Den folgenden Brief einer Leserin habe ich mehrfach gelesen – nicht weil er mich geärgert hat, sondern weil er exemplarisch für eine Denkweise steht, die ebenso weit verbreitet wie grundlegend falsch ist. Weil ich überzeugt bin, dass sehr viele von Ihnen fast täglich mit genau dieser „Haltung“ konfrontiert werden, habe ich mir die Zeit genommen, diesen Leserbrief ausführlich zu beantworten – und veröffentliche ihn hier mitsamt meiner Antwort. Ich denke, das eine oder andere Argument können Sie im Alltag gebrauchen. Oder auch einfach nur einen Link auf diesen Artikel senden an Menschen in ihrem Umfeld, die denken wie die Leserbrief-Schreiberin.
Der Leserbrief
Sehr geehrter Herr Reitschuster, seit langer Zeit lese ich aufmerksam Ihre Texte. Eine Frage treibt mich aber mehr und mehr um. Ich würde mich natürlich über eine Antwort freuen, verstehe aber, dass das Ihnen aus den genannten Gründen wahrscheinlich nicht möglich ist. Aber Sie könnten ja einmal in einem Text darauf eingehen, denn das wäre wichtig. Oder nicht?
Nämlich: Sie schreiben wiederholt, dass es Ihrer Meinung nach nicht demokratisch sei, eine Partei abzulehnen oder auszugrenzen, wie es teilweise gerade mit der AfD gehandhabt wird (Brandmauer usw.) Aber was, wenn die Demokratie sich davor schützen möchte oder muss, abgeschafft oder aufgeweicht zu werden? Darf sie das Ihrer Meinung nach? Muss sie das nicht sogar?
Das fände ich interessant, darüber einmal etwas zu lesen. Sie schrieben auch mehrfach entrüstet, dass ein Vergleich mit dem Nationalsozialismus und der AfD eine Verharmlosung des ersteren sei. Eine Begründung oder Abwägung fehlt allerdings leider immer, warum das nicht berechtigt ist, und ob die AfD nun zu Recht gesichert rechtsextrem ist, und falls nein, warum, und falls ja, warum, und was dann?
Können wir nicht einmal darüber in Austausch gehen? Also dass Sie Ihre Meinung fundiert begründen, warum Sie das mit dem „gesichert rechtsextrem“ nicht gelten lassen, und ob es Ihnen gar keine Sorgen macht, wenn Sie das Parteiprogramm dieser Partei lesen, ob Ihnen all das Undemokratische darin, was ja tatsächlich da so steht, wirklich egal ist. Finden Sie die AfD nicht rechtsextrem? Oder doch? Oder teilweise? Begründen Sie das doch bitte einmal! Das wäre toll und um vieles interessanter als einfache Behauptungen ohne Belege.
Danke und freundliche Grüße
Friederike G.
Meine Antwort
Sehr geehrte Frau G.,
zuerst einmal besten Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, mir zu schreiben.
Bevor ich auf den Inhalt eingehe, möchte ich kurz auf die Form hinweisen – denn sie ist aufschlussreich.
Ihr Brief endet mit dem Satz: „Das wäre toll und um vieles interessanter als einfache Behauptungen ohne Belege.“ Das klingt nach einer Einladung zum Gespräch. Es ist aber eine rhetorische Falle.
Wenn ich nicht antworte: Beleg dafür, dass ich nichts zu sagen habe.
Wenn ich antworte: Muss ich mich zunächst gegen den Vorwurf der „einfachen Behauptungen ohne Belege“ verteidigen – einen Vorwurf, den Sie als Tatsache formuliert haben, ohne ihn zu belegen.
Das ist – ob absichtlich oder nicht – passive Aggression in Reinform: freundlich im Ton, aber im Inhalt bereits verurteilend. Ich erwähne das nicht, um mich zu beklagen. Sondern weil genau diese Technik – Vorverurteilung als Frage verkleidet – in der aktuellen Debatte allgegenwärtig ist. Man lädt zum Dialog ein, hat das Ergebnis aber schon festgelegt.
Aber jetzt zum Inhalt.
1. „Darf sich die Demokratie schützen?“ – Ja. Aber wer entscheidet, vor wem?
Die Frage klingt abstrakt. Sie ist es nicht. Sie meint: Darf man die AfD ausgrenzen?
Und sie setzt dabei voraus, was erst bewiesen werden müsste – nämlich dass die AfD die Demokratie tatsächlich bedroht. Das ist der Zirkelschluss, der dieser gesamten Debatte zugrunde liegt.
Zur Frage selbst: Ja, die Demokratie darf sich schützen. Das Grundgesetz sieht das ausdrücklich vor, Artikel 21: Parteien, die auf die Beseitigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung abzielen, können verboten werden.
Die entscheidende Frage ist aber: Wer stellt das fest?
Das Grundgesetz hat eine klare Antwort: das Bundesverfassungsgericht. Nicht die SPD. Nicht die Grünen. Nicht Journalisten. Und auch nicht Politiker, die vor Kameras „Brandmauern“ ankündigen. Das Verfahren ist bewusst hoch gehängt – weil es in der Geschichte zu viele Beispiele gibt, wo Regierungen ihre Konkurrenten als „systemgefährdend“ deklariert haben, um sie loszuwerden.
Wer heute Parteien durch politischen Konsens – nicht durch Gerichtsurteil – aus dem demokratischen Wettbewerb ausschließen will, etwa durch Schikane und Stigmatisierung, der steht nicht für wehrhafte Demokratie. Der steht für Kartellpolitik mit Konkurrenzschutz. Und das Ende von echtem Wettbewerb und Alternativen – ohne die aber Demokratie unmöglich ist.
Stellen Sie sich vor: In zehn Jahren regiert eine Partei, die Ihnen politisch überhaupt nicht passt. Und diese Partei erklärt Ihre Lieblingspartei zur Gefahr für die Demokratie und errichtet eine Brandmauer. Fänden Sie das auch legitim? Wenn nicht – dann hängt Ihr Urteil von der politischen Sympathie ab, nicht vom Prinzip. Und das ist kein demokratisches Argument.
2. „Gesichert rechtsextrem“ – was das bedeutet und was nicht
Hier stecken gleich zwei Fehler drin – und der zweite ist noch aufschlussreicher als der erste.
Erster Fehler: Der Verfassungsschutz hat die AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft. Das wird wie ein Urteil zitiert. Es ist keines.
Der Verfassungsschutz ist eine Behörde. Er untersteht dem Bundesinnenministerium – also der jeweiligen Regierung. Seine Einstufungen sind Verwaltungsakte. Richterliche Kontrolle gibt es nicht davor, nur danach – wenn die betroffene Partei klagt. In einem Rechtsstaat ist der Unterschied zwischen Behördeneinschätzung und Gerichtsurteil keine Spitzfindigkeit. Er ist das Fundament. Wobei ich jetzt hier gar nicht darauf eingehen will, wie weit der Rechtsstaat bereits durch Gesinnungseifer ausgehöhlt ist und wie oft Richter sich als Aktivisten sehen (siehe auch den exzellenten Artikel „Vor diesen 1000 Juristen muss man sich fürchten“ von Fatina Keilani in der „Welt“, in dem sie die Juristen, darunter auch Richter, die ein AfD-Verbot fordern nach Strich und Faden zerlegt).
Zweiter Fehler, und der ist noch gravierender: „Gesichert rechtsextremistisch“ gilt selbst nach der Einschätzung des alles anderen als neutralen Verfassungsschutzes nicht für die AfD als Gesamtpartei. Dieses Label wurde dem Flügel übergestülpt – einer innerparteilichen Strömung, die sich inzwischen aufgelöst hat – und der „Jungen Alternative“. Die Gesamtpartei war als Verdachtsfall eingestuft, was eine Stufe darunter liegt und rechtlich etwas völlig anderes bedeutet.
Im öffentlichen Diskurs wird daraus einfach: „die AfD ist gesichert rechtsextrem.“ Ein Label, das selbst unsere angeblichen Demokratie-Verteidiger, die in Wirklichkeit diese pervertieren, nur Teilen anhängen, wird auf das Ganze übertragen. Das ist entweder Unwissenheit oder bewusste Vereinfachung. Sie sind dafür vermutlich nicht verantwortlich, werte Frau G. – sie wiederholen, was Ihnen täglich in Medien und Gesprächen eingetrichtert wird. Das macht es nicht richtiger. Es zeigt nur, wie weit diese Vergröberung schon in den Alltagsdiskurs eingesickert ist.
Dritter Fehler: Sie hinterfragen die Einschätzung des Verfassungsschutzes nicht. Der beruft sich auf ein Gutachten, zu dem Keilani in dem oben zitierten Artikel in der „Welt“ schreibt: „Der Verfassungsschutz hat lange gegen die AfD gesammelt und wollte sein tausendseitiges Gutachten erst gar nicht veröffentlichen. Weil der Inhalt starker Tobak war? Nein, weil er lächerlich war. Es stand nichts wirklich Stichhaltiges drin.“
Genauso absurd ist auch ein AfD-Gutachten der stramm linken „Gesellschaft für Freiheitsrechte“, das nach Eigendarstellung „erdrückende Beweise“ für die Verfassungsfeindlichkeit der AfD enthalten soll. Als solch ein Beweis wird dann etwa der Satz aufgeführt „Es gibt nur zwei Geschlechter“. Das soll verfassungsfeindlich,sein. Da machen sich die Böcke zum Gärtner. Als Beweis für die angebliche Verfassungsfeindlichkeit der AfD wird auch angeführt, dass sie straffällige Migranten abzuschieben möchte: Dabei entspricht genau das geltendem Recht – und ist unsere Regierung, die das nicht anwendet. . In dem Gutachten klingt das dann so: „Um ihr ethnisch-kulturelles Volksverständnis zu verwirklichen, möchte die AfD straffällige Eingebürgerte und Doppelstaatler*innen ausbürgern“. Blöd nur für die AfD-Hasser: Auch das ist nach geltendem Recht bereits möglich. Die Liste solcher Beispiele ließe sich lange fortführen. Sie sind da einem Hütchenspieler-Trick erlegen, sehr geehrte Frau G.
3. Der NS-Vergleich – eine Verharmlosung, keine Warnung
Der Nationalsozialismus hat in zwölf Jahren Herrschaft sechs Millionen Juden industriell ermordet. Er hat unzählige weitere Menschen in Lagern umgebracht. Er hat einen Weltkrieg mit über 60 Millionen Toten entfesselt. Er hat den Rechtsstaat innerhalb von Monaten zerschlagen und eine ganze Gesellschaft in eine Mordmaschinerie verwandelt.
Die AfD nimmt an Bundestagswahlen teil. Ihre Politiker werden von Gerichten kontrolliert. Sie sitzt in Parlamenten. Sie operiert in einer Gesellschaft mit freier Presse.
Wer beides in einem Atemzug nennt, verharmlost den Holocaust. Und instrumentalisiert, ja missbraucht dessen Opfer für seine eigene tagespolitische Agenda. Besonders zynisch: Dieselben, die ständig diesen Vergleich ziehen, monierten ihn scharf, als Gegner der Corona-Maßnahmen ihn brachten.
Doch der Schaden ist nicht nur moralischer Natur: Wenn jeder unliebsame Politiker mit Hitler verglichen wird, verliert dieser Vergleich seine Warnkraft – genau für die Fälle, in denen er tatsächlich angebracht wäre.
4. Das Parteiprogramm – ein Faktenfehler, der viel verrät
Sie schreiben, Sie machten sich Sorgen, wenn Sie „das Parteiprogramm dieser Partei lesen“ – wegen „all dem Undemokratischen darin, was ja tatsächlich da so steht.“
Das ist falsch.
Und – mit Verlaub – ein Beleg dafür, dass Sie das Parteiprogramm der AfD nicht gelesen haben, sondern nur verzerrte Darstellungen aus dem Medien für Ihr Urteil heranziehen. Das Parteiprogramm ist juristisch sorgfältig formuliert. Ja, man kann daraus im Umkehrschluss auch nicht den Schluss ziehen, dass die Verfasser deshalb besonders demokratisch wären. Sie wissen, wie alle Autoren von Parteiprogrammen, dass die Öffentlichkeit und die Gerichte hinschauen. Genau deshalb stützt der Verfassungsschutz seine Einstufung auch nicht auf das Parteiprogramm – sondern oft auf Äußerungen von Politikern etwa in sozialen Medien. Dass auch in anderen Parteien, wie bei „Linken“ oder den „Grünen“, da Dinge geäußert werden, die mehr als grenzwertig sind, wird dabei geflissentlich unterschlagen.
Nicht einmal die härtesten AfD-Gegner behaupten, das Programm selbst sei rechtsextrem. Sie tun es.
Das ist symptomatisch: In dieser Debatte werden Behauptungen so oft wiederholt, bis sie als Tatsachen gelten – ohne dass jemand noch nachschaut. Das passiert Ihnen hier, sehr geehrte Frau G. Und ich nehme es Ihnen nicht übel. Es passiert täglich millionenfach. Denn die gesamte Berichterstattung der großen Medien ist darauf ausgelegt, mit manipulativen Methoden genau diesen Effekt zu erzielen. Wäre man böse, könnte man fast von Konditionierung und Gehirnwäsche sprechen.
Liebe Frau G., Sie haben nach fundierter Begründung gefragt. Hier ist sie.
Ich halte manche Positionen der AfD für falsch. Ich halte manche ihrer Politiker für gefährlich. Aber all das gilt auch für Positionen und Politiker anderer Parteien. Eine Partei zu stigmatisieren, als undemokratisch hinzustellen, und gleichzeitig allen anderen einen Blankoscheck auszustellen, der umbenannten Diktatur-Partei „Linke“ inklusive, das halte ich für einen billigen politischen Taschenspielertrick. Übrigens einen, der seine Wurzeln in anderen Zeiten hatte (siehe meine Artikel Der „,Kampf gegen Rechts‘ von KGB und Stasi“ sowie „Schon die Nazis kämpften gegen ,Hass und Hetze‘ und gegen ,rechts‘“.) Vielleicht sollten Sie einmal darüber nachdenken, warum Sie von diesen Aspekten in den großen Medien nie auch nur einen Ton finden.
Nochmal: Ich bin kein Freund der AfD, genauso wenig wie ich ein Freund anderer Parteien bin. Das halte ich für einen Journalisten für nicht schicklich – und ich benutze gezielt dieses veraltete Wort. Aber ich halte das Prinzip, politische Konkurrenz per Verwaltungsakt und Koalitionsbeschluss auszugrenzen statt durch demokratischen Wettbewerb zu schlagen, für das eigentliche Problem.
Denn wenn ein Viertel der Wähler die AfD wählt, darf die Antwort nicht lauten: Brandmauer, Wahlausschluss und „alles böse Rechte“. Die Antwort von echten Demokraten müsste lauten: Was haben wir falsch gemacht? Was können wir besser machen.
Diese Frage wird in Deutschland fast nie gestellt. Das allein sagt viel.
Ebenso wie die Tatsache, dass man, wenn man die Verteufelung der AfD kritisiert und für demokratische Mindeststandards kämpft, hierzulande sofort als „rechts“ abgestempelt wird.
Ich hoffe, diese Antwort bietet Ihnen etwas Stoff zum Nachdenken und würde mich sehr freuen, wenn Sie Ihre Überzeugungen kritisch hinterfragen.
Dafür danke ich Ihnen und sende beste Grüße
Boris Reitschuster
Ich hoffe, diese Antwort hat auch Ihnen, liebe Leserinnen und Leser, etwas gebracht. Und Sie können diese Argumente im Alltag verwenden – gerne auch durch weiterleiten und teilen in den sozialen Medien – mit diesem Link.
Gehören Sie zu den 99,8 Prozent der Leser, die (noch) nicht unterstützen? Dann würde ich mich riesig freuen, wenn Sie das ändern Wenn statt zwei Promille drei unterstützen würden, wäre das ein ganz wichtiger Schritt und Hilfe für meine Arbeit. href=“https://reitschuster.de/unterstuetzung/“ target=“_blank“ rel=“noopener“>Hier steht, wie es geht.
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Bild: Symbolbild/KI/Grok
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