Deutsche Post diskriminiert Ungeimpfte Keine Lohnfortzahlung nach Corona-Infektion

Von Kai Rebmann

Sandra Schmitz (Name geändert) arbeitet seit Jahren als Briefträgerin bei der Deutschen Post. Sie liebt ihren Job und hatte bei der Deutschen Post auch noch nie irgendwelche Probleme, weder mit ihren Vorgesetzten noch mit den Kollegen. Das änderte sich jedoch Mitte Mai. Frau Schmitz litt unter Abgeschlagenheit und Fieber, was sie mit einer möglichen Infektion mit Corona in Verbindung brachte. Ein PCR-Test bestätigte den Verdacht, woraufhin die Briefträgerin von ihrem Hausarzt für sieben Tage krankgeschrieben wurde. Den Krankenschein sowie das positive Testergebnis reichte sie bei ihrem Vorgesetzten ein. Nachdem die Symptome nach einer Woche wieder verschwunden waren und ein weiterer PCR-Test ein negatives Ergebnis erbracht hatte, erschien Frau Schmitz wieder zur Arbeit. Damit alles seine Ordnung hat, legte sie der Deutschen Post auch noch den negativen PCR-Test vor.

So weit, so normal. Aber: Die Deutsche Post verlangte von ihrer Briefträgerin im Nachgang die Offenlegung des Impfstatus. Frau Schmitz verwies jedoch auf den Datenschutz und verweigerte diese sensible Information, da der Impfstatus für die Frage der Lohnfortzahlung im vorliegenden Fall ohne Belang ist. Die Deutsche Post sah das aber offenbar anders und verweigerte der Frau die ihr eigentlich zustehende Lohnfortzahlung. Der Arbeitgeber hat grundsätzlich zwar einen Auskunftsanspruch über den Impfstatus. Dieser besteht jedoch nur in Fällen, bei denen es um die Frage der Lohnfortzahlung infolge einer angeordneten Quarantäne als Kontaktperson geht. Die Techniker Krankenkasse (TK) schreibt dazu: „Arbeitsrechtlich steht dem Arbeitgeber ein Auskunftsanspruch gegenüber seinen Beschäftigten über ihren Impfstatus zu, um eventuelle Entschädigungsansprüche zu prüfen und gegebenenfalls geltend zu machen.“

Die Ehrlichen sind mal wieder die Dummen

Zur Frage der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall informiert die TK dagegen wie folgt: „Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist davon nicht betroffen. Wer an Covid-19 erkrankt und nicht geimpft war, hat weiterhin Anspruch auf Entgeltfortzahlung und Krankheitsgeld. Ob zusätzlich zur Erkrankung eine Quarantäne behördlich angeordnet wird, spielt keine Rolle.“ Aus diesen Zeilen geht ganz klar hervor, dass es für die Deutsche Post keine arbeitsrechtliche Grundlage gab und gibt, ihrer Mitarbeiterin die Lohnfortzahlung zu verweigern. Ein genereller Auskunftsanspruch über den Impfstatus, etwa nach Paragraf 36 IfSG, besteht ebenfalls nicht, da hiervon nur ganz bestimmte Berufsgruppen betroffen sind. Briefträger gehören aber nicht dazu.

Frau Schmitz fasst dies in Ihrem Schreiben an reitschuster.de treffend zusammen: „Die Impfung schützt ja nicht vor Ansteckung, jeder kann es (Corona) bekommen. In dem Sinne schützt eine Impfung also auch nicht vor einer Quarantäne.“ Die Deutsche Post zeigte sich von der geltenden Rechtslage aber unbeeindruckt und verlangte zu wissen, ob der Briefträgerin zum Zeitpunkt der Ansteckung ein „zumutbares Impfangebot“ vorgelegen habe. Frau Schmitz bezeichnet diese Frage als „Quatsch“, da jeder die Gemengelage bezüglich der sogenannten Corona-„Impfungen“ kenne. Ob diese zumutbar seien, müsse also jeder für sich selbst entscheiden.

Wieder einmal zeige sich, dass die Ehrlichen die Dummen sind, ärgert sich Frau Schmitz über das Verhalten der Deutschen Post. Im Nachhinein bereut sie es fast, sich nicht einfach krankgemeldet zu haben, da es dann keinerlei Diskussionen um ihre Lohnfortzahlung gegeben hätte. Sie könne den Sinn hinter dieser Regelung nicht erkennen und frage sich, was es mit dem Infektionsschutz zu tun haben soll, jemandem die Lohnfortzahlung zu verweigern. Aber auch zur Zwei-Klassen-Gesellschaft bei der Lohnfortzahlung von Kontaktpersonen hat die seit vielen Jahren unbescholtene Briefträgerin eine klare Meinung: „Etwas anders sieht es aus, wenn ich als Kontaktperson in Quarantäne bin, also ohne eigene Erkrankung. Dann wird die Lohnfortzahlung bei Ungeimpften eingestellt, bei Geimpften jedoch läuft sie weiter. Diese Regelung macht zwar überhaupt keinen Sinn, aber sie existiert eben.“

Gibt es eine systematische Diskriminierung Ungeimpfter?

Es fällt schwer zu glauben, dass einem Konzern wie der Deutschen Post die unterschiedlichen Regelungen zur Lohnfortzahlung im Zusammenhang mit Corona nicht geläufig sind. Im Umkehrschluss würde dies jedoch bedeuten, dass die Deutsche Post sich ohne rechtliche Grundlage zum Erzieher ihrer Mitarbeiter aufschwingt. Die Briefträgerin berichtet davon, dass sie mehrere Kollegen kenne, die in ähnlichen Fällen ebenfalls keine Lohnfortzahlung bekommen haben. Frau Schmitz hält dies für einen Skandal und fragt sich, ob es noch weitere Firmen gebe, die so agieren. Das ist in der Tat eine wichtige Frage. Wenn Sie, liebe Leser, also ähnliche Erfahrungen gemacht haben, dürfen Sie das gerne in den Kommentaren hinterlegen oder sich direkt an die Redaktion wenden.

Besonders erschüttert zeigte sich Frau Schmitz in ihrem Schreiben darüber, dass die Errungenschaften aus mehreren Jahrzehnten Gewerkschaftsarbeit, insbesondere die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, hier plötzlich nicht mehr greifen sollen. Damit spricht die Zustellerin wohl vielen Mitbürgern aus der Seele. Es ist gespenstisch, mit welcher Geschwindigkeit und wie nachhaltig sich die Gesellschaft in Deutschland in allen möglichen Bereichen verändert hat. Unter dem Deckmantel des Infektionsschutzes finden bisher nie gekannte und in einer westlichen Demokratie wohl auch nie für möglich gehaltene Beschränkungen der Freiheits- und Grundrechte statt. Das eigentlich Erschütternde daran ist jedoch, dass ein nicht geringer Teil der Bürger dies nicht nur klaglos hinnimmt, sondern anscheinend gar nicht genug davon bekommen kann.

Diejenigen, die selbst wenig haben, bitte ich ausdrücklich darum, das Wenige zu behalten. Umso mehr freut mich Unterstützung von allen, denen sie nicht weh tut!

Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben immer die Meinung des Autors wieder, nicht meine. Ich schätze meine Leser als erwachsene Menschen und will ihnen unterschiedliche Blickwinkel bieten, damit sie sich selbst eine Meinung bilden können.

Kai Rebmann ist Publizist und Verleger. Er leitet einen Verlag und betreibt einen eigenen Blog.

Bild: Shutterstock
Text: kr

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