Ein Gastbeitrag von Gerd Weber
Das Imperium schlägt zurück. So könnte die Überschrift lauten über einen schockierenden Beschluss des Familiengerichtes Leipzig. Was ist passiert?
Ermutigt durch die Entscheidungen der Amtsgerichte Weimar (Az. 9 F 148/21 vom 08.04.2021) und Weilheim (Az. 2 F 192/21 vom 13.04.2021) zur Maskenpflicht an Schulen – Reitschuster.de berichtete – hatte eine alleinerziehende Mutter von zwei Kindern Gleiches beim Amtsgericht Leipzig angeregt. Ihre Kinder litten unter der Maske und eines bekam Ausschläge. Die Mutter verband ihre Anregung an das Gericht damit, vorläufige Anordnungen in Betracht zu ziehen, falls eine zeitnahe Entscheidung zur Hauptsache nicht möglich sei. Dazu nahm die Leipzigerin einen Anwalt zu Hilfe.
Antrag wird abgebügelt
Das Leipziger Familiengericht erteilte den Hinweis, dass der Antrag keinerlei Erfolgsaussicht hätte. Mit den im § 1666 Abs. 4 BGB angesprochenen Dritten seien lediglich natürliche Personen gemeint, aber nicht der Staat als „Wächter des Kindeswohls“. Aber genau dies hatten die Gerichte in Weimar und Weilheim anders gesehen. Damit setzte sich der Richter inhaltlich jedoch nicht auseinander. Mit keinem Wort.
Unter dem Aktenzeichen Az. 335 F 1187/21 erging am 15. April 2021 ein Beschluss des zuständigen Familienrichters am Amtsgericht Leipzig. Der Beschluss bedeutet für die alleinerziehende Mutter eine Katastrophe.
Willkürliche Festsetzung von Gebühren
Der erste Schock: Das Gericht setzte den Gegenstandswert für die „Anregung“ der Mutter auf 250.000 Euro fest. Das bedeutet: Sie muss 6.951 Euro Gerichtskosten zahlen.
Die abenteuerlichen Berechnungsmethoden des Richters sollte man sich genau durchlesen, sonst glaubt man es wirklich nicht:
An den beiden Schulen, in welche die Kinder der alleinerziehenden Mutter gehen, sind insgesamt 1.030 Schüler. Für jeden Schüler nahm das Gericht den sogenannten Regelstreitwert von 4.000 Euro an und ermittelte durch Multiplikation einen Gesamtwert von 4.120.000 Euro (in Worten: viermillioneneinhundertzwanzigtausend), den es großzügig auf 2.060.000 Euro halbierte. Das wären dann weitere 30.711 Euro Gerichtskosten für die Mutter. Die haarsträubenden Berechnungen kann jeder im beigefügten Beschluss nachlesen.
Russische Verhältnisse am Leipziger Familiengericht?
Einen Tag später, am 16. April 2021, fiel dem Gericht offenbar plötzlich ein, dass es mit seinen utopischen Berechnungsergebnissen zu weit gegangen sein könnte. Denn das deutsche Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen (FamGKG) sieht Obergrenzen des Gegenstandswertes vor, wobei der Verfahrenswert unter Berücksichtigung des Einzelfalls wie auch der Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Beteiligten nach billigem Ermessen zu bestimmen ist. Inwieweit das Gericht hier Ermessen ausgeübt haben will, bleibt unklar. Analog zu russischen Gerichten, wo Haftstrafen für Oppositionelle mal schnell ein paar Jahre rauf- oder runtergehen können und niemand so recht weiß, wie solche „Schwankungen“ zustande kommen, änderte der Leipziger Familienrichter den Gegenstandswert von 4.120.000 Euro auf „nur noch“ 500.000 Euro. Das bedeutet aber immer noch 11.703 Euro zu zahlende Gerichtskosten für die alleinerziehende Mutter. Diese kommen zu den 6.951 Euro aus der abgelehnten Anregung hinzu. Die Leipzigerin hat jetzt Gerichtskosten in Höhe von 18.654 Euro am Hals. Sie steht seitdem unter Schock.
'Strafgebühr' soll Mutter unter Druck setzen und Anwälte auf Linie bringen
Die „Strafgebühr“ im Leipziger Beschluss soll nicht nur ein Warnsignal an die Antragstellerin sein, das Gericht nicht mit Anträgen „zu belästigen“, um Kinder von der Maskenpflicht zu befreien. Der Beschluss ist gleichzeitig auch ein stillschweigender Hinweis an den anwaltlichen Vertreter: Nimm den Antrag gefälligst zurück, dann reduzieren sich wenigstens die 11.703 Euro auf 3.901 Euro. Hier beging das Gericht absichtlich rechtliche Fehler, um die alleinerziehende Mutter mit gigantischen Gerichtskosten unter Druck zu setzen, die sie wie die meisten alleinerziehenden Mütter im Leben nicht bezahlen könnte.
Offene Drohung durch den Familienrichter
Zudem kündigte das Gericht an, von Amts wegen umgekehrt ein Verfahren gegen die Mutter einzuleiten, die nach Ansicht des Gerichts nicht in der Lage sei, für das Kindeswohl richtige Erziehungsentscheidungen zu treffen – weil sie ihre Kinder ohne Masken zur Schule gehen lassen wollte. Herauskommen kann dabei im milderen Falle, dass sich die Mutter mit den Kindern jede Woche beim Jugendamt vorstellen muss, im schlimmeren Falle, dass ihr das Sorgerecht entzogen wird.
Es ist eben die Frage, was dem Kindeswohl dient. Nach Auffassung der Mutter laufen die Kinder besser ohne Gesichtsmaske herum, die nach Auffassung des Gerichts dagegen im Interesse des Kindeswohls unverzichtbar ist.
Der Beschluss soll andere Antragsteller offenbar abschrecken
Dem chinesischen Kommunisten Mao Tse-tung wird der Satz zugeschrieben: „Bestrafe einen, erziehe hundert.“ In diesem Licht könnte man nun auch den Beschluss des Leipziger Familienrichters sehen. Nach Auffassung der Mutter darf man wegen einer solchen Rechtsfrage (Maskentragen von Kindern) legitim vor Gericht ziehen, nach Auffassung des Gerichts lässt diese Ansicht eine schwerwiegende charakterliche Uneignung der Mutter erkennen. Egal, wie man aber über diese Fragen denkt: § 1666 BGB verschafft dem Familienrichter den Hebel, seine Ansicht über die Ansicht der Mutter zu stellen.
Bye Bye Rechtsstaat
Jeder, der im Familienrecht unterwegs ist, weiß, dass sich Richter in der Regel immer am Kindeswohl orientieren. Das jeweilige Familiengericht strebt eigentlich immer tragfähige Lösungen an, die im Idealfall von den Eltern selbst kommen können und die sich das Gericht dann zu eigen macht, ohne schwierige Entscheidungsfindungen oder Einholen von Gutachten etc.
Doch der mehr als fragwürdige Leipziger Beschluss ist ein erschreckendes Symbol dafür, wie weit sich die Justiz in Deutschland bereits von der Lebenswirklichkeit der Bürger entfernt hat. Anstatt sich inhaltlich mit dem Sachverhalt auseinanderzusetzen, „bedroht“ das Gericht über einen exorbitanten Kostenbeschluss die Antragstellerin. Wer glaubt da noch an die Unabhängigkeit dieses Richters, eines promovierten Juristen und Honorarprofessors?
Andere Eltern werden den Beschluss als Warnung auffassen nach dem richterlichen Motto: Seht euch vor! Wagt es ja nicht zu klagen! Wenn ihr aufmuckt, nehmen wir euch die Kinder weg!
Immer mehr Rechtsanwälte bundesweit erhalten Kenntnis vom Leipziger Schock-Beschluss. Nicht wenige betrachten den Vorgang als einen Skandal und Machtmissbrauch.
Rechtsprechung am Familiengericht Leipzig im Jahre 2021. Es sind solche Entscheidungen der Justiz, aus denen immer mehr Bürger den Schluss ziehen, dass der Rechtsstaat weiter erodiert.
Hier der Beschluss_FamG_Leipzig
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Bild: LightField Studios/ShutterstockText: Gast
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