§ 34 Absatz 1 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes schreibt fest, welche Krankheiten als so hoch ansteckend gelten, dass Erkrankte – oder auch nur einer Erkrankung Verdächtige – „keine Lehr-, Erziehungs-, Pflege-, Aufsichts- oder sonstige Tätigkeiten ausüben“ dürfen. Und auch nicht dort betreut werden dürfen. Zu diesen insgesamt 22 besonders ansteckenden Krankheiten gehören auch Masern, Windpocken, Cholera, Pest und Diphtherie. Bis vor kurzem war Covid-19 hier als 23. Krankheit aufgeführt.
Nun wurde Corona aus der Liste gestrichen. Quasi in einer gesetzgeberischen Nacht- und Nebelaktion. Denn die Änderung wurde versteckt in einer anderen Änderung – weswegen ich sie in der Überschrift auch ironisch als „Gesetzes-Virus“ bezeichne – weil die Information quasi in eine fremde Zelle, also ein fremdes Gesetzespapier eingebettet ist. Man findet sie nämlich – das ist kein Witz – im unteren Teil des Gesetzesbeschlusses aus Drucksache 480/22 mit folgendem Titel: „Gesetz zum Entwurf eines Beschlusses des Rates über die Feststellung des Verstoßes gegen restriktive Maßnahmen der Union als einen die Kriterien nach Artikel 83 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union erfüllenden Kriminalitätsbereich und zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes“.
Hand aufs Herz – hätten Sie den Bandwurm-Titel der Drucksache ohne meine Vorrede bis zum Ende gelesen und dann entdeckt, dass es auch um eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes geht? Ja gar um die Streichung von Covid-19 aus dem Paragraphen 34 des Infektionsschutzgesetzes? Warum steht diese mit drei Wörtern am Ende des Titels versteckt, während ihr in der Drucksache mehr Platz gewidmet ist als dem zuerst aufgeführten Gesetz?
Ein derartiges Verstecken von Gesetzesänderungen, die man nicht an die große Glocke hängen will, ist leider in der heutigen Praxis des Bundestags gang und gäbe. Vertrauensbildend ist das nicht – sondern genau das Gegenteil.
Tatsächlich blieb die Streichung von Covid-19 aus §34 denn auch fast anderthalb Monate unentdeckt. Auch von uns. Ein aufmerksamer Leser machte uns jetzt darauf aufmerksam – dem ich hier ganz herzlich danke. Andere Leser schrieben in Reaktion auf diesen Artikel, Covid-19 stehe doch weiter im Infektionsschutzgesetz. Das stimmt, etwas anderes wird hier auch nicht behauptet. Es geht um das Streichen aus §34. Das aber bemerkenswert genug ist.
Sonst wäre die Streichung nicht derart versteckt worden. Warum sie das wurde? Weil sie nicht dazu passt, dass Gesundheitsminister Karl Lauterbach bei jeder Gelegenheit weiter die Alarmglocken schlägt und so tut, als stehe die nächste „Killervariante“ direkt vor der Türe. Da passt die Streichung eben so gar nicht zur Angst-Propaganda. Andererseits war sie dringend notwendig – weil sonst nicht nur nach jedem positiven Test Schüler und Lehrer, Erzieher und Kindergartenkinder zuhause hätten bleiben müssen. Sondern schon bei einem Verdacht auf Corona, mit dramatischen Folgen.
Es gab bereits Proteste der Betroffenen. Sie machten unter anderem darauf aufmerksam, dass Kinder und Lehrer bzw. Erzieher hier benachteiligt worden wären gegenüber Erwachsenen, für die eine solche Regelung nicht galt – wenn sie nicht als Betreute in einem Heim waren.
Das Versteckspiel mit der Änderung soll wohl das Gesicht des Ministers wahren (wobei es daran in meinen Augen nichts mehr zu wahren gibt, aber das ist eine subjektive Einschätzung). Lauterbach hatte ja kurz zuvor mit viel Tamtam das Gesetz verschärft. Durch die Vertuschung der Änderung wird der Bauchklatscher des Polit-Mediziners nicht allzu offensichtlich. Und dank willfährigen Medien werden die meisten nicht davon erfahren.