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Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) macht Ernst. Während dringend benötigte Arzneimittel zu Mangelware wurden, die Kinderkliniken überfüllt sind und die Krankenhäuser unter ihrer Last stöhnen, befasst er sich mit dem Gendern des gesetzlich vorgeschriebenen Warnhinweises für Arzneimittel-Reklame. Bisher lautete der wie folgt: „Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.“
Künftig soll er dank einer Änderung des Heilmittelwerbegesetzes wie folgt lauten: „Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin oder Ihren Arzt oder fragen Sie in Ihrer Apotheke.“
Nein, das ist keine Satire. Damit befasst sich das Ministerium. Bei der Begründung der Änderung zeigt sich das Ministerium in dem entsprechenden Referentenentwurf wortkarg: „Durch die Änderung soll gleichstellungspolitischen Aspekten Rechnung getragen werden.“
Für die ach so wichtige Umstellung sieht der Entwurf eine Übergangszeit von fünf Monaten vor. Dem Heilmittelwerbegesetz zufolge muss der Hinweis bei jeder Art der Werbung „außerhalb der Fachkreise“ gut lesbar und von übrigen Werbeaussagen deutlich abgesetzt angegeben werden, wie die „FAZ“ schreibt: „In der Fernsehwerbung muss er vor neutralem Hintergrund gezeigt und gleichzeitig vorgelesen werden.“
„In der Begründung des Entwurfs, also gewissermaßen der Packungsbeilage der Reform, schlüsseln die Beamten denn auch auf, welche Folgen das beabsichtigte Gesetz unter anderem für Verwaltung und Wirtschaft haben dürfte“, schreibt das Blatt weiter. Pharmaunternehmen entsteht demnach durch die Änderung ein „einmaliger Umstellungsaufwand“, zu dem es aber „keine belastbaren Zahlen“ gebe. „Der mit der Regelung verbundene Umstellungsaufwand sollte jedoch gering ausfallen“, schreibt das Ministerium laut FAZ.
Bemerkenswert! Man weiß nicht genau, was der Spaß kostet. Macht sich nicht mal die Mühe, das zu schätzen. Aber schreibt einfach: Der Aufwand „sollte gering ausfallen“. Einziger Anhaltspunkt: Weil der neue Warnhinweis um ein Drittel länger ist als der alte, könnte Werbung im Radio und im Fernsehen teurer werden – weil mehr Zeit notwendig ist. Aber auch hier gibt sich das Ministerium unverbindlich: „Unter Umständen verlängert sich die Lesedauer nicht.“ Unter welchen, wird nicht verraten.
Besonders bizarr: „Eine gesellschaftliche Wirkung verspricht sich das Gesundheitsministerium von der eigenen Reform aber offenbar nicht“, wie die „FAZ“ trocken bilanziert. Unter dem Punkt „Weitere Gesetzesfolgen“ schlüsselt das Gesundheitsministerium demzufolge die nicht in Geld oder Arbeitsstunden bezifferbaren Effekte der geplanten Reform auf. Und da steht lediglich: „Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung sind nicht zu erwarten, weil mit dem Gesetz keine Regelungen getroffen werden, die sich spezifisch auf die Lebenssituation von Frauen und Männern auswirken.“
Mit anderen Worten: Das Ministerium schätzt die eigene Reform als wirkungslos ein.
Und alle machen mit.
Das kann man sich nicht ausdenken!
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