Berliner Regierung weckt Zweifel am PCR-Test Senat-Antwort stellt Corona-Maßnahmen in Frage

Hätte ich es nicht schwarz auf weiß und über den Umweg des Parlaments quasi direkt aus dem Herzen der Macht in Berlin, ich würde es kaum glauben: Die Senatsverwaltung für Gesundheit hat tatsächlich das bestätigt, was Kritiker der Corona-Politik seit langem behaupten und wofür sie heftig angegriffen werden: Dass die heute allgegenwärtigen PCR-Tests – im Volksmund Corona-Tests genannt – bei genauer Betrachtung eigentlich nicht in der Lage sind, eine Infektion im Sinne des Infektionsschutzgesetzes festzustellen. So steht das in einer Antwort des Senats auf eine parlamentarische Anfrage des Einzelabgeordneten Marcel Luthe, die reitschuster.de vorliegt. Zumindest, wenn man sie strikt zu Ende denkt.

Der rot-rot-grüne Senat der Hauptstadt zitiert in seinem Schreiben an das frühere FDP-Mitglied Luthe aus, welche Bedingungen laut Infektionsschutzgesetz vorliegen müssen, dass von einem „Krankheitserreger“ im Sinne des Infektionsschutzgesetzes gesprochen werden kann (Kopie des Senats-Schreibens unten im Anhang). Es müsse sich dafür um „vermehrungsfähiges Agens (Virus, Bakterium, Pilz, Parasit) oder ein sonstiges biologisches transmissibles Agens, das bei Menschen eine Infektion oder übertragbare Krankheit verursachen kann“ handeln. Ob „ein sogenannter PCR-Test in der Lage“ sei, „zwischen einem ,vermehrungsfähigen‘ und einem ,nicht-vermehrungsfähigen‘ Virus zu unterscheiden“, fragte der Abgeordnete Luthe nach. Der Senat beantwortet das mit einem einzigen Wort, das eine enorme Sprengkraft hat: „Nein“.

Insofern stellt sich hier sofort die Frage: Wie kann das Infektionsschutzgesetz als Grundlage für all die Schritte und massiven Einschränkungen persönlicher Freiheiten im Rahmen der Corona-Politik gelten, wenn kein Erreger im Sinne des Gesetzes nachzuweisen ist durch die verbreitetsten Tests? Der Senat beantwortete diese Frage wie folgt: „Weil mit dem PCR-Test das Vorhandensein von SARS-CoV-2-Viren nachgewiesen wird. Das Vorhandensein dieser Viren korreliert mit einer Infektion mit diesen Viren. Diese Infektion ist relevant für die Überlegungen zum Infektionsschutz.“ Auf dieser Grundlage, so die Landesregierung, könne beurteilt werden, in welcher Weise sich die SARS-CoV-2-„Infektionen“ entwickelt hätten. Die juristische Definition ist aber eine andere: Laut §2 Punkt 2 des Infektionsschutzgesetzes liegt eine Infektion nur vor, wenn ein Erreger aufgenommen wurde und (!) sich entwickelt und vermehrt.  Nur das ist juristisch entscheidend.

Insofern wirken die Ausführungen des Senats nur sehr bedingt logisch. Denn warum das bloße Vorhandensein von Viren bzw. deren Bruchstücken, auf das sich die Landesregierung stützt, der Nachweis sein soll, dass diese vermehrungsfähig (oder übertragbar) sind, erklärt der Senat nicht. Doch abgesehen von der klaren juristischen Definition zielen genau darauf auch die Kritiker ab, die medizinische Zweifel haben: Sie machen geltend, dass der PCR-Testauf RNA des Virus anspringt, also auch, wenn dieses nicht mehr ganz ist (und damit nicht vermehrungsfähig oder übertragbar). Genau das bestätigt auch das Robert-Koch-Institut. 

Luthe lässt die Position des Senats deshalb nicht gelten: „Diese Antwort offenbart die Widersinnigkeit des Regierungshandelns: alle Grundrechtseingriffe sollen angeblich dem Zweck dienen, ‘Infektionen‘ zu bekämpfen, aber die Tests, mit denen sich eine kleine Gruppe von Unternehmen die Taschen füllt, können eine Infektion im Sinne des Gesetzes gar nicht nachweisen. Wir wissen also nicht einmal, wie viele Infektionen es gibt – und demnach auch nicht, ob irgendeine der erratischen, sozial und ökonomisch ruinösen Maßnahmen irgendetwas nutzt. Die Zahlenspielchen sind nicht wissenschaftlich, sondern allenfalls pseudowissenschaftlich und meines Erachtens eher Esoterik.“

Viel spricht dafür, dass Luthe mit seiner Anfrage in ein Wespennest gestochen hat. Denn denkt man die Antwort logisch zu Ende, ist die ganze bisherige Corona-Politik in Frage gestellt: Denn die basiert auf dem Infektionsschutzgesetz und darauf, dass die Tests Infektionen im Sinne eben dieses Gesetzes beweisen.

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Bild: Cryptographer/Shutterstock
Text: red

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Kopie des Antwort-Schreibens des Senats an Luthe:
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