Wie der Bundestag seine Doppelmoral selbst entlarvt Unglaublicher und peinlicher Fund im Sitzungsprotokoll

Meine Leser sind die beste Redaktion, die ich mir vorstellen kann. Weitaus besser als etwa die gebührenfinanzierten Apparate in den öffentlich-rechtlichen Sendern, die eher an eine Pensionskasse mit angeschlossenem Sendebetrieb erinnern. Die Schwarmintelligenz hat nun wieder einmal eine interessante Erkenntnis gebracht. Zum Thema Doppelmoral und doppelte Standards im Bundestag. 

Dass Beatrix von Storch (AfD) einen biologischen Mann – Markus/Tessa Ganserer – als Mann bezeichnete, verstieß laut Bundestags-Vizepräsidentin Pau (früher SED, heute „Linke“) gegen die „Würde des Hauses“. Von Storch bekam für ihre ebenso unschuldige wie korrekte Aussage zwei Ordnungsrufe und ein Ordnungsgeld von 1.000 Euro (siehe meinen Bericht hier).

Dass der LINKE-Abgeordnete Jan Korte die AfD im Bundestag als „Scheiß Nazis“ beschimpfte, verstieß dagegen offenbar nicht ganz so sehr gegen die Würde des Hauses. Zunächst einmal ging diese üble Beleidigung und unerträgliche Verharmlosung und Instrumentalisierung des Nationalsozialismus ungestraft durch. Ich danke dem Leser, der mir diesen Hinweis gab und auf das entsprechende Sitzungsprotokoll vom 19.1.2023 aufmerksam machte (zu finden hier).

Obwohl die Beschimpfung so gut vernehmlich war, dass sie im Protokoll vermerkt wurde, fand Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt von den Grünen („Wir bekommen Menschen geschenkt“), die die Sitzung leitete, diese Aussage eines Ordnungsrufs nicht für würdig.

Oder sie hört schlecht.

Offenbar musste es erst Proteste geben und Göring-Eckardts Chefin, Bundestagspräsidentin Bärbel Bas von der SPD, musste wohl eingreifen, bis es am nächsten Tag dann nachträglich doch noch einen Ordnungsruf gab (nachzulesen hier).

Anders als Beatrix von Storch kam der Linke allerdings ohne Ordnungsgeld davon. Dabei soll ein solches verhängt werden bei „einer nicht nur geringfügigen Verletzung der Ordnung oder der Würde des Bundestages“.

Genau das war bei Korte in meinen Augen durch die Beschimpfung der AfD als „Scheiß Nazis“ der Fall – ganz anders als bei von Storch.

Aber wenn eine Pöbelei von links kommt und gegen die AfD geht, ist sie offenbar vereinbar.

Es ist dieses Messen mit zweierlei Maß, mit der sich der Bundestag seine Würde quasi selbst nimmt.

Bei dieser Gelegenheit muss noch angemerkt werden, dass die Einführung des Ordnungsgelds mit der Mehrheit von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen im März 2021 ein Unding ist. Und sich offenbar gegen die AfD richtet – quasi als neues Gängelungs-Instrument gegen die Opposition, die nicht brav Männchen macht wie etwa die Union. Einer der heiligen Grundsätze der parlamentarischen Demokratie ist die Indemnität: Der zufolge ist die freie Rede der Abgeordneten heilig und sie dürfen deshalb für Aussagen im Parlament nicht bestraft oder anderweitig belangt werden – außer für verleumderische Beleidigungen. Weil die Missbrauchsgefahr zu groß wäre. Was das Beispiel von Storch eindringlich belegt.

Die Indemnität soll verhindern, dass die Abgeordneten durch Drohungen oder Repressalien eingeschüchtert oder beeinflusst werden. Genau das ist aber im Fall der Abgeordneten von Storch geschehen – und damit verletzt der Bundestag seine eigenen Grundprinzipien. Dass eine Ex-SED-Frau als amtierende Präsidentin das tat, ist schlimm genug. Dass später auch alle anderen Parteien – bis auf die AfD – inklusive CDU, CSU und FDP das absegneten, ist unerträglich. Und wirft die Frag auf, wer hier demokratiefeindlich ist.

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