Brummi-Prozess: Lkw-Fahrer bekommt Führerschein zurück! Ohrfeige für Symbol-Justiz

Von reitschuster.de

Ende gut, alles gut! Das wird sich Tobias H. womöglich gedacht haben, als er am Dienstag das Amtsgericht in Stralsund verlassen hat – und seinen Führerschein in Händen hielt. „Ich bin überglücklich“, kommentierte der Berufs-Kraftfahrer das Urteil, das nach einer turbulenten Vorgeschichte einem gefühlten Freispruch gleichkommen dürfte.

Rückblick: Am 12. Juli 2023 blockierten mehrere Mitglieder der inzwischen gerichtsfest als kriminelle Vereinigung beurteilten „Letzten Generation“ eine Straße in Stralsund. Tobias H. zerrte die Störenfriede vom Asphalt und setzte sich sodann wieder hinters Lenkrad, um weiter seiner Arbeit nachzugehen. In der Zwischenzeit setzte sich einer der Blockierer aber wieder vor den Lkw und wurde in der Folge einige Meter mitgeschleift. Der Student blieb dabei unverletzt.

Der Brummi-Fahrer hatte stets beteuert, den jungen Mann von seiner Position im Führerhaus nicht gesehen haben zu können. Um diese Aussage entbrannte in den Tagen nach dem Vorfall ein Expertenstreit, auch reitschuster.de berichtete ausführlich. Einigen Medien konnte die Vorverurteilung von Tobias H. nicht schnell genug gehen, die Forderungen reichten bis hin zu einem lebenslangen Führerscheinentzug, was der Vernichtung der beruflichen Existenz gleichkäme – und Freiheitsstrafe.

4 Monate Fahrverbot und 1.800 Euro Geldstrafe

Davon ließ sich offenbar auch die Justiz anstecken. Im Oktober wurde Tobias H. ein Strafbefehl zugestellt. Der Brummi-Fahrer sollte 5.400 Euro blechen und seinen Führerschein ein Jahr lang abgeben. Vieles roch schon damals nach Gesinnungseifer, um den linksgrünen Mob zu befriedigen.

Jetzt die Kehrtwende. Das Amtsgericht Stralsund beließ es bei einem Fahrverbot von vier Monaten. Womöglich ist es nicht nur Zufall, dass eben diese Frist just vor wenigen Tagen abgelaufen ist. Tobias H. bekam seine Existenzgrundlage noch im Gerichtssaal ausgehändigt, wie die „Bild“ schreibt.

Darüber hinaus muss der Kraftfahrer noch 1.800 Euro bezahlen, also nur noch ein Drittel der ursprünglich verhängten Strafe. Von den anfangs im Raum stehenden Anschuldigungen – Nötigung, gefährliche Körperverletzung und gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr – blieb am Dienstag nur noch der erstgenannte Vorwurf übrig. Letztlich war jedoch nur noch von versuchter Nötigung die Rede.

Für die Justiz in Mecklenburg-Vorpommern ist der Quasi-Freispruch von Stralsund eine schallende Ohrfeige. Einmal mehr wurde mit Kanonen auf politisch nicht ganz korrekte Spatzen geschossen und der ganz große Instrumentenkasten geöffnet. Dabei waren Zweifel von Anfang an angebracht, wie jetzt auch durch ein Gutachten bestätigt wurde.

‚Sichere Erkennbarkeit der Person nicht nachweisbar‘

Ein vom Gericht bestellter Sachverständiger trug in seinem Gutachten unter anderem vor: „Während des Anfahrens hat Tobias H. kurz nach rechts in Richtung des Frontspiegels geschaut. Diese Blickzuwendung war jedoch so kurz (0,3 Sekunden), dass eine sichere Erkennbarkeit der Person 1 und deren Position aus technischer Sicht nicht nachweisbar ist.“ Im Zweifel für den Angeklagten also!

Oder mit anderen Worten: Dem Brummi-Fahrer ist allenfalls vorzuwerfen, dass er sich gegebenenfalls genauer hätte vergewissern müssen, dass die Fahrbahn wieder (bzw. immer noch) frei ist. Andererseits: Wer rechnet schon damit, dass sich jemand vor einen erkennbar im Anfahren befindlichen Lkw setzt? Tobias H. hofft hingegen weiter auf einen vollständigen Freispruch und hat Berufung angekündigt.

WEIHNACHTSGABE FÜR KRITISCHEN JOURNALISMUS

Im Dezember 2019 startete meine Seite. Inzwischen hat sie bis zu 53,7 Millionen Aufrufe im Monat. Setzt Themen, um die auch große Medien nicht mehr herauskommen.

Das war nur Dank Ihrer Hilfe möglich!

Ohne Steuer-Millionen und Soros-Dollar. Trotz Klagen und Abmahnungen. Mit Herzblut, Idealismus – und Schlafmangel. Umso dankbarer bin ich, wenn Sie bei Ihren Weihnachtsgaben auch an meine Seite denken. Und damit kritischen Journalismus sichern, der Regierenden und Hofberichterstattern auf die Finger sieht.

1000 Dank!

Per Kreditkarte, Apple Pay etc.

Alternativ via Banküberweisung, IBAN: DE30 6805 1207 0000 3701 71

BITCOIN Empfängerschlüssel auf Anfrage

Meinе aktuellen Videos

Grüne lassen sich von Autolobby und Lufthansa sponsern Parteitag entlarvt Doppelmoral und Heuchelei

 

Gottschalks Mega-Klatsche gegen Fernsehen und Wokeismus – und wie die Medien sie kleinspielen

Jetzt neu! Besuchen Sie unseren Fan-Shop!

Bild: Screenshot Video X

Mehr zum Thema auf reitschuster.de

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert