Sehen sie hier meinen Video-Kommentar zu diesem Text.
Dass Vorschriften und Gesetze auf der einen Seite und die Realität auf der anderen weit auseinander gehen, ist normalerweise ein typisches Phänomen für autoritäre und/oder sozialistische Staaten. Umso bezeichnender, dass die Bundesrepublik heute ein Beispiel für genau dieses Phänomen gibt. Offiziell müssen Menschen in allen Flugzeugen, die in Deutschland landen oder starten, Masken tragen. In der Realität ist das nicht ganz so. Wer Kanzler oder Vize-Kanzler ist oder mit denen fliegt, darf auch „oben ohne“.
Und nicht nur das: Auch viele ausländische Fluggesellschaften, die nach Deutschland fliegen, kümmern sich nicht um die Vorschrift. Ich selbst erlebte das an Bord der polnischen Fluggesellschaft Lot und der österreichischen „Austrian Airways“. Bei der Swiss ist es genauso, wie kürzlich der Kollege Marc Serrao von der „Neuen Zürcher Zeitung“ (NZZ) in einem Tweet dokumentierte. Die Passagiere waren demnach zuerst irritiert über die Nicht-Anwendung der Maskenpflicht, dann aber erleichtert. Neun von zehn Reisenden hätten keine Maske getragen, so Serrao: „Die maskierte Minderheit wurde, soweit ich das verfolgen konnte, von der Mehrheit respektvoll und höflich behandelt.“
Dabei war das kein Ausreißer: Swiss, eine Lufthansa-Tochter, erklärt jetzt auch ganz offiziell, dass sie nicht nur bei den meisten ihrer internationalen Flüge auf die Maskenpflicht verzichtet – sondern auch auf Flügen von und nach Deutschland. Dass dies im „besten Deutschland aller Zeiten“ offiziell rechtswidrig ist, kümmert die Schweizer nicht.
Schweizer Gesetzgebung gilt
Ein Swiss-Sprecher sagte dazu auf Anfrage von FOL: „Eine Maskentragepflicht besteht derzeit lediglich auf unseren Flügen ab Zürich nach Indien sowie Singapur, auf dem Rückweg besteht keine Pflicht.“ Den Verzicht auf Masken bei Flügen von und nach Deutschland erklärte er wie folgt: „Unsere Flugzeuge sind in der Schweiz immatrikuliert, somit gilt an Bord auch die Schweizer Gesetzgebung.“ Das sitzt!
Sowohl die Europäische Luftsicherheitsagentur EASA als auch die EU-Gesundheitsbehörde ECDC haben tatsächlich frühere Empfehlungen, Masken in Flugzeugen und Flughäfen zu tragen, zurückgezogen. Aber nationale Bestimmungen haben Vorrang.
Das Bundesgesundheitsministerium will die Realität nicht hinnehmen. „Für Flieger, die in Deutschland starten oder landen gilt §28b des Infektionsschutzgesetzes“, sagte eine Sprecherin des Hauses von Karl Lauterbach „FOL“ – und wiederholte noch einmal die Vorschrift, so als sei sie durch Wiederholung durchsetzbar: „In allen Flugzeugen, die in Deutschland starten oder landen, gilt die Maskenpflicht“, versichert die Sprecherin. „Selbstverständlich auch für eine Schweizer Airline.“ Das ist erstaunlich – denn wie sollte die deutsche Rechtsprechung für ein ausländisches Flugzeug gelten, wenn dieses etwa im eigenen Hoheitsraum ist? Flugzeuge unterliegen der Hoheitsgewalt des Staates, in dem sie registriert sind. Im Luftraum eines anderen Staates gilt zwar dessen Jurisdiktion – aber die hört eben auf Flügen von und nach Deutschland an der Landesgrenze auf. Was man in Lauterbachs Ministerium offenbar nicht weiß.
Angst-Republik Deutschland
Schon im Mai berichtete der „Spiegel“ vom Ignorieren der Maskenpflicht bei Swiss. Das Gesundheitsministerium kommentierte, das sei unzulässig. Dabei blieb es dann offenbar auch. Sind die Vorschriften für die Medien gemacht? Um den Eindruck zu erwecken, sie würden umgesetzt und überall in der Luft herrsche Maskenpflicht bei Flügen von und nach in die Angst-Republik ?
Fragen über Fragen. Fakt ist: Auch die Lufthansa ist unglücklich über die Maskenpflicht. Sie sorgt immer öfter für Akzeptanzprobleme und ist auch ein Wettbewerbsnachteil. Im Zweifelsfall wählen viele Passiere die Luftlinie, bei der sie „oben ohne“ fliegen können. Und das sind aktuell mit Abstand die meisten.
Sehen sie hier meinen Video-Kommentar zu diesem Text.
Text: br