Von Daniel Weinmann
Seit dem 15. März gilt für die Beschäftigten in Kliniken, Pflegeheimen, Arztpraxen oder Rettungsdiensten eine Impfpflicht. Seither verliert seinen Job, wer nicht gegen COVID-19 geimpft ist. Trotz der Lockerungen der Corona-Maßnahmen und dem Scheitern der allgemeinen Impfpflicht hält die Ampel-Koalition an dieser Maßnahme fest – ungeachtet der zunehmenden Kritik.
In ihren Protokollerklärungen zum Pandemiebeschluss der Bund-Länder-Runde hatten mehrere Bundesländer Mitte Februar ungewöhnlich scharfe Kritik an der Impfpflicht im Gesundheitswesen geäußert. Besonders deutlich wurde Sachsen: „Der Freistaat Sachsen bedauert, dass die Hinweise der kommunalen Ebene an die Bundesregierung zur Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfplicht nicht gehört worden sind“, hieß es in der Erklärung. „Die Hilfeersuche der vielen unabhängigen Träger der Einrichtungen im Gesundheits- und Pflegebereich und die Kritik an der Ausgestaltung sind nicht ernst genommen worden.“ Vordringliche Aufgabe sei es, die Versorgung im Gesundheits- und Pflegebereich sicherzustellen. Auch sei die einrichtungsbezogene Impfpflicht unter dem Eindruck der Delta-, und nicht der derzeit dominierenden Omikron-Variante des Coronavirus beschlossen worden.
»Bundesregierung als größte Gefahr für eine sichere Versorgung«
Die AfD wollte es genauer wissen und fragte die Bundesregierung in einer Kleinen Anfrage, wie viele Menschen, die 2021 beruflich in den von der im § 28b des Infektionsschutzgesetzes geregelten einrichtungsbezogenen Impfpflicht betroffenen Einrichtungen tätig waren, sich bis heute arbeitsuchend gemeldet oder den Beruf gewechselt haben.
Die Antwort des Kabinetts ist beängstigend: 96.000 Pflegekräfte haben sich im zeitlichen Zusammenhang mit der Impfpflicht im Pflegebereich arbeitslos gemeldet. „Die fatalen Auswirkungen der Regierungspolitik werden jetzt spürbar. Nahezu 100.000 Pflegekräfte haben im Lichte des Impfzwanges nun ihren Job gekündigt“, kommentiert der AfD-Bundestagsabgeordnete Jan Wenzel Schmidt, „statt den Pflegenotstand endlich ernst zu nehmen, verschlimmert die Regierung die ohnehin dramatische Situation noch weiter.“ Unabhängig von der immer wieder heraufbeschworenen Überlastung des Gesundheitssystems durch Corona sei die Bundesregierung die größte Gefahr für eine sichere Versorgung.
Neue Einschränkungen von Grundrechten durch die Hintertür?
Schon Mitte Februar monierte die Dresdner Landesregierung, dass der Zweck der einrichtungsbezogenen Impfpflicht aufgrund der vermehrten Coronainfektionen von Geimpften und Genesenen durch die Omikronvariante nicht mehr erreicht werden könne. Die entsprechende Gesetzeslage müsse daher von der Bundesregierung „auf den Prüfstand“ gestellt werden.
Scholz, Lauterbach & Co. lässt dies erwartungsgemäß kalt. Gerade nach der krachend gescheiterten allgemeinen Impfpflicht scheinen sich die Protagonisten der multiplen Massenimpfung schelmisch ins Fäustchen zu lachen, zumindest die einrichtungsbezogene Impfpflicht durchgesetzt zu haben. Vielleicht nutzt es die Koalition ja auch, um neue Einschränkungen von Grundrechten zu beschließen. Denn sonst bräche ja das ach so geschwächte Gesundheitswesen ganz zusammen.
Leidtragende sind zweifellos die Krankenhäuser – die beim Personal am äußersten Limit sind – und die Kranken und Pflegebedürftigen, die aufgrund mangelnder Kapazitäten bestenfalls notdürftig behandelt werden können.
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Daniel Weinmann arbeitete viele Jahre als Redakteur bei einem der bekanntesten deutschen Medien. Er schreibt hier unter Pseudonym.
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