Journalismus auf thüringisch: Der DJV als gewalttätiger Helfer der Polizei Freispruch für DJV-Chef, der in Weimar Demonstranten niederstreckte

Von Alexander Wallasch

Ein Mann versucht bei einer Demonstration von Corona-Maßnahmen-Kritikern eine Polizeisperre zu durchbrechen bzw. der möglichen Bildung eines sogenannten Kessels durch die Polizei zu entgehen. Der Mann ist kräftig gebaut und setzt seinen Körper dabei ein, durch die aufgestellten Reihen der Beamten zu kommen.

Diese Szene passierte in Weimar am 1. Mai dieses Jahres auf einer Demonstration auf der Ernst-Thälmann-Straße, Ecke Meyerstraße. Die betroffenen Polizisten der beschriebenen Szene kamen aus Bayern, um ihre Thüringer Polizeikräfte vor Ort zu entlasten. Aber das soll nicht die einzige Unterstützung der Thüringer Kollegen gewesen sein.

Besagter Demonstrant wurde relativ früh schon mit einer massiven Ladung Pfefferspray ins Gesicht bedacht und lief dann mit mindestens eingeschränktem Sichtfeld „schwimmend“ weiter. Dabei rannte er robust und mit den Armen hilflos rudernd einen vor ihm stehenden Fotografen um.

Einige Meter weiter kam Sebastian Scholz ins Spiel. Der ist Geschäftsführer des Landesverbands Thüringen des Deutschen Journalistenverbands (DJV). Und Scholz betätigte sich auf – nennen wir es zunächst beschwichtigend so – unkonventionelle Weise als so etwas wie eine Polizeihilfskraft:

Von der Seite auf besagten Demonstranten zukommend, brachte er diesen gewaltsam und mit ausgestrecktem Bein – bzw. je nach Blickwinkel auch mittels Bodycheck – zu Fall. Und das, obwohl ausreichend Polizei am Platz war und die Aussicht, dass die Beamten den Demonstranten auf den nächsten Metern würden festhalten können, wahrscheinlich war.

Was passierte anschließend? Die Polizei half dem am Boden liegenden Mann auf, wohl bemerkend, dass der immer noch stark eingeschränkt war vom zuvor verabreichten Pfefferspray – ansonsten passiert nichts weiter. Es wurden keine Personalien aufgenommen, der Mann wurde nicht festgehalten, er wurde von den bayrischen Beamten einfach dorthin zurückgeschickt, wo er herkam. Spätere Versuche, diese Person zu ermitteln, blieben erfolglos.

Die Szene des brutal ausschauenden Eingreifens von Sebastian Scholz allerdings wurde von einer Reihe von Live-Streamern aufgezeichnet und verbreitet, es kam zur Anzeige gegen den DJV-Geschäftsführer.

Reitschuster.de sprach mit der Staatsanwaltschaft in Erfurt über den Ausgang dieses Verfahrens.

Das Verfahren wurde jetzt nach § 170 Absatz 2 StPO eingestellt, teilte uns die Staatsanwaltschaft mit. Das Ermittlungsverfahren wegen versuchter Körperverletzung sei eingestellt worden, weil im Ergebnis eine Verurteilung unwahrscheinlich wäre. Nur „versuchte“ Körperverletzung auch deshalb, weil der Betroffene nicht nach möglichen Verletzungen befragt wurde bzw. werden konnte?

Dem übergriffigen Sebastian Scholz soll laut Staatsanwaltschaft „ein Rechtfertigungsgrund zur Seite gestanden haben nach § 127 StPO“.

Das ist interessant, denn es bedeutet im Klartext, dass laut Staatsanwaltschaft der gewalttätige Übergriff gegen den Demonstranten durch den Geschäftsführer des DJV hier als Jedermannsrecht der Festnahme ausgelegt wird.

Absatz 1: „(J)edermann (ist) befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen.“ Festgenommen werden darf, wer der Flucht verdächtig und dessen Identität nicht sofort festgestellt werden kann.

Der DJV-Chef von Thüringen betonte später, er sei auf dieser Demonstration privat unterwegs gewesen. Allerdings agiert er bei seinem Angriff/Eingreifen gegen den Demonstranten innerhalb eines imaginären Raumes, in welchem sich in besagtem Moment fast nur Presseleute bzw. die Polizei aufhalten. Dass ist ja auch der Grund, warum der Polizei sehr daran gelegen war, diesen Raum von Demonstranten frei zu halten.

War Sebastian Scholz hier als DJV-Vertreter bekannt? In den sozialen Medien bedanken sich Journalisten bei Sebastian Scholz dafür, dass er auf Demonstrationen als Vertreter des DJV zur Verfügung steht.

War Scholz in Weimar nicht in so einer Betreuungsfunktion unterwegs? Wie hat er sich unbehelligt Zugang verschafft zu dem Bereich, den die Polizei von Demonstranten freihalten wollte? Wenn sich Scholz mit einem DJV-Ausweis legitimiert hätte, wäre er hier jedenfalls nicht mehr als Privatperson unterwegs gewesen.

Ein Einsatz von Gewalt – selbst ein Eingreifen nach § 127 StPO– wäre für einen Journalisten ein besonders gewichtiger Bruch des Neutralitätsgrundsatzes der vierten Gewalt – agiert Scholz hier als ein bei der Polizei embedded Journalist? Auch die Polizei bestreitet das über ihren Thüringer Pressesprecher.

Die Staatsanwaltschaft Erfurt begründet übrigens auch, warum es nicht zur Feststellung der Personalien des Demonstranten kam: Aufgrund der dynamischen Lage für die Polizei. Die war allerdings im Vergleich beispielsweise zur verbotenen Demonstration am 1. August in Berlin in Weimar deutlich entspannter, wo in Berlin dennoch bis zu 1.000 Leute polizeilich behandelt bzw. vorübergehend festgenommen wurden.

Sebastian Scholz wurde per Twitter vom Ministerpräsidenten von Thüringen, vom linken Bodo Ramelow, in Schutz genommen. Später kam es sogar zu einer – sagen wir es mal so  – anerkennenden Gesprächsrunde zwischen Scholz und Ramelow, Corona-bedingt als Zoom-Konferenz. Trotz späterer Nachfrage beim Pressesprecher des Ministerpräsidenten wurden Einzelheiten des Gesprächs nicht mitgeteilt.

Sebastian Scholz hatte kurze Zeit später nach seinem Übergriff am Rande der Kreuzung Herbststraße/Asbachstraße in Weimar einem Streamer gegenüber noch mitgeteilt, er sei nicht schnell genug weggekommen. Also so, als sei er nur versehentlich in den Mann hineingelaufen. Die zur Verfügung stehenden Aufnahmen zeigen allerdings eindeutig, dass Scholz sich gezielt über eine Strecke von vielen Metern auf den dann von ihm zu Fall gebrachten Demonstranten zubewegt.

Er ist also nicht nicht weggekommen, er hat den Kontakt gesucht. Seine erste Aussage dazu also eine Art Schutzbehauptung oder schlechtes Gewissen?

Die Staatsanwaltschaft selbst machte aber für die Einstellung des Verfahrens § 127 StPO geltend – also ein absichtsvolles Eingreifen. Dieser Widerspruch interessiert Erfurt aber offensichtlich nicht.

Der DJV Thüringen nahm sich zehn Tage Zeit, um überhaupt eine Stellungnahme zum Übergriff seines Geschäftsführers zu veröffentlichen, um dann zu verlautbaren, was Scholz da gemacht hätte, wäre „zivilcouragiert“ gewesen. Auch hier bleibt entscheidend, als was Scholz tatsächlich unterwegs war: Als Verbandsfunktionär, als Journalist oder als private Zivilperson?

Irritierend auch eine Szene aus Weimar mit Sebastian Scholz, die im Anschluss an seinen Übergriff gefilmt wurde, wo Scholz den Eindruck erweckt, er würde Polizeipressearbeit erledigen, als er für und in Gegenwart einer Polizeisprecherin Fragen von anderen Journalisten beantwortet. Auch soll es eine geplante Zusammenarbeit des Verbandes mit der Polizei geben, die vom thüringischen Polizeisprecher allerdings verneint wird.

Die Staatsanwaltschaft sagt, § 127 StPO wäre auch deshalb zutreffend, weil es zuvor die Handlungen der Person gab. Hier ist demnach das Umrennen des Fotografen gemeint und der versuchte Durchbruch durch die Polizeireihen. Aber von Flucht oder ähnlichem kann laut Aufnahmen gar nicht die Rede sein, es waren ausreichend Beamte vor Ort, es hätte des Eingreifens des Verbandsfunktionärs Scholz nicht bedurft und die Personalien wurden anschließend auch nicht einmal aufgenommen.

Heißt das jetzt eigentlich, dass ein gewaltsames Eingreifen nach § 127 StPO in der Anwendung im Ermessen von Privatpersonen bzw. Journalisten liegt, ohne jede polizeiliche Ausbildung? Es ist nichts davon bekannt, dass etwa die bayrischen Beamten beim Einsatz in Weimar gerufen hätten: „Haltet den Demonstranten!“ Aber selbst dann wäre es erstaunlich gewesen, dass sich ausgerechnet ein Journalist davon angesprochen fühlt – oder ein DJV-Funktionär, der privat unterwegs gewesen sein will.

Die Staatsanwaltschaft Erfurt (Dezernentin) geht davon aus, dass die unbekannte Person kurz vor dem Eingreifen des Beschuldigten Sebastian Scholz‘ zwei Straftaten begangen hätte, nämlich Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte nach § 113 StGB und eine Körperverletzung zum Nachteil eines Zeugen. Demgegenüber steht, dass die Beamten, die mutmaßlich mehr gesehen haben dürften als der von der Seite kommende Scholz, es nicht einmal für verhältnismäßig hielten, die Personalien der Person aufzunehmen.

Die Frage, was Scholz überhaupt in einem Bereich zu tun hatte, der zu dem Zeitpunkt nur der Polizei und Journalisten zugänglich war, weil auf der von der Absperrung/Polizeikette abgewandten Seite liegend, kann Erfurt nicht beantworten.

Informationen zum Fall könnten, so die Staatsanwaltschaft Erfurt weiter, nur deshalb weitergegeben werden, weil Sebastian Scholz in der Funktion als DJV-Geschäftsführer bekannt sei (er selbst will allerdings in der Funktion am 1. Mai in Weimar überhaupt nicht unterwegs gewesen sein).

Es gab ein von der Staatsanwaltschaft Erfurt eingeleitetes Ermittlungsverfahren gegen Scholz, das jetzt eingestellt wurde. Dieses Verfahren war nicht öffentlich. Es kam zu keiner Anklageerhebung gegen Scholz. Wer die Anzeige erstattet hatte oder ob sie von Amts wegen erstattet wurde, geht aus der Entscheidung selbst nicht hervor. Die Staatsanwaltschaft geht weiter davon aus, dass die Einstellung des Verfahrens jetzt abschließend sei.

Aber was ist die Erkenntnis aus diesem Vorgang? Sebastian Scholz als Geschäftsführer des DJV wird zum Helfer der Polizei, indem er einen Demonstranten gewaltsam zu Fall bringt. Die Polizei will sich aber gar nicht helfen lassen, nimmt nicht einmal die Personalien desjenigen Mannes auf, den Scholz niedergestreckt hat. Nachdem zehn Tage nach dem Übergriff die Medien davon berichten, bekommt Scholz postwendend eine Solidaritätsadresse von allerhöchster thüringischer Stelle. Bodo Ramelow twittert:

„Ich solidarisiere mich mit dem Geschäftsführer des Thüringer DJV. Sebastian Scholz hat Zivilcourage geübt und einer Person gezeigt das Thüringen kein Rechtsfreier Raum ist. Danke dafür! Die unwürdige Haltung der Querdenker macht sich deutlich durch den Hass gegen Herrn Scholz.“

Scholz hat es nach Deutung des Ministerpräsidenten einer Person mal so richtig gezeigt. Die öffentlich-rechtlichen Medien schieben ihrerseits noch eine Solidaritätsadresse nach mit einem Scholz-freundlichen Beitrag in der Sendung Frontal 21.

Das muss man sich vorstellen: Der Übergriff von Scholz gegen einen Demonstranten, der gegen die Corona-Maßnahmen der Bundesregierung und der Länder protestiert, wird vom linken Landesvater als „Zivilcourage“ missgedeutet und Sebastian Scholz bleibt weiter Geschäftsführer des DJV. Am 7. August twittert er: „120 Hohlbirnen, 1.200 Antifaschisten.#Weimar bleibt stabil! Danke!“

Wie „stabil“ Weimar ist, dazu hat Scholz selbst beigetragen mit seinem gewaltsamen Übergriff gegen einen Demonstranten. Die Polizei hat das nicht interessiert, die Staatsanwaltschaft lässt viele Fragen offen, es sei zwar gewaltsam gewesen, aber abgedeckt durch § 127 StPO.

Das ist ein Offenbarungseid für den linkspopulistischen Journalistenverband Thüringen und für die Medien sowieso. Denn wer so einen Übergriff eines Kollegen stillschweigend duldet oder sogar gutheißt, der schädigt den angeschlagenen Ruf des Journalismus in Deutschland weiter: Vom Lügenpressevorwurf jetzt also hin zum Prügelpressevorwurf?

Diejenigen, die selbst wenig haben, bitte ich ausdrücklich darum, das Wenige zu behalten. Umso mehr freut mich Unterstützung von allen, denen sie nicht weh tut!
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Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben immer die Meinung des Autors wieder, nicht meine. Ich schätze meine Leser als erwachsene Menschen und will ihnen unterschiedliche Blickwinkel bieten, damit sie sich selbst eine Meinung bilden können.

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Alexander Wallasch ist gebürtiger Braunschweiger und betreibt den Blog alexander-wallasch.de. Er schrieb schon früh und regelmäßig Kolumnen für Szene-Magazine. Wallasch war 14 Jahre als Texter für eine Agentur für Automotive tätig – zuletzt u. a. als Cheftexter für ein Volkswagen-Magazin. Über „Deutscher Sohn“, den Afghanistan-Heimkehrerroman von Alexander Wallasch (mit Ingo Niermann) schrieb die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung: „Das Ergebnis ist eine streng gefügte Prosa, die das kosmopolitische Erbe der Klassik neu durchdenkt. Ein glasklarer Antihysterisierungsroman, unterwegs im deutschen Verdrängten.“ Seit August ist Wallasch Mitglied im „Team Reitschuster“.

Bild: screenschot Youtube/twitter
Text: wal
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