Infektionsschutzgesetz: Richter ist »fassungslos« und appelliert an Bürger »Nicht mehr einzufangender Dauerlockdown«

Ein Gastbeitrag von Gregor Amelung

»Man sieht mich selten fassungslos. Aber nun ist es so weit.« Da ist es 0 Uhr 5 in der Nacht vom 9. auf den 10. April 2021 und eigentlich nicht die Zeit, zu der der 57 Jahre alte Jurist Jens Gnisa normalerweise etwas auf Facebook postet. Insofern kann man dem ehemaligen Vorsitzenden des Deutschen Richterbundes (DRB) und Direktor des Amtsgerichts Bielefeld eine gewisse Fassungslosigkeit schon abnehmen.

Die Fassungslosigkeit von CDU-Mitglied Gnisa war ausgelöst worden durch die geplanten Änderungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG). Dazu schrieb der Jurist: »Der Bund schießt deutlich über alle Verhältnismäßigkeitsgrenzen hinaus. Nur auf die Inzidenz abzustellen ist bei derartig drastischen Maßnahmen willkürlich, weil die reine Inzidenz davon abhängt wie viel getestet wird.« Und damit sei die Inzidenz eben auch »manipulierbar«.

Das ist ein »nicht mehr einzufangender Dauerlockdown«

Die Bundesregierung plant mit dem neuen Gesetz, über das der Bundestag am kommenden Mittwoch abstimmen soll, unter anderem ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 Infizierten bzw. positiv Getesteten an drei aufeinanderfolgenden Tagen in ganz Deutschland die sogenannte »Notbremse« durchzusetzen. Teil des Bremsens soll auch eine Ausgangssperre von 21 Uhr abends bis 5 Uhr morgens sein.

»Ab einer Inzidenz von 100 nächtliche Ausgangssperren zu verhängen, obwohl von Gerichten deren Wirksamkeit angezweifelt wurde, ist eine Nichtachtung der Justiz. Eltern ab einer Inzidenz von 100 zu verbieten ihre Kinder zu treffen« entspräche nicht seinem »Bild des Grundgesetzes«, so der Bielefelder Richter. Hier bezieht sich der Vater von drei erwachsenen Kindern sehr wahrscheinlich sowohl auf getrennt lebende Eltern mit jüngeren Kindern als auch auf erwachsene Kinder und deren Eltern. Denn die geplanten Ausgangssperren grenzen die Mobilität von Eltern und Kindern empfindlich ein. Besuche nach der Arbeit machen sie unter Umständen ganz unmöglich oder verkürzen sie stark.

»Das«, so Jens Gnisa weiter, sei nicht der zuvor diskutierte »Brückenlockdown von 2 oder 3 Wochen«, »sondern ein nicht mehr einzufangender Dauerlockdown«.

»Kaum noch steuerbar«

Am folgenden Tag ergänzte der frühere Vorsitzende des Deutschen Richterbundes sein Statement dahingehend, dass er keineswegs grundsätzlich gegen einen »Lockdown« sei, wenn es denn das »Infektionsgeschehen« erforderlich mache. Das neue Infektionsschutzgesetz würde aber zu »einem kaum noch steuerbaren Dauerzustand« führen, den weder Bürgermeister noch Landräte, Ministerpräsidenten oder ein Landesparlament korrigieren könnten. Nicht mal ein Verwaltungsgericht hätte dazu die Macht.

Dabei sei der Föderalismus in der Bundesrepublik eben genau dafür da, »schnell und zielgerichtet vor Ort handeln zu können«. In einem weiteren Facebook-Post am Freitag, dem 15. April, warnte der Richter erneut eindringlich davor, dass man das Gesetz in der Neufassung »kaum noch wegbekommen« würde, wenn es einmal da sei.

Ich »rege mich auf« und bin »entsetzt«

Nach Gnisas Ansicht handelt es sich bei dem an diesem Mittwoch (21.04.) zur Abstimmung anstehenden Gesetz »um das am tiefsten in die Grundrechte einschneidende Bundesgesetz der letzten Jahrzehnte«, so die Berliner Zeitung am 11. April. Weiter schreibt das Blatt zu Gnisas Bedenken, das Gesetz mache eine »vorausschauende Lebensplanung … in vielen Bereichen unmöglich: keine Familienfeier auch nur im kleinsten Rahmen, keine Messe, keine einzige Veranstaltung kann geplant werden. Weil man immer quasi über Nacht mit einem automatisch eintretenden Lockdown rechnen muss«. Zudem trete der Lockdown »völlig unabhängig davon ein, ob überhaupt noch jemand stirbt, ob sich noch jemand auf den Intensivstationen befindet und wie viele schwere Verläufe es gibt«. Die ganze Gesellschaft werde so auf „Autopilot“ geschaltet. Und »darüber rege ich mich nicht nur auf, ich bin entsetzt.«

Der Bundestag selbst, also das Parlament, spiele nach der Verabschiedung der Änderungen des Infektionsschutzgesetzes überhaupt »keine Rolle mehr«. »Das hat mit meinem Demokratieverständnis nichts mehr zu tun«, so der 57-jährige Richter weiter.

Gnisas Fassungslosigkeit in der Nacht vom 9. auf den 10. April 2021 gipfelte in einem Appell an die Bürger im Lande: »Ich möchte daher alle bitten: schreiben Sie Ihrem Bundestagsabgeordneten und appellieren Sie an ihn, diesem Gesetz in dieser Form nicht zuzustimmen!«

Eingriffe in die Grundrechte »sehr stark« und »undurchdacht«

Kritische Töne gab es auch von dem Staatsrechtler Prof. Friedhelm Hufen in einem Interview mit SWR Aktuell am 13. April. Der 1944 geborene Jurist war von 2008 bis 2016 Mitglied des Verfassungsgerichts von Rheinland-Pfalz und lehrt seit 1993 Öffentliches Recht, Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Mainz.

Hufen ist wenig erbaut davon, dass jetzt ein »Schnellschuss« durch den Bundestag »gepeitscht« werden soll. »In einem Eilverfahren, in dem keine wirklich ernsthafte Diskussion stattfinden kann«. Und der Eingriff in die Grundrechte sei »sehr stark«. Sehr stark und gleichzeitig »undurchdacht«. Es gebe hier »sehr problematische Punkte«, so der Rechtsprofessor.

Genauso wie Gnisa stößt sich auch Hufen an der Verhältnismäßigkeit. Dieser Grundsatz sei völlig »auf der Strecke« geblieben, denn die Sieben-Tage-Inzidenz werde ja auch »von Wissenschaftlern immer mehr in Frage gestellt«. Darüber hinaus bleibe unbeachtet, dass »nach Auffassung der Aerosolexperten im Freien fast keine Ansteckungsgefahr besteht«.

»Kompetenzen der Länder ausgehöhlt«

Hufen teilt auch nicht die Einschätzung des Unions-Fraktionsvorsitzenden Ralph Brinkhaus im Deutschen Bundestag, dass eine Zustimmung der Länderkammer, also des Bundesrates, zu den geplanten Änderungen im Infektionsschutzgesetz überhaupt nicht notwendig sei. »Das ist sehr umstritten«, so Prof. Hufen. Formell sei zwar richtig, dass man für »ein solches Gesetz nicht die Zustimmung des Bundesrates« brauche. »Aber das Gesetz greift tief in die Verwaltung der Länder ein und Sie brauchen Verwaltungsvorschriften, um dieses Gesetz umzusetzen, und das macht laut Bundesverfassungsgericht das ganze Gesetz« dann doch »zustimmungspflichtig«.

Falls der Bundesrat zustimmen müsste, kann sich der Mainzer Rechtsprofessor »nicht vorstellen, dass die Länder … diese Selbstentmachtung der Länder mitmachen«, denn »hier werden ja ganz erhebliche Kompetenzen der Länder ausgehöhlt«.

Merkel: »Alle Möglichkeiten des Handelns austarieren«

Bereits am 3. April hatte der frühere Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, Paul Kirchhof, Bedenken gegenüber einem Aushebeln des Föderalismus geäußert, nachdem Bundeskanzlerin Angela Merkel in der ARD-Talkshow Anne Will am 28. März die Landesregierungen zum Handeln in der Pandemie ermahnt hatte. Gegebenenfalls müsse sie »alle Möglichkeiten des Handelns austarieren«. Das könnten auch bundeseinheitliche Regelungen über das Infektionsschutzgesetz sein, so Merkel.

Kritik am Föderalismus, die in der Corona-Pandemie auch gerne mit dem despektierlichen Wort vom »Flickenteppich« geübt wird, wies der Verfassungsrechtler zurück. »Am Ende wissen die 16 Länder und über 400 Landkreise sowie Städte doch am besten über die Lage vor Ort Bescheid«, so Kirchhof. »Kommt eine hohe Inzidenzzahl nur aus einer Pflegeeinrichtung oder … grassiert das Virus wirklich flächendeckend? Das kann man nicht über einen Kamm scheren und mit bundesweit identischen Maßnahmen bekämpfen.«

»Mir fehlt die Beteiligung des Parlaments«

In der Corona-Politik sieht der Rechtsprofessor ohnehin eher Versäumnisse auf Bundes- als auf der Länderebene: »Mir fehlt die Beteiligung des Parlaments an der Prüfung der Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen. Es ist feststehende Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, dass der Bundestag selbst diese Austarierung bei einer Beschränkung von Grundrechten übernehmen muss.« Muss – nicht kann oder darf. Es ist also eine Pflicht, der sich die Abgeordneten im Deutschen Bundestag während der Corona-Pandemie immer mehr entziehen bzw. via Kanzleramt und Bund-Länder-Gipfel entziehen lassen.

AKTUALISIERUNG: Es gibt mittlerweile ein EDIT auf der Facebookseite von Gnisa, weil das Infektionsschutzgesetz aufgrund seiner Bedenken wohl angepasst und befristet wurde.  

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Gastbeiträge geben immer die Meinung des Autors wieder, nicht meine. Und ich bin der Ansicht, dass gerade Beiträge von streitbaren Autoren für die Diskussion und die Demokratie besonders wertvoll sind. Ich schätze meine Leser als erwachsene Menschen, und will ihnen unterschiedliche Blickwinkel bieten, damit sie sich selbst eine Meinung bilden können.

 
Der Autor ist in der Medienbranche tätig und schreibt hier unter Pseudonym.

Bild: Sebastian Duda/Shutterstock
Text: Gast

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