Von Kai Rebmann
Während die unverpixelten Fotos und Namen der offenkundig alkoholisierten Sylt-Partygänger tagelang durch die Presse geisterten, geben sich Medien und Politik immer dann schmallippig, wenn tatsächliche oder auch nur vermeintliche Täter nicht ins gewünschte Bild passen. Besonders dreist treibt dieses Spiel jetzt aber die CDU in Berlin unter ihrem Regierenden Bürgermeister Kai Wegner.
Noch im Januar 2023 forderten die Christdemokraten in markigen Worten die Offenlegung der Vornamen der Silvester-Randalierer, um damit – so die naheliegende Vermutung – auch unabhängig von der Staatsangehörigkeit Rückschlüsse auf deren Herkunft ziehen zu können. Eine weitere, wohl nicht ganz unwesentliche Rolle dürfte die damals unmittelbar bevorstehende Wiederholungswahl zum Abgeordnetenhaus im Februar 2023 gespielt haben, aus der die CDU dann auch als haushoher Sieger hervorging.
CDU in Regierungsverantwortung duckt sich weg
Umso überraschender klingen da die Töne, die jetzt aus dem Roten Rathaus zu hören sind, in dem inzwischen der Regierende Bürgermeister Kai Wegner und damit ein Mann der Union das Sagen hat. Von der zuvor noch so vehement geforderten Transparenz-Offensive ist bei der CDU in Regierungsverantwortung plötzlich nichts mehr zu hören und zu sehen, ganz im Gegenteil.
Hinzu kommt: Dies scheint insbesondere dann zu gelten, wenn es um Straftaten geht, die allen Kriminalstatistiken zufolge zu einem überproportionalen Anteil von Tätern mit Migrationshintergrund begangen werden. So war und ist es bei den Auswüchsen der „erlebnisorientierten Partyszene“ – und so ist es beispielsweise auch bei den Messerangriffen, die das Sicherheitsgefühl der hiesigen Bevölkerung immer weiter schwinden lassen.
So sieht das auch Marc Vallendar in einer Klageschrift gegen den Schwarz-Roten Senat in Berlin: „Die Rechtslage hat sich nicht verändert, im Gegenteil.“ Was der AfD-Abgeordnete damit meint: Die Nennung von mehr oder weniger aussagekräftigen Details zu Tatverdächtigen ist bei Polizei und Staatsanwaltschaften insbesondere dann gängige Praxis, wenn ein öffentliches Interesse daran zu bejahen ist. Dies wiederum dürfte vor allem dann der Fall sein, wenn es sich um einschlägige Straftaten mit einem ebenso einschlägigen Tätermuster handelt.
Klage beim Landesverfassungsgericht
Bei der CDU ging die Machtübernahme in Berlin aber offenbar mit einem völlig anderen Umgang bezüglich dieser Frage einher. Wo man gestern bzw. vor eineinhalb Jahren selbst noch Klartext eingefordert hatte, ließ man den AfD-Mann jetzt mit einer entsprechenden Anfrage zu den Vornamen von Messer-Angreifern abblitzen: „Aus Gründen des Schutzes der Persönlichkeitsrechte der betroffenen Tatverdächtigen kann die in der Fragestellung erbetene Aufschlüsselung der Vornamen nicht erfolgen.“
Mit anderen Worten: Täterschutz geht auch in der Hauptstadt vor Opferschutz und ein berechtigtes Sicherheitsinteresse der Bevölkerung! Wie um der eigenen Doppelzüngigkeit noch die Krone aufzusetzen, behauptet der Senat, die Preisgabe der Vornamen erlaube es, die vollständige Identität von Tatverdächtigen mithilfe von Suchmaschinen und KI zu entschlüsseln. Wieso das bei den Silvester-Randalieren dann anders gewesen sein soll und ob künftig dann überhaupt keine Informationen veröffentlicht werden, ganz gleich bei welchen Straftaten, ging aus der Antwort leider nicht hervor.
Auch Marc Vallendar zeigte sich mit der Antwort aus dem Rathaus alles andere als zufrieden und will den Vorgang jetzt vom Landesverfassungsgericht klären lassen. Wörtlich hatte der rechtspolitische Sprecher der AfD-Fraktion in seinem Antrag mit Bezug auf die massive Zunahme von Messerangriffen im Jahr 2023 gefragt: „Gibt es bei den Tatverdächtigen mit deutscher Staatsangehörigkeit eine Häufung bei Vornamen? Bitte die 20 häufigsten Vornamen detailliert aufschlüsseln.“
Die Bundestagswahl 2025 mag noch weit weg erscheinen, dennoch ist sie im Blickfeld der Ampel-Parteien schon fest verankert. Nur so sind die urplötzlich so scharfen Ankündigungen von Abschiebe-Offensiven und strikter Regulierung der illegalen Migration zu erklären. Aber auch hier muss sich die Bundesregierung – wie übrigens auch die CDU – fragen lassen: Weshalb tut sie seit Jahren ziemlich genau das Gegenteil von dem, was sie jetzt seit Monaten so lautstark fordert? Und vor allem: Wann können die Bürger mit den ersten ganz konkreten Taten rechnen?
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Kai Rebmann ist Publizist und Verleger. Er leitet einen Verlag und betreibt einen eigenen Blog.
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