Wegen „falschen“ Liedes: Polizei löst Geburtstagsparty auf Eindringen in privatesten Bereich – wegen angeblicher "rassistischer Parolen" wie in Sylt

Bei der Sommerpressekonferenz 2018 sagte Angela Merkel: „Für die Bundesregierung kann ich sagen, dass wir Recht und Gesetz einhalten wollen werden und da, wo immer es notwendig ist, auch tun.“ 

Das ist ein Schlüsselsatz zum Verständnis dessen, was heute in der Bundesrepublik geschieht. Merkel hat damit ganz offen zugegeben, dass sie den Rechts-Nihilismus der DDR-Oberen in die Bundesrepublik importiert hat.

Und leider durchdringt der heute unsere Behörden völlig.

Das jüngste Beispiel: Weil eine Anwohnerin einer Kleingartenanlage in Mönchengladbach bei der Geburtstagsparty eines 18-Jährigen „rassistische Gesänge und Parolen“ zu dem Lied „L’amour toujours“ gehört haben will, rief sie die Polizei. Die rückte prompt an, löste die Party auf und schaltete den Staatsschutz ein.

Das ist nach aktueller höchstrichterlicher Rechtsprechung illegal. Allein die Parole „Ausländer raus“, um die es hier geht, und die keinesfalls rassistisch, sondern fremdenfeindlich ist, stellt nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs von 1984 keine Straftat dar. Auch das Bundesverfassungsgericht entschied im März 2010 in gleichem Duktus. Erst kürzlich bestätigte die Staatsanwaltschaft Augsburg diese Rechtsauffassung.

Bereits im Mai hatte ich von einem Polizeieinsatz gegen einen Autofahrer und seinen Beifahrer in Magdeburg berichtet. Auch diese wurden Opfer eines Denunzianten, der sie beim Singen von „Ausländer raus“ zu den Tönen von „L’amour toujours“ ertappt haben will. Im eigenen Auto. Die beiden Männer wurden von der Polizei angehalten, durchsucht und ihnen wurden die Handys abgenommen (siehe meinen Text Verbotene Lieder – selbst im eigenen Auto – „L’Amour toujours“ auf Oktoberfest und Fanfest tabu).

Ich habe die Staatsanwaltschaft und die Polizei in Magdeburg angefragt, warum sie solche Maßnahmen durchführt, wenn eine Strafbarkeit laut Rechtsprechung nicht gegeben ist. Die Staatsanwaltschaft hat bis heute nicht geantwortet und bricht damit das Pressegesetz von Sachsen-Anhalt. Die Polizei schwieg sich zuerst auch aus. Erst nachdem ich über dieses Schweigen berichtet hatte, bekam ich eine Antwort. Die aber eigentlich eine Antwort-Verweigerung war. Denn die Behörde, die eigentlich dem Rechtsschutz dienen sollte, ging auf meine Frage gar nicht ein (siehe hier).

Angela Merkels Rechts-Nihilismus ist von ganz oben, aus dem Kanzleramt, ganz unten angekommen – in den Polizeiinspektionen im Lande. „Dass wir Recht und Gesetz einhalten wollen werden und da, wo immer es notwendig ist, auch tun“, sagte sie damals. So sehen das jetzt ganz offensichtlich auch einfache Polizisten und Staatsanwälte.

Nicht selbst gehört

Zu dem Einsatz auf der Gartenparty in Mönchengladbach teilte die Polizei mit, dass eine Anwohnerin um etwa 23.30 Uhr anrief und meldete, sie habe aus einem Zelt, das in der Kleingartenanlage stand, die vermeintlichen rassistischen Klänge gehört. Diese Denunziation allein war nicht nur Grund genug, dass die Beamten die Feier auflösten. Sie nahmen sogar die Personalien aller Partygäste auf. Und lassen jetzt den Staatsschutz ermitteln. Und das, obwohl die Polizei selbst auf Anfrage der „Rheinischen Post“ zugeben musste, dass die Beamten das Lied selbst gar nicht gehört hatten.

Faktisch kann jetzt jedermann, der im Clinch mit seinen Nachbarn liegt oder dem diese zu laut sind, einfach bei der Polizei anrufen und behaupten, er habe „rassistische Parolen“ gehört. Das rot-grüne Deutschland ist ein Paradies für Denunzianten.

Es ging noch weiter. Die Party-Teilnehmer wurden vernommen wir Kriminelle. Dabei sollen sie laut Polizei „widersprüchliche Angaben“ gemacht haben. Deswegen sei man nun auf „weitere Zeugen angewiesen“. Drei Partygäste beteuerten gegenüber der Zeitung, es seien „keine rassistischen Parolen“ gesungen worden. Die Polizei wiederum behauptet, es seien Texte erklungen, die in „rechtsextremen Kreisen“ verbreitet sein (offenbar „Ausländer raus“) und außerdem bestehe der Verdacht auf Volksverhetzung wegen Parolen auf der Party (möglicherweise „Deutschland den Deutschen“).

Wir haben es hier in meinen Augen mit Zuständen zu tun, wie man sie nur aus Diktaturen kennt. Dass Polizei und Staatsanwaltschaft ganz offen auf die Rechtsprechung pfeifen und stattdessen nach Gesinnung und rot-grünem Zeitgeist entscheiden, ist eine Verhöhnung selbst minimaler rechtsstaatlicher Grundsätze. Hier wird ein Klima der Angst geschaffen, in dem die Menschen selbst im privaten Bereich wie bei einer Geburtstagsparty ständig Furcht haben müssen, wegen falscher Äußerungen oder Lieder kriminalisiert zu werden.

Dass dies in diesem Fall ausgerechnet in Nordrhein-Westfalen geschieht, wo die Justiz so überfordert ist, dass selbst Kinderschänder und Vergewaltiger auf freien Fuss kommen, aber offenbar Kapazitäten für falsche Lieder da sind, wäre zum Lachen, wenn es nicht zum Weinen wäre (siehe hier und hier).

Die Bundesrepublik ist von einem Rechtsstaat zu einem Linksstaat geworden, einem Gesinnungsstaat. Ausgelöst hat diesen Prozess eine Kanzlerin, die viel tiefer in das kommunistische System verstrickt war, als allgemein angenommen. Fortgesetzt wird das Prinzip „Gesinnung vor Recht“ von einem Kanzler, der gute Chancen hätte, wegen seiner diversen Skandale statt im Kanzleramt im Gefängnis zu sitzen, wenn die Justiz unabhängig, nicht weisungsgebunden und nicht zu großen Teilen gleichgetaktet wäre.

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