Justiz-Irrsinn: Mörder und Kinderschänder kommt auf freien Fuß Weil sich Verfahren zu lange hinzog

Hier mein Video-Kommentar zu diesem Text

Es ist unfassbar! Unsere Justiz ermittelt gegen Regierungskritiker und Journalisten wie mich, der Corona-Maßnahmen-Kritiker Michael Ballweg sitzt in Deutschland in Haft, der kritische Journalist Oliver Janich auf Betreiben der deutschen Behörden in einem Gefängnis auf den Philippinen. Und dann liest man diese Nachricht: „WEIL ER ZU LANGE IN U-HAFT SASS Unfassbar! Zoes (17) Mörder (19) auf freiem Fuß“.

Was die „Bild“ da schreibt, macht mich fassungslos. Und glauben Sie mir: Bei dem ganzen Irrsinn, durch den man sich als Journalist im „besten Deutschland aller Zeiten“ kämpfen muss, ist die Abstumpfung enorm. Und es braucht einiges, um einen aus der Fassung zu kriegen.

Aber wie soll man – zumal als Vater zweier Töchter – damit umgehen, wenn man Sätze wie diese liest: „Es ist eine unfassbare Justiz-Panne, die einen Killer jetzt vor dem Knast bewahrt. Die Eltern von Zoe Z. verloren ihre gerade 17 Jahre alte Tochter 2020 durch einen grausigen Mord – und jetzt kam ihr Killer Lukas V. (19) wieder auf freien Fuß! Das Oberlandesgericht Zweibrücken hob den Haftbefehl auf Haftbeschwerde des Angeklagten auf. Begründung: Der 19-Jährige habe durch Verfahrensverzögerungen zu lange in U-Haft gesessen.“

Klar, wir machen alle Fehler. Ich leider viel zu viele.

Aber müssen wir nicht auch alle Prioritäten setzen? Wie kann es sein, dass die Justiz enorme Ressourcen für Regierungskritiker aufwendet. Ich könnte jetzt hier eine lange Liste von Artikeln auf meiner Seite verlinken, die sich mit solchen Einsätzen befasst. Mit Hausdurchsuchungen bei Corona-Maßnahmen-Kritikern wie Paul Brandenburg, Impf-Skeptikern wie Stefan Hockertz oder aufmüpfigen Richtern wie jenem aus Weimar, der die Maskenpflicht an Schulen für rechtswidrig erklärte – und sofort Razzien am Bein hatte, ebenso wie die Gutachter, auf die er sein Urteil stützte. Mit der Haftstrafe für eine Ärztin wegen Maskenattesten. Mit mehr als 80 Hausdurchsuchungen in einem anderen Fall, in dem es um Atteste ging.

Unzählige Leser schreiben mir von Verfahren gegen sie, weil sie auf die Straße gingen – und ihr heiligstes demokratisches Recht in Anspruch nahmen. Arne Schmitt, der „Pianist“, und Björn Banane, zwei besonders aktive Corona-Maßnahmen-Aktivisten, wurden mit Strafprozessen überzogen, die meine ohnehin immer stärker wachsenden Zweifel am Rechtsstaat noch massiv beförderten (allerdings trafen sie vereinzelt auch auf vorbildliche Richter, die zeigten, dass der Rechtsstaat noch zuckt).

Aber Schluss, sonst komme ich hier in ein endloses Aufzählen. Weiter zu dem mutmaßlichen Mörder aus dem Saarland: „In seinem Fall heißt das: Im Zeitraum von 22 Monaten, die der Angeklagte in U-Haft saß, ist nur an 57 Tagen verhandelt worden. An 20 Verhandlungstagen auch noch weniger als zwei Stunden. Die Folge: „eine unzulässige Verzögerung von 26 Wochen“, so schreibt „Bild“.

Diese Verzögerung ist demnach so extrem, dass dem Gericht nichts anderes übrig blieb, als der Haftbeschwerde des jungen Mannes nachzukommen. Jeder Straftäter habe laut OLG Zweibrücken Anrecht auf eine „beschleunigte Aburteilung“. Die Verzögerung sei „unverhältnismäßig“.

Der damals 17 Jahre alte Lukas V. hatte sich am 12. März 2020 mit Zoe aus Frankenthal (Rheinland-Pfalz) verabredet – einer Internet-Bekanntschaft. Beim ersten Date fiel er an einem Ufer über die 17-Jährige her, würgte und vergewaltigte sie, so „Bild“. „Ein Spaziergänger entdeckte kurz darauf ihren leblosen Körper. Zoe wurde wiederbelebt, kam mit schwersten Hirnverletzungen in die Klinik, starb aber am nächsten Tag.“Hahne

In einem Mordprozess vor dem Frankenthaler Landgericht wurde Lukas V. am 3. August 2022 wegen Mordes zu zehn Jahren Haft verurteilt. Hinzu kam laut „Bild“ eine Verurteilung wegen Kindesmissbrauchs: Er hatte mehrfach Geschlechtsverkehr mit Kindern unter 14.

Wie es dennoch zur Freilassung kam? Weil das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, nachdem die Staatsanwaltschaft Revision einlegte und zusätzlich eine „vorbehaltene Sicherungsverwahrung“ forderte. Also die Möglichkeit, Lukas V. länger wegzusperren, weil eine Wiederholungsgefahr besteht und er weiter eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt. Ausgerechnet diese Forderung führte nun faktisch dazu, dass er auf freien Fuß kam.

Es fehlen einem dazu einfach die Worte. Umso mehr, wenn man etwa „Mörder auf freiem Fuß“ in die Internet-Suche eingibt und dann erfährt, dass es sich nicht um einen Einzelfall handelt. Nur zwei Beispiele: 2020 wurde ein Mann wegen Mord und sexuellen Missbrauchs einer 16-Jährigen im Jahr 1993 zu lebenslanger Haft verurteilt. „Doch anstatt den Mörder ins Gefängnis zu schicken, ließ die Justiz ihn nach Hause“, wie ntv schreibt: „Als er vor dem Haftantritt seine Fußfessel ablegt und einfach abhaut, sind die Behörden überrascht“. 2021 schreiben die Westfälischen Nachrichten: „Das Oberlandesgericht hat unanfechtbar entschieden: Ein nicht rechtskräftig verurteilter Mörder aus Münster bleibt auf freiem Fuß. Vor 27 Jahren hat er eine Schülerin ermordet. “

Aber wenigstens verstehe ich jetzt, warum Empörung über solche Zustände als „Populismus“ diffamiert wird. Weil es wohl keine anderen Argumente gibt dagegen, dass man solche himmelschreienden Missstände als das bezeichnet, was sie sind: unerträglich und ein völliges Versagen. Es ist geradezu pervers, dass diejenigen, die diese Zustände zu verantworten haben und derart unseren (Rechts-)Staat delegitimieren, denen, die genau das beim Namen benennen, „Delegitimierung des Staates“ vorwerfen.

Wo soll das alles noch enden?

Hier mein Video-Kommentar zu diesem Text

Diejenigen, die selbst wenig haben, bitte ich ausdrücklich darum, das Wenige zu behalten. Umso mehr freut mich Unterstützung von allen, denen sie nicht weh tut!

Bild: Shutterstock

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