedlichen Morgen genoss, weiß um die Gefahren, die von einer Gruppe plauderwilliger Frauen ausgehen, die sich in eben dieses Café verirren und jede Möglichkeit der Lektüre durch ihre freundlichen und stets in dezenter Lautstärke geführten Gespräche unterbinden. Das ist altersunabhängig und kann auch zur Zeit des Frühschwimmens in der Havel-Therme vorkommen, denn plaudern kann man nicht nur im Café. Doch solchen Gefahren tritt man dort mutig entgegen, das Geschlechterverhältnis könnte zu ungünstig werden. Und auch der Männer- und Rentnerstammtisch, der sich nach einem sonntäglichen Frühschoppen, der sich bis in den Abend gezogen hat, in den Morgenstunden des Montags durch konzentriertes Schwimmen von den gestrigen alkoholischen Exzessen erholen will, kann auf verschlossene Türen stoßen, sofern die Stammtischherren geschlechtsbedingt das nötige Gleichgewicht verletzen.

Wir sehen: Die Leitung der Havel-Therme will die relevanten Sicherheitsrisiken mithilfe ihrer Einlassregel ausschließen. Aber wie sieht es mit der Klientel aus, um die es eigentlich geht? Das sind nicht die Rentnerin beim Frühschwimmen und der Vater mit seinem Sohn. Das sind nicht die Freundinnen, die heute mal zum Schwimmen gehen wollen, und auch nicht die Mitglieder des Stammtisches. Die üblichen Gefahren gehen eher von jüngeren Männern aus, die eine etwas exotischere Sozialisierung genossen haben und mit deutschen Gepflogenheiten nicht allzu gut vertraut oder vielleicht wenig an ihnen interessiert sind. Nicht von allen, es reichen schon ein paar. Und da sie hinreichend oft mit Bürgergeld versehen sind, können sie die Regeln leicht aushebeln. Nehmen wir für einen Moment an, es befinden sich 50 Frauen und 60 Männer im Bad, damit ist der erlaubte zwanzigprozentige Männerüberschuss bereits ausgeschöpft. Die acht guten Freunde, die sich auf einen ereignisreichen Tag im Bade freuen, dürfen dann nicht hinein. Aber wozu hat man Schwestern, Cousinen oder Ehefrauen? Schickt man erst einmal acht Vertreterinnen dieser Art vor, dann sind da 58 Frauen und daraufhin dürfen sogar 69 Männer das Bad bevölkern, ohne die Regel zu verletzen. Die Schwestern, Cousinen oder Ehefrauen müssen nicht einmal den tatsächlichen Badebereich betreten, sie müssen nur registriert sein, was vermutlich an der Kasse geschieht, dann eine Weile warten, bis die Herren der Schöpfung das Bad betreten haben, und können dann wieder gehen. Sonst könnten sie vielleicht ihre Brüder, Cousins oder Ehemänner im Bad stören. Ich gebe zu: Eintritt müssen sie bezahlen, jedoch wird sich voraussichtlich irgendeine Bürgergeld-Regel finden, die das problemlos in ihrem Sinne erledigt.

So geht Deutschland mit seinen Problemen um. „Tatsachen schafft man nicht dadurch aus der Welt, indem man sie ignoriert“, schrieb einst der Schriftsteller Aldous Huxley.

In Deutschland schon.

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Thomas Rießinger ist promovierter Mathematiker und war Professor für Mathematik und Informatik an der Fachhochschule Frankfurt am Main. Neben einigen Fachbüchern über Mathematik hat er auch Aufsätze zur Philosophie und Geschichte sowie ein Buch zur Unterhaltungsmathematik publiziert.

Bild: Jakob Berg/Shutterstock

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