Wohlfahrts-Oase Deutschland: gut bezahltes Dolcefarniente In vielen Fällen lohnt sich der Mindestlohn-Job nicht

Von Daniel Weinmann

Die Ampelkoalition zeigt sich spendabel. Nachdem der Mindestlohn Anfang Oktober auf zwölf Euro pro Stunde gestiegen ist, soll zum 1. Januar kommenden Jahres auch das neue Bürgergeld substanziell erhöht werden. Empfänger dieser staatlichen Unterstützungsleistung haben neben dem Regelsatz, der für Singles von aktuell 449 auf 502 Euro angehoben wird, auch Anspruch auf Erstattung der Bruttokaltmiete und der Heizkosten.

Die Einführung des Bürgergelds könnte ein bedeutendes Versprechen der Regierung Scholz torpedieren. „Wir müssen dafür sorgen, dass Arbeit sich lohnt“, gelobte nämlich Arbeitsminister Hubertus Heil gegenüber dem Deutschlandfunk. Berechnungen des Kieler Instituts für Weltwirtschaft (IfW) stellen sein Versprechen infrage.

Die Ökonomen Ulrich Schmidt und Denis Haak zeigen anhand verschiedener Fallkonstellationen, wie künftige Empfänger der Sozialleistung und ihre Familien im Vergleich zu Haushalten mit einem Alleinverdiener dastehen, der in seinem 40-Stunden-Job den Mindestlohn von zwölf Euro erhält. Ihre Beispielrechnungen für Hamburg offenbaren, dass das Bürgergeld bei einigen Haushaltskonstellationen für einen Alleinverdiener viel verlockender ist, als eine Vollzeitstelle zum Mindestlohn anzunehmen. Eine fünfköpfige Familie etwa hätte – je nach Alter der Kinder – mit dem Bürgergeld zwischen 578 und 884 Euro im Monat mehr zur Verfügung.

Mit steigender Anzahl der Kinder schrumpft der Lohnabstand zum Bürgergeld

Das sogenannte Lohnabstandsgebot wäre damit eindeutig verletzt. Es war hierzulande bis Ende des Jahres 2010 Bestandteil der Sozialgesetzgebung und besagt, dass der Regelsatz für Paare mit drei Kindern unterhalb der durchschnittlichen Nettolöhne unterer Lohn- und Gehaltsgruppen bleiben muss. Vereinfacht formuliert bedeutet dies, dass jemand, der arbeitet, mehr Geld haben muss als jemand, der nicht arbeitet.

Nachstehende Grafik (Quelle: Denis Haak und Ulrich Schmidt, IfW Kiel) zeigt unterschiedliche Konstellationen. Berechnet wurden die Leistungen für Musterhaushalte mit einem und zwei Erwachsenen und null bis drei Kindern.

Die zweite Tabelle (Quelle: Denis Haak und Ulrich Schmidt, IfW Kiel) wiederum zeigt, wie viel ein Erwachsener, der 40 Stunden pro Woche arbeitet und den Mindestlohn von zwölf Euro erhält, zur Verfügung hat.

Ergebnis: Mit steigender Anzahl der Kinder schrumpft der Lohnabstand zum Bürgergeld. Bei zwei Erwachsenen bleibt mit dem Bürgergeld in jedem Fall mehr Geld übrig – und zwar unabhängig davon, ob mit Kindern oder ohne. Zwei Erwachsene haben mit dem Bürgergeld immer mehr Geld zur Verfügung – selbst wenn sie keinen Nachwuchs haben. Am ausgeprägtesten ist der Abstand bei drei Kindern im Alter von über 14 Jahren.

»Das vorgelegte Gesetz schafft falsche Anreize«

„Die erhöhten Sätze des Bürgergeldes in Verbindung mit geringerem Druck zur Arbeitsaufnahme werden in vielen Fällen dafür sorgen, dass die Arbeitsanreize viel zu gering sind, um zum Verlassen der Grundsicherung […] zu motivieren“, mahnen die Studienautoren Ulrich Schmidt und Denis Haak. Angesichts des Fachkräftemangels gefährden diese Regelungen den Wirtschaftsstandort Deutschland „in gefährlicher Weise“.

„Das vorgelegte Gesetz schafft falsche Anreize“, rügt der CDU-Bundestagsabgeordnete Michael Donth mit Blick auf die besonders laxen Regelungen. So soll es innerhalb der ersten sechs Monate bei Pflichtverstößen keine Leistungskürzungen mehr geben. Die Angemessenheit der Wohnung und der Heizkosten sollen zwei Jahre lang nicht mehr geprüft und in dieser Zeit soll ein Schonvermögen bis 60.000 Euro bei einem Alleinstehenden oder sogar bis zu 150.000 Euro bei einer Familie mit zwei Kindern anerkannt werden.

„Angesichts dieser Änderungen dürften sich manche Bezieher von Bürgergeld künftig die Frage stellen, ob es sich überhaupt noch lohnt, zu arbeiten“, meint Donth. „Die Menschen, die tagtäglich arbeiten und die Steuergelder erwirtschaften, die für dieses Bürgergeld ausgegeben werden, haben genauso ein Recht, dass die Politik sie nicht aus den Augen verliert.“

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Daniel Weinmann arbeitete viele Jahre als Redakteur bei einem der bekanntesten deutschen Medien. Er schreibt hier unter Pseudonym.

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