Krachende Blamage für Corona-Politik: Ampel muss Milliarden zurückzahlen Gelder zweckentfremdet?

Von Daniel Weinmann

Im Haushaltsentwurf der Bundesregierung für 2025 tun sich inzwischen fast täglich neue Lücken auf. Nur die jüngsten Beispiele: Arbeitsminister Heil ging in seiner Haushaltsplanung von einem Rückgang der Arbeitslosenzahl auf 2,6 Millionen aus. Nun wird mit über 2,8 Millionen gerechnet. Ein weiteres Heil(s)versprechen, das sich nicht erfüllen und ein Loch von rund zehn Milliarden Euro in die Staatskasse reißen dürfte, sind die Kosten für das Bürgergeld (reitschuster.de berichtete).

Außerdem drohen die Rückzahlung des zu viel einbehaltenen Solidaritätszuschlags in Milliardenhöhe (s. hier) sowie höhere Zahlungen zur Finanzierung der Rentenreform. Die FDP pocht auf Änderungen am Rentenpaket, doch SPD und Grüne stellen sich quer. Der Zwist hat auch sein Gutes, denn damit riskiert die Ampel ihr von vielen Bürgern sehnlichst herbeigesehntes vorzeitiges Ende.

Doch damit nicht genug, denn nun fordert die Pflegeversicherung die vollständige Rückerstattung der während der Coronakrise entstandenen Mehrkosten in Höhe von sechs Milliarden Euro. Die Finanzierung von Corona-Tests oder die Zahlung von Pflegeprämien für Arbeitnehmer seien gesamtgesellschaftliche Aufgaben, die aus Steuermitteln finanziert werden müssten, lautet das Fazit eines Gutachtens der Krankenkasse DAK-Gesundheit, das dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ vorliegt.

„Verfassungswidrige Zweckentfremdung“

Hintergrund: Die Pflegeversicherung finanzierte Tests und Bonuszahlungen für die Beschäftigten aus Beitragsgeldern. Diese sind aber laut der juristischen Stellungnahme gesamtgesellschaftliche Aufgaben – und damit aus der Staatskasse zu finanzieren. „Ein Zugriff auf Sozialversicherungsbeiträge ist verwehrt, weil ansonsten Sozialversicherungsbeiträge zur Finanzierung des allgemeinen Staatshaushalts verwendet würden“, argumentiert Gutachtenautorin Dagmar Felix von der Universität Hamburg.

Die Juristin betrachtet die Verwendung von Beitragsgeldern für die Corona-Maßnahmen als verfassungswidrige Zweckentfremdung. Ein Zugriff auf die Sozialversicherungsbeiträge sei nicht zulässig, da ansonsten die Sozialversicherungsbeiträge zur Finanzierung des allgemeinen Staatshaushaltes verwendet würden.

Testen, testen und nochmals testen, lautete die Devise während der sogenannten „Pandemie“ – trotz der mit größter Unsicherheit behafteten Ergebnisse. Geld spielte keine Rolle, vor allem wenn es die Regierungen Merkel und Scholz auf die ohnehin schon unterfinanzierte Pflegeversicherung abwälzen konnten.

Corona-Politik auf Kosten der unterfinanzierten Pflegeversicherung

Dort hatten nicht nur die Pflegebedürftigen selbst, sondern auch Kontaktpersonen und Beschäftigte Anspruch auf die Tests. Diese hätten aber nichts mit der eigentlichen Aufgabe der Pflegeversicherung zu tun, die ausschließlich das spezifische Risiko der Pflegebedürftigkeit abdeckt, betont Gutachterin Felix.

In ihrem Koalitionsvertrag hatte die Ampelkoalition noch großspurig versprochen, die „pandemiebedingten“ Zusatzkosten aus Steuermitteln zu begleichen. Doch die übliche Politiker-Devise „Was kümmert mich mein Geschwätz von gestern“ rächt sich nun. 13 Milliarden Euro Mehrausgaben hatte die Pflegeversicherung laut DAK-Gutachten durch Corona. Davon stehen nach Angaben der DAK und anderer Krankenkassen noch etwa sechs Milliarden Euro aus.

Besonders heimtückisch: Zum Jahresanfang 2025 ist Prognosen der Krankenkassen zufolge eine Anhebung des Beitragssatzes um mindestens 0,2 Prozentpunkte nötig. Dies ließe sich nach Ansicht von DAK-Chef Andreas Storm vermeiden, wenn der Bund die längst fälligen Gelder an die Pflegeversicherung überweisen würde.

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Daniel Weinmann arbeitete viele Jahre als Redakteur bei einem der bekanntesten deutschen Medien. Er schreibt hier unter Pseudonym.

Bild: Shutterstock

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