Von Dr. med. Gunter Frank
Sie haben es wieder getan. Correctiv lässt diesen Corona-Beitrag von mir bei Facebook sperren. An sich kein erwähnenswerter Vorgang mehr. Eher Zensur as usual. Das Kuriose diesmal ist jedoch, dass Correctiv mir in dem entscheidenden Punkt recht gibt und mir dazu sogar die offiziellen Zeugen liefert.
In meinem Beitrag äußere ich die naheliegende Vermutung, dass die aktuellen Covid-Versorgungszuschläge zur Manipulation der Covid-Statistiken einladen. Das Problem dabei ist nicht so sehr, dass die Krankenhäuser hierbei Möglichkeiten erhalten, sich legal, jedoch sicher in vielen Fällen unverhältnismäßig, zu bereichern. Viel problematischer ist, dass die Statistiken krankenhauspflichtiger Covid-Fälle dadurch in einem unbekannten, aber ganz sicher relevanten Maße irreführend dramatisiert werden.
Selbstverständlich kann die Krankheit namens COVID-19 eine sehr schwere Erkrankung sein, und die meisten der im Krankenhaus liegenden Patienten mit Lungenentzündung liegen dort, weil es ihnen schlecht geht, teilweise sehr schlecht – aber: Jedes Jahr geht es Menschen besonders im Winter aufgrund einer viralen Atemwegs-Infektion so schlecht, dass sie ins Krankenhaus verlegt werden müssen. Die Frage ist, ob dies im Falle der aktuellen Corona-Infektion häufiger vorkommt. 2020 kann man dies anhand der Abrechnungsziffern verneinen. Wie wird es in 2021, dem Jahr der angeblich zu 95 Prozent wirksamen Covid-Impfstoffe, sein? … Wir werden sehen.
Insgesamt haben die Todes- wie die Belegungszahlen 2020 die Feststellung einer epidemischen Lage nationaler Tragweite zu keinem Zeitpunkt gerechtfertigt. Dies ist dem Bundesverfassungsgericht jedoch schlicht egal. Es pfeift auf das Verhältnismäßigkeitsprinzip bei der Einschränkung von Grundrechten – wie anders kann man es denn ausdrücken. Insofern ist es derzeit gesundheitspolitisch gar nicht von Belang, ob mehr oder weniger Covid-Patienten krankenhauspflichtig wurden – sie machen eh, was sie wollen, und das immer noch mit einer Schippe drauf. Selbst bei leeren Betten wird die Impfpflicht für Kinder eingeführt werden. Je mehr Dementi, desto sicherer. Die Glaubwürdigkeit selbst von Wolfgang Kubicki hat inzwischen den absoluten Tiefpunkt erreicht.
Vielleicht ist deshalb die nun folgende Dokumentation der selbstentlarvenden Aussagen des Correctiv-„Faktenchecks“, in dem eine Sprecherin der DIVI, das Bundesgesundheitsministerium und der Sprecher der Deutschen Krankenhausgesellschaft zitiert werden, nur für die Nachwelt interessant. Aber vielleicht ist sie auch ein weiterer kleiner Tropfen von den vielen, die irgendwann das Fass der Täuschung, der Inkompetenz und der Feigheit zum Überlaufen bringen werden.
Hier nun die entscheidenden Zitate des Correctiv-„Faktenchecks“ aneinandergereiht. Die wichtigsten Passagen sind kursiv herausgehoben:
„Das Ergebnis unserer Recherche: Krankenhäuser müssen positiv getestete Personen gar nicht heimlich zu Covid-19-Kranken machen. Es ist regulär vorgesehen, dass sie für jeden positiv getesteten Patienten zusätzliches Geld erhalten, weil diese ihnen mehr Aufwand verursachen – egal weswegen sie hauptsächlich behandelt werden. Das bestätigte uns das Bundesgesundheitsministerium.“
„Auf unsere Anfrage schrieb uns Jörn Wegner, Sprecher der Deutschen Krankenhausgesellschaft, per E-Mail: „Es handelt sich dabei nicht um Falschabrechnung. Die Regelungen sind gesetzlich so vorgegeben.“
„Am 24. November 2021 wurde das Infektionsschutzgesetz geändert und in Paragraph 21a ein Versorgungsaufschlag für Krankenhäuser eingeführt. Dieser Zuschlag wird zwischen dem 1. November 2021 und dem 19. März 2022 gezahlt, für Patientinnen und Patienten, die mit dem Coronavirus infiziert sind – es sei denn, diese werden bereits am selben oder am nächsten Tag wieder entlassen oder verlegt. Sie müssen also mindestens zwei Tage im selben Krankenhaus bleiben.“
„Auf Anfrage schrieb uns ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) per E-Mail, man gehe davon aus, dass die Belastung der Krankenhäuser durch Covid-19 bis März 2022 besonders hoch sein werde. Der Versorgungsaufschlag solle Krankenhäuser unterstützen, deren interne Behandlungsabläufe belastet seien. ‚Diese Belastung besteht unabhängig davon, ob Patientinnen und Patienten wegen einer SARS-CoV-2-Infektion stationär behandelt werden, oder ob die Infektion anlässlich einer Behandlung wegen einer anderen Erkrankung festgestellt wird.’“
„Divi-Sprecherin: Schwer kranken Menschen auf Intensivstationen mache das Coronavirus immer zu schaffen“
„Im Artikel von Achgut wird behauptet, dass sich die ‚Quote der Belegungsstatistik‘ erhöhe, weil Krankenhäuser fälschlich alle positiv getesteten Patienten zu stationären Corona-Fällen „umdeuten“. Das würde bedeuten, dass die Krankenhäuser also auch Patienten als „hospitalisiert“ melden, die wegen einer anderen Beschwerde aufgenommen wurden. Das ist möglich. Einen finanziellen Anreiz dafür gibt es für die Krankenhäuser aber nicht, da sie die zusätzlichen Gelder, wie oben erläutert, auch ohne solche falschen Angaben bekommen würden.“
Irgendwie stolpern die „Faktenchecker“ beim letzten Satz über sich selbst. Vielleicht wollen sie damit sagen, dass eine legale Täuschung keine Täuschung ist. Man muss ihn aber auch nicht verstehen, denn dank Correctiv haben wir es jetzt amtlich, was immer vermutet wurde. Die aktuelle Covid-Hospitalisierungsstatistik unterscheidet nicht zwischen Patienten, die aufgrund einer schweren Atemwegserkrankung verursacht durch das Coronavirus ins Krankenhaus verlegt wurden und Patienten mit Herzinfarkt, Schlaganfall oder Knochenbrüchen, die niemals aufgrund ihrer milden Covid-Symptome ins Krankenhaus eingeliefert worden wären. In einer Situation, in der die Politik sich ermächtigt, das Maß an Grundrechten von der Krankenhausbelegung abhängig zu machen, ist dies absolut indiskutabel. Gelinde gesagt.
Doch ganz abgesehen davon, erleben wir derzeit eine Krankenhauskrise, die durch den jahrelang sträflich vernachlässigten Pflegekraftmangel verursacht wird, der durch die Impfpflicht weiter verschärft wird. Die zugespitzte Lage hat nichts mit der aktuellen, winterlichen Virusepidemie zu tun, die gibt es mehr oder weniger jedes Jahr. Sie hat sehr viel mit grundlegendem Politikversagen zu tun, für das nun eine gesamte Bevölkerung, von den Kindern, den Kranken, den Berufstätigen bis zu den Alten, in Geiselhaft genommen wird. Noch gelingt es, die Wut auf die Ungeimpften abzulenken, also auf diejenigen, die nicht bereit sind, ihre Gesundheit für dieses Versagen zu riskieren. Doch was geschieht, wenn die Menschen anfangen, das historische Ausmaß an Täuschung zu realisieren?
Der Beitrag erschien zuerst auf der Seite Achgut.com.
Gastbeiträge geben immer die Meinung des Autors wieder, nicht meine. Und ich bin der Ansicht, dass gerade Beiträge von streitbaren Autoren für die Diskussion und die Demokratie besonders wertvoll sind. Ich schätze meine Leser als erwachsene Menschen, und will ihnen unterschiedliche Blickwinkel bieten, damit sie sich selbst eine Meinung bilden können.
Dr. med. Gunter Frank, geb. 1963 in Buchen im Odenwald, ist niedergelassener Allgemeinarzt in Heidelberg und Dozent an der Business School St. Gallen. Er ist Autor mehrerer erfolgreicher Bücher wie: Unternehmensressource Gesundheit, Lizenz zum Essen, Die Mañana-Kompetenz, Schlechte Medizin oder zuletzt Karotten lieben Butter. Er engagiert sich in Fachgesellschaften und publizistisch für eine Medizin, die abseits von Ideologien und Wissenschaftsmissbrauch das Wesentliche nicht aus den Augen verliert: den relevanten Nutzen für den Patienten. Franks aktuelles Buch „Der Staatsvirus – Ein Arzt erklärt, wie die Vernunft im Lockdown auf der Strecke blieb“ ist hier erhältlich.
Bild: ShutterstockText: Gast